Was ist Urheberrecht?
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Definition
Oxford Languages definiert Copyrightcopyright als: „das ausschließliche gesetzliche Recht, das einem Urheber oder Rechtsnachfolger eingeräumt wird, literarisches, künstlerisches oder musikalisches Material zu drucken, zu veröffentlichen, aufzuführen, zu filmen oder aufzunehmen und andere dazu zu ermächtigen.“
Was ist Urheberrecht?
Wenn Sie ein Originalprodukt erstellen, besteht nicht die Absicht, dass es von jemand anderem unter seinem eigenen Namen kopiert und veröffentlicht wird. Vielmehr sollen die Rechte des ursprünglichen Autors gewahrt werden. Aus diesem Grund wurden Urheberrechtsgesetze geschrieben; um jeden zu schützen, der Originalarbeiten erstellt, und um eine unbefugte Verwendung oder Reproduktion des Produkts zu verhindern. Da Urheberrechtsgesetze das Kopieren der Arbeit einer Person verhindern, dienen sie außerdem als ständiger Anreiz für Menschen, kreativ zu bleiben.
Urheberrechtsgesetze nach Ländern
Leider gibt es keine standardisierten internationalen Urheberrechtsgesetze, die Ihre Arbeit automatisch global schützen. Der Urheberrechtsschutz hängt von den spezifischen Gesetzen eines Landes ab. Es gibt jedoch (vereinfachte) internationale Urheberrechtsverträge und -konventionen, an die sich die meisten Länder halten.
Beispiele für diese internationalen Verträge sind die Berner Convention for the Protection of Literary and Artistic Works und das Digital Millennium Copyright Act. Das DMCA ist ein amerikanisches Gesetz, das 1998 eingeführt wurde und sich hauptsächlich auf den Schutz von Urheberrechten im Internet konzentriert.
Wenn in einem bestimmten Land eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, ist es am besten, die örtlichen Gesetze nachzuschlagen und zu sehen, wie sie durchgesetzt werden.
Wie funktioniert das Urheberrecht?
Wenn Sie ein Originalwerk erstellen, gelten die Urheberrechtsgesetze automatisch und kostenlos. Dies ist nicht auf fertige Produkte beschränkt; Das Urheberrecht gilt auch für teilweise oder unvollständige Arbeiten, Entwürfe und sogar entlassene oder abgelehnte Arbeiten. Daher ist es nicht erforderlich, das Urheberrecht zu beantragen oder schriftlich festhalten zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, anzugeben, dass Sie Urheberrechte an Ihrem Produkt haben.
Es ist jedoch ratsam, Ihren Namen und das Datum auf Ihrer Arbeit anzugeben, um zu zeigen, dass die Veröffentlichung von Ihnen verfasst wurde. Die allgemein übliche Schreibweise ist das Copyright-Symbol (©), gefolgt von der Jahreszahl und dem Namen des Autors. Wenn jemand Ihre Arbeit in seiner eigenen Publikation verwenden oder benennen möchte, zeigt diese Information ihm sofort, wen er um Erlaubnis fragen muss.
Ein Urheberrechtsinhaber kann sich dafür entscheiden, keine Gebühr für die Nutzung seines Werks zu erheben, z. B. wenn der Urheber Wert darauf legt, sein Werk frei zu teilen. Hierfür wurden spezielle Lizenzen erstellt, wie z. B. Creative Commons. Creative Commons umfasst eine Reihe von Lizenzmodellen, die beschreiben, unter welchen Umständen das Werk verwendet werden kann und wie es referenziert werden muss. Dies reicht von „nicht-kommerzieller Nutzung“ über „nur Namensnennung erforderlich“ bis hin zu „keine Quellenangabe erforderlich“.
Aus welchen Rechten besteht das Urheberrecht?
Das Urheberrecht umfasst und beschreibt drei Hauptrechte:
- Das Recht, Werke zu veröffentlichen;
- Das Recht, Werke zu vervielfältigen;
- Urheberpersönlichkeitsrecht
das Recht, Werke zu veröffentlichen
Dieses beschreibt das Recht, Werke öffentlich zugänglich zu machen. Das Hauptziel ist es, anderen zu ermöglichen, es zu lesen und zu nutzen. Beispiele hierfür sind die Veröffentlichung eines Buches, die Ausstrahlung einer Fernsehsendung, die Veröffentlichung eines Musikalbums oder die Online-Veröffentlichung von Fotos, die der Verleger selbst aufgenommen hat.
Das gilt auch für Videos, die auf YouTube oder Musikstreamingdiensten wie Spotify geteilt werden. Zusammenfassend umfasst das Zugänglichmachen von Werken für die Öffentlichkeit das Senden, Ausstellen, Aufführen, Vorführen, Veröffentlichen, Verkaufen und Hochladen von Originalwerken.
Das Recht, Werke zu vervielfältigen
Vervielfältigung von Werken bedeutet das Erstellen von identischen Kopien, auch Vervielfältigung genannt. Beispiele hierfür sind das Veröffentlichen von Büchern, das Branding von CDs, das Streamen eines Songs auf Spotify oder das Hochladen eines Videos auf Youtube. Eine reproduzierte Version eines Artikels muss nicht vollständig identisch mit dem Originalwerk sein, da Reproduktion ein weit gefasster Begriff ist.
Das Editieren von Originalwerken wird auch als Reproduktion angesehen, z. B. das Erstellen eines Remixes eines Songs, das Erstellen einer Film- oder Theaterstückadaption eines Buches oder das Erstellen einer Replik einer Statue. Jede teilweise oder vollständige Vervielfältigung oder Bearbeitung eines Originalprodukts unterliegt dem Urheberrecht und bedarf der Genehmigung des Erstellers.
