„Handelsrechtliche
Rechnungslegungspflichten“
„Zusammenfassung“
Rechtsformen
1. Einzelunternehmen: entsteht automatisch, wenn jemand unternehmerisch tätig wird, nur
einen Eigentümer (Einzelunternehmer), haftet für alles
2. Personengesellschaften: → Wenn sich mehrere Personen zusammenschließen
2.1Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): entsteht formlos, wenn sich mind. 2 Personen
zu einem gemeinsamen Zweck zsm schließen z.B. Fahrgemeinschaft, Projekt, geringer
Geschäftsumfang, nicht im Handelsregister eingetragen
2.2Offene Handelsgesellschaft (OHG): eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe
betreibt, kaufmännischen Geschäftsbetrieb, im Handelsregister eingetragen
2.3Kommanditgesellschaft (KG): soll Haftung eines Gesellschafters einer
Personengesellschaft beschränkt werden passt KG, jmd. Der voll haftend ist =
Komplementär, während Kommanditisten die Haftung auf die Einlage beschränkt ist, im
Handelsregister eingetragen
2.4GmbH & CO. KG: ist eine Sonderform, bei der es sich um eine KG handelt, bei der ein
Komplementär eine GmbH ist
3. Partnerschaftsgesellschaft (PartG): übt kein Handelsgewerbe aus = nicht ins
Handelsregister, „eine Gesellschaft, in der sich Freiberufler zusammenschließen“,
Freiberufler: Ärzte, Hebammen, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekten, Künstler,
Schriftsteller, Lehrer
4. Kapitalgesellschaften (KapG) →zahlreiche gesetzliche Vorschriften für ein Mindestvermögen
und eine Transparenz über wirtschaftliche Lage besondere Vorschriften zur Rechnungslegung §264
4.1Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): entsteht mit der Eintragung in das
Handelsregister, mind. Ein Gesellschafter, Stammkapital von 25.000 (auch in
Sachanlagen möglich), haften mit dem Gesellschaftsvermögen, Organe: Geschäftsführer
(vertretet GmbH nach außen), Gesellschaftsversammlung (Bestellung von
Geschäftsführern, Jahresabschluss, Beschluss über die Ergebnisverwendung (Gewinn),
ggbfs. Aufsichtsrat (Überwachung der Geschäftsführung)
4.2Aktiengesellschaft (AG): Grundkapital von mind. 50.000 (in Aktien zerlegt), Organe:
Vorstand (leitet die AG, führt Geschäfte, Vertretung nach außen), Aufsichtsrat,
Hauptversammlung
4.3Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
4.4Societas Europaea (SE) / Europäische Gesellschaft: In der Europäischen Union können
auf Basis einer EU- Verordnung Handelsgesellschaften gegründet werden, Kapital in
Aktien zerlegt, Aktionär haftet nur bis von ihm gezeichneten Kapital mind. 120.000,
Hauptversammlung der Aktionäre
1. Einzelunternehmen
2. Personengesellschaften: GbR, OHG, KG, GmbH &
CO KG;
3. Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
4. Kapitalgesellschaften (KapG): GmbH, AG, KGaA,
SE