Buchführung & Bilanzierung
Unit 1: Abgrenzung und Elemente des externen Rechnungswesens
Rechnungswesen
= bildet alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens ab (Verkäufe, Lieferungen etc.)
-> mengen-, zeit- & wertmäßige Abbildung der innerbetrieblichen Leistungserstellung
-> Abbildung der Güter- & Geldströme zw. Unternehmen & seiner Umwelt
1. Internes Rechnungswesen
- Richtet sich an die internen Adressaten (alle, die
berechtigt sind auf die Buchführung zuzugreifen,
z.B. Unternehmensleitung)
- Steuerungsfunktion: Planung, Dokumentation,
Kontrolle & Steuerung der
Unternehmensführung
- An Zukunft gerichtet
2. Externes Rechnungswesen
- Richtet sich an die externen Adressaten (Gläubiger = Leute, denen Geld geschuldet wird z.B. Banken oder
Lieferanten, Anteilseigner = Investoren, Mitarbeiter ohne Zugriff, Fiskus = Staat, Behörden, interessierte
Öffentlichkeit)
- Dokumentationsfunktion, aller angefallener Vorfälle, Informationsfunktion, Ausschüttungs- &
Steuerbemessungsfunktion
- Verpflichtend zu veröffentlichen/ aufzustellen
- An Vergangenheit gerichtet
Adressaten
- Gläubiger: Wollen wissen, ob wir Kredit tilgen können, ob wir liquide sind etc.
- Investoren: macht es Sinn, in dieses Unternehmen zu investieren? Möchte ich Dividendenausschüttungen?
- Staat: In welcher Höhe sind die Steuern zu bemessen? (richtet sich nach Leistungsfähigkeit des
Unternehmens)
- Angestellter Manager: möchte ich langfristig im Unternehmen arbeiten? Wie werden Boni berechnet?
- Arbeitnehmer: werde ich langfristig im Unternehmen arbeiten? Wie ist die Lage?
- Lieferanten & Kunden: langfristige Geschäftsbeziehung möglich/ sinnvoll? Ist unternehmen liquide? Kann
es Rechnungen zahlen?
Funktionen des externen Rechnungswesens
1. Dokumentationsfunktion
= lückenlose Aufzeichnung aller angefallener Geschäftsvorfälle
2. Informationsfunktion
= Information über wirtschaftliche Lage des Unternehmens
3. Ausschüttungsfunktion
= Grundlage für die Bemessung der Dividendenzahlungen & Mitarbeiterbeteiligungen
4. Steuerbemessungsfunktion
= maßgeblich für steuerliche Gewinnermittlung (Steuerbilanz) und die zu entrichtenden Steuerzahlungen
Bilanz
= stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Schulden & Vermögen des Unternehmens
-> Stichtagsrechnung (z.B. aufgestellt zum 31.12)
1. Aktiva: Mittelverwendung
Anlagevermögen (dazu bestimmt, dauerhaft dem Betrieb zu deinen), z.B. Sachanlagen, Finanzanlagen
Umlaufvermögen (dazu bestimmt, nicht dauerhaft dem Unternehmen zu dienen), z.B. Vorräte, Forderungen, Kasse &
Bank
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2. Passiva: Mittelherkunft
Eigenkapital
Verbindlichkeiten
! Bilanzsumme muss immer übereinstimmen = Bilanzgleichgewicht
Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV)
= ergänzt Bilanz um eine periodenbezogene Gegenüberstellung von Erträgen & Aufwendungen
-> Zeitraumrechnung (zum Geschäftsjahresende)
-> Gewinn (Jahresüberschuss) oder Verlust (Jahresfehlbetrag) wird ermittelt
Bilanz & GuV (Jahresabschluss) für alle Kaufleute
aufzustellen
Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt &
Privatvermögen ist getrennt
= risikobehafteter
-> Anhang & Lagebericht zusätzlich zum
Jahresabschluss
-> kleine Kapitalgesellschaft: Befreiung von
Lagebericht
-> mittelgroße & große Kapitalgesellschaften
müssen den Jahresabschluss & Lagebericht
durch unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen
lassen & sind zur Offenlegung im Bundes-
anzeiger verpflichtet
Konzern
= Zusammenschlüsse rechtlich selbstständiger Unternehmen (z.B. VW DEU, VW PL etc.)
-> eine wirtschaftliche Einheit (werden durch ein übergeordnetes Unternehmen= Muttergesellschaft beherrscht)
Konzernabschluss
-> einzelne Abschlüsse werden addiert zu einem
Konzernabschluss (als ob es ein einziges
Unternehmen wäre)
-> reine Informationsfunktion
-> Konzernbilanz, Konzern-GuV & Konzernanhang + Kapitalflussrechnung (Finanzzu- und
abflüsse) + Eigenkapitalspiegel (Veränderung des Eigenkapitals)
-> Segmentberichterstattung optional (einzelnes Aufzeigen best. Teilbereiche) z.B. nach
Regionen oder Sparten
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (z.B. börsennotierte Aktiengesellschaften)
= müssen erweiterten Abschluss aufstellen: Bilanz, GuV und Anhang um Kapitalfluss-
rechnung und Eigenkapitalspiegel erweitern + optionale Segmentberichterstattung
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Unit 2: Rechtliche Grundlage der Buchführung & Bilanzierung
Vorschriften zum Schutz der Bilanzadressaten
Jahresabschluss wird von der Unternehmensleitung erstellt (Interessen können von den externen Adressaten
abweichen)
-> rechtliche Regelungen (Tendenz zum Gläubigerschutz durch eine vorsichtige Bilanzierung)
je höher das vom Unternehmen ausgehende Risikopotential, desto umfangreicher & strenger sind die Vorschriften
-> Risikomerkmale: Rechtsform, Unternehmensgröße, Kapitalmarktorientierung & Branche:
- Kapitalgesellschaften besonders riskant (Haftungsbeschränkung & Auseinanderfalle von Eigentum &
Geschäftsführung)
- bei größeren Unternehmen ist Risiko des Kapitalverlusts für Kapitalgeber & Risiko des Arbeitsplatzverlusts für
Arbeitnehmer schwerer etc.
- Vorschriften zu finden im Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Aktiengesetz (AktG), Publizitätsgesetz
(PublG), Einkommenssteuergesetz (EStG) & Abgabenordnung (AO)
-> §238 – 263 HGB gelten für alle Kaufleute
-> ab §264 – 335 HGB gelten nur für Kapitalgesellschaften
Handelsrechtliche Buchführungspflicht
-> jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet, Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu führen
1. Istkaufmann
= jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt
-> Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb (muss nach Art & Umfang einen in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern)
2. Kannkaufmann (Kleingewerbetreibenden)
= jeder, der ein Gewerbe betriebt, das nicht schon als Handelsgewerbe gilt, hat die Möglichkeit, sich ins
Handelsregister einzutragen
3. Formkaufmann (Formkaufmann)
= der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf Handelsgesellschaften Anwendung
Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht
-> alle Einzelkaufleute, die an den Abschlusstagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
- nicht mehr als jeweils 600.000€ Umsatzerlöse und
- nicht mehr als jeweils 60.000€ Jahresüberschuss (=Gewinn) ausweisen
sind auch von der Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz & GuV) befreit
-> Freiberufler, da sie nicht unter ein Gewerbe fallen (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater etc.)
stattdessen eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Weitere Vorschriften
-> Börsengesetz und -zulassungsverordnung, sowie Wertpapierhandelsgesetz
Internationale Rechnungslegungsstandards (besonders wichtig für Konzernrechnungslegung)
-> US-GAAP (General Accepted Accounting Principles erlassen worden von der Financial Accounting Standars Board)
-> IFRS (International Financial Reporting Standards)
= Rechnungslegungsstandard für alle
-> Konzernmutterunternehmen, die den Kapitalmarkt zur Ausgabe von Aktien oder Anleihen in Anspruch
nehmen müssen einen Konzernabschluss nach IFRS machen (Befreit von HGB-Abschluss)
-> Einzelabschlüsse nach HGB
-> Konzernmütter ohne Kapitalmarkt haben eine Wahl
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§238 HGB)
= allgemein anerkannte Regelungen über Führung der Handelsbücher & Erstellung des Jahresabschlusses
-> müssen neben bestehenden Regelungen (z.B. HGB) weiterhin beachtet werden
-> werden für Lücken in der Gesetzgebung genutzt