Workbookaufgabe 1:
a,
In der neuen Literatur wird das Sozialrecht gegliedert in Vorsorge, Entschädigung, Förderung
und soziale Hilfe. Zur Vorsorge gehört die Sozialversicherung, welche Bürger vor sozialen
Risiken versichert. Die Entschädigung dient der Kompensation von gesundheitlichen
Sonderopfern wie zum Beispiel Kriegsopfer oder Zivildiener/Bundesheer. Förderung und
soziale Hilfe soll Chancengleichheit und Entfaltungsmöglichkeiten herstellen, sowie
Leistungsschwächen ausgleichen und existenzsichernde Leistungen garantieren.
Die dargestellte Leistung aus dem Beispiel lässt sich im Sozialrecht in die Vorsorge, genauer
in die gesetzliche Krankenversicherung, eingliedern. Fast alle Bürger sind gegen das
wirtschaftliche Risiko der Krankheit abgesichert, so auch Hr. Müller. Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung sind die Verhütung von Krankheiten und zur Vorsorge,
die Früherkennung von Krankheiten, die Behandlung von Krankheiten und die Leistung des
persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung sowie Schwangerschaft und
Mutterschutz. Diese Leistungen werden als Sach- oder Dienstleistungen gewährt.
b,
Private Haushalte werden im Sozialmarkt in drei Gruppen unterteilt und zwar in Steuer- und
Beitragszahler, Spender und Leistungsempfänger. Bei diesem Beispiel ist die Gruppe der
Leistungsempfänger relevant. Hr. Müller bezieht eine Sozialleistung. Hierbei wird relevant, zu
welcher Gruppe der Leistungsempfänger gehört. Es gibt wiederum drei Gruppen und zwar
Selbstzahler, reziproke Leistungsempfänger und nicht reziproke Leistungsempfänger.
Bei Selbstzahler besteht ein übliches Kundenverhältnis und der Leistungsempfänger kommt
größtenteils für die Kosten der Dienstleistung auf. Reziproke Leistungsempfänger haben
meist durch Steuern und Beiträge in eine Versicherung eingezahlt und bekommen dadurch
eine Sozialleistung zurück. Die Einzahlungen werden als Versicherungen wahrgenommen,
welche die Kosten der Sozialleistung abdecken. Nicht reziproke Leistungsempfänger meint
Leistungen für Asylwerber, straffällige oder Menschen mit einer
Schwerstmehrfachbehinderung. In diesem Fall gibt es keine Gegenleistung und es wird
solidarisch gehandelt.
Workbookaufgabe 2:
Der Wettbewerb bei Dienstleistungen in der Sozialwirtschaft unterliegt einem ständigen
Wachstum. Soziale Dienstleistungen müssen zum einen trotzt knapper finanzieller
Ressourcen wettbewerbsfähig bleiben, die zur Verfügung stehenden Mittel effektiver
, einsetzten und zum anderen die Qualität der Leistungen sichern und optimieren sowie
qualifiziertes Fachpersonal akquirieren.
Ein Argument für den Wettbewerb ist, dass durch den Zusammenschluss von
einrichtungsübergreifenden Verbünden die Chance besteht, eine flächendeckende
Versorgung anbieten zu können. In der Zeit des zunehmenden Wettbewerbs ist auch die
Transformation der Rechtsform entscheidend, da diese Transformation auch Auswirkung auf
Finanzierung, Haftung und Leistungsbefugnis hat. Durch diese Zusammenschlüsse werden
neue Finanzierungsmöglichkeiten geschlossen, neue Gesellschafter können gewonnen
werden und größere Kaitalanteile eingebracht werden.
Eine weitere Modernisierungstendenz und somit ein Argument für den Wettbewerb, ist die
Bildung von Netzwerkkooperationen. Diese Kooperationen bietet die Möglichkeit,
Ressourcen wie Geld, Zeit, Fähigkeit oder Rechte zusammenzuführen, aber auch Kosten zu
senken und Kapazitäten zu verknüpfen. Dadurch wird das Leistungsspektrum vergrößert.
Durch Organisationsentwicklungen werden bestehende Strukturen aufgegriffen, bewertet
und gegeben falls neugestaltet. Diese Entwicklung ist mit Verbesserung, Neujustierung und
Innovation verbunden, was auch als Ziel der Organisationsentwicklung anzusehen ist.
Bedeutend ist hierbei auch das Qualitätsmanagement. Durch das Qualitätsmanagement
kann sich die Organisation weiterentwickeln und auch die Qualität und Wirksamkeit der
dargebotenen Dienstleistungen beschreiben.Auch diese Punkte sprechen für den
Wettbewerb bei Sozialen Dienstleistungen.
Ein Argument gegen den Wettbewerb stellt die Personalpolitik. Diese befindet sich in einem
zunehmenden Spannungsverhältnis, da Kosten für das Personal unter dem Druck des
Wettbewerbs in der Sozialwirtschaft gesenkt werden müssen, jedoch auf engagierte und
qualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind, um Konkurrenzfähig zu bleiben.
Ein weiteres Argument gegen den Wettbewerb stellt die Finanzierung sozialer
Dienstleistungen dar. Kostenträger schließen mit den Leistungserbringern einen Vertrag ab,
welcher die Finanzierung regelt. Im Sozialgesetzbuch XII ist der Grundsatz verankert, dass
die Kosten des Anbieters nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren Anbietern. Das
Risiko einer mangelnden Auslastung der Einrichtungen wird durch Verträge vom
Kostenträger auf die sozialen Organisationen übertragen. Neben diesen Auslastungsrisiken
besteht auch noch das Investitionsrisiko. Investitionskosten werden über Pauschalen gezahlt
oder in den Kostensatz eingerechnet. Leistungserbringer müssen Investitionen
vorfinanzieren bis sich die Höhe der Kosten durch vertraglich abgeschlossene
Leistungsvergüter ausgeglichen haben.