Urheberpersönlichkeitsrecht
Urheberpersönlichkeitsrechte schützen den Ruf des Schöpfers eines Werkes. Dieser Teil des Urheberrechtsgesetzes erkennt die Verbindung zwischen einem Urheber und seinem Werk an. Es gibt dem Urheber das Recht sich zu wehren, wenn sein Werk angepasst, verwendet oder unter einem anderen Namen veröffentlicht wird.
Urheberpersönlichkeitsrechte sind nicht übertragbar, auch wenn die Urheberrechte übertragen wurden. Selbst wenn ein Stück frei wiedergegeben werden kann, wird der Urheber des Originalwerks immer berechtigt sein, seine Urheberrechte zu verteidigen.
Was ist nicht urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrecht schützt das Originalwerk, gilt jedoch nicht für die Ideen oder Theorien, die dem Werk zugrunde liegen. Jedem steht es frei, eine Idee mit eigenen Worten zu beschreiben.
Tatsachen und Daten unterliegen ebenfalls nicht dem Urheberrecht, ebenso wenig Beschreibungen von Tatsachen, die nur begrenzt beschreibbar sind. Zum Beispiel kann ein Ergebnis eines Sportspiels nicht urheberrechtlich geschützt sein. Denn wenn Fakten und Daten urheberrechtlich geschützt wären, könnte nur eine Person darüber schreiben.
Eine Sammlung von (persönlichen) Informationen, Fakten und Daten kann jedoch urheberrechtlich geschützt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass in die Sammlung der Daten in Form einer Datenbank viel Zeit und Mühe geflossen ist. Eine Datenbank unterliegt nicht direkt dem Urheberrecht, ist aber unter dem Datenbankrecht.
Wie kann ich meine Werke schützen?
Sie können ein digitales Dokument per E-Mail an sich selbst senden. Eine E-Mail enthält immer ein Versanddatum, das belegt, dass Sie das Dokument an diesem Datum erstellt haben.
Eine andere (Offline-)Methode zum Schutz Ihres Urheberrechts besteht darin, eine Kopie des Werks (oder eine gescannte Version davon) in einem verschlossenen Umschlag an sich selbst zu senden. Lassen Sie den Umschlag nach Erhalt geschlossen und bewahren Sie ihn an einem sicheren Ort auf. Stellen Sie sicher, dass das Datum gestempelt wird, wenn der Umschlag verschlossen wird. Damit können Sie nachweisen, dass Ihnen die Kopie an diesem Tag und nicht zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt wurde.
Es besteht die Möglichkeit, Ihr Werk bei einem Notar zu hinterlegen. Auf diese Weise kann notariell beglaubigt werden, dass das Werk Ihr Eigentum ist. Diese Methode ist jedoch mit Kosten verbunden.
Unterscheidet sich das Online-Urheberrecht vom Offline-Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt alle Originalarbeiten; zwischen der Online- und der Offline-Welt gibt es keine Unterschiede im Urheberrecht. Ebenso dürfen Sie keine digitale Kopie der Arbeit einer anderen Person ohne deren Erlaubnis vervielfältigen, versenden oder hochladen.
Ist die Erlaubnis des Urhebers immer erforderlich?
Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist nicht immer die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Beispiele hierfür sind das Parodieren und das Zitieren. Bei der Parodie handelt es sich um eine Karikatur eines Werkes, bei der manchmal Teile des Originalwerkes kopiert werden müssen. In diesem Fall ist eine Quellenangabe nicht erforderlich. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Parodie gesellschaftlich zulässig ist. Was zulässig ist, hängt stark von der jeweiligen Situation ab. Unzulässig sind beispielsweise Diffamierungen, Verleumdungen, Beleidigungen und rassistische Verunglimpfungen oder Kommentare.
Außerdem ist keine Genehmigung erforderlich, um ein Werk zu zitieren. Kurze Zitate können für einen Artikel, eine Forschungsarbeit oder eine Zusammenfassung verwendet werden, sofern die Quelle und der Name des Autors immer angegeben werden. Weitere Informationen über Zitate finden Sie hier.
Unterschiede zwischen Urheberrecht, Warenzeichen, Patenten und Datenschutz
Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Begriffen im Zusammenhang mit dem Datenschutz, einschließlich Urheberrecht, Marken, Patente und Datenschutz.
Das Urheberrecht soll das Originalwerk davor schützen, dass es ohne Erlaubnis des Urhebers vervielfältigt und weitergegeben wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Andere das Werk des Urhebers nicht kopieren und behaupten können, es selbst erstellt zu haben.
Marken dienen dem Schutz der Verbraucher. Das Markenrecht stellt sicher, dass nur der rechtmäßige Inhaber der Rechte an einer Marke deren ursprünglichen Inhalt nutzen kann, z. B. durch die Darstellung eines Logos. Alle Mitteilungen, die es dem Verbraucher ermöglichen, die Quelle der Waren und Dienstleistungen zu identifizieren, fallen unter Marken, einschließlich Markennamen, Logos und Slogans.
Ein Patent beschreibt das ausschließliche Recht, ein Produkt oder eine Erfindung herzustellen, zu verkaufen oder zu verwerten. Damit kann der Inhaber des Patents anderen verbieten, sein Produkt oder seine Erfindung zu verwenden oder zu kopieren. Im Gegensatz zum Urheberrecht gilt ein Patent nicht automatisch für das Produkt und muss bei einem Patentamt beantragt werden.
Bei der Privatsphäre geht es nicht um Exklusivität, sondern um den Schutz und das Verbergen persönlicher Daten, des Privatlebens und des Lebensraums. Privatsphäre beschreibt auch das Recht, vertraulich zu kommunizieren.