Public und Nonprofit Management – Zusammenfassung
Lektion 1 – Grundlagen Non-Profit Management
1.1 Begriffsbestimmung Non-Profit-Organisation
Ziel: Aufdecken und lösen von Problemen, Herausforderungen u. Lücken im gesellschaftl. System
Leistungsabnehmer („Beneficiaries“) u. Finanzierer („Donors“) oft unterschiedliche Personen/Gruppen
1.2 Bedeutung des Non-Profit-Sektors
Bezeichnung als 3ter Sektor: Körperschaften, die weder erwerbswirtschaftl. Firmen noch öffentl. Behörden der
unmittelbaren Staats- u. Kommunalverwaltung sind
fast jeder 2te Bundesbürger ist Mietglied in 1 von mehr als 600.000 gemeinnützigen Organisationen
in USA: Verbot der Gewinnausschüttung („Nichtausschüttungsrestriktion“)
in DE: Rechtsform kennzeichnend, häufigsten: Verein, Stiftung u. gGmbH, Bruttowertschöpfung von ca. 4%
seit 1980er: Internationalisierung bzw. Globalisierung vorangeschritten
NPOs nahmen weltweit stark zu z. B. durch SOS-Kinderdörfer
1.3 Historische Entwicklung
Ursprung 19. Jhd. Ablösung der ständischen Gesellschaft durch moderne Bürgergesellschaft insb. Vereinswesen
griechisch-römische Antike (ca. 1400 v. Chr. - 600 n. Chr.) existierten bereits Stiftungen u. Vereine, verfolgten
soz. u. bildungspolitische Ziele, Tätigkeit wurde auf Verehrung von Göttern u. Helden bezogen
Magdalenenhospital in Münster (1184) eine der ältesten NPOs in DE
-> bot zunächst Unterkunft für Bedürftige u. später für arme katholische Witwