Lehrplaneinheit 8
Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens
8.1 Grundprinzipien
Sachleistungsprinzip:
Durch das Sachleistungsprinzip erhalten die GKV-Versicherten medizinische Leistungen,
ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. Die Leistungserbringer rechnen nicht mit den
Patientinnen und Patienten ab, sondern mit den Krankenkassen beziehungsweise
Kassenärztlichen Vereinigungen.
Kostenerstattungsprinzip:
Kostenerstattung (Krankenversicherung) Kostenerstattung bedeutet in der deutschen
Krankenversicherung, dass Versicherte die erbrachten ärztlichen Leistungen mit den
Leistungserbringern (Ärzte, Psychotherapeuten) zunächst direkt abrechnen und diese Kosten
anschließend von der Krankenversicherung erstattet bekommen.
Solidaritätsprinzip:
"Die Gesunden helfen den Kranken". Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende
Versorgung. Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko spielen bei der Beitragsberechnung im
Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung keine Rolle.
Subsidiaritätsprinzip:
Es besagt, dass zunächst die "kleineren und untergeordneten Gemeinwesen" oder der
"Einzelmensch" sich selbst "aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften" zu helfen haben,
ehe sie die „weitere und übergeordnete Gemeinschaft“ in Anspruch nehmen.
1
, 8.2 Finanzierung
Kostenträger:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten.
GKV:
Die Beiträge orientieren sich bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung
hauptsächlich an der Höhe des Einkommens des Versicherten. Familienmitglieder sind unter
bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhängig
von der Höhe der gezahlten Beiträge.
PKV:
Hier richten sich die Prämien nach dem vereinbarten Leistungsumfang, dem allgemeinen
Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter.
Leistungsempfänger:
Leistungsempfänger ist im deutschen Gesundheitswesen die technische Bezeichnung für
einen Patienten.
Ein Leistungsempfänger ist ein Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse oder allgemein
einer Sozialversicherung, der von dieser Versicherung abgedeckte Leistungen abfordert bzw.
entgegennimmt.
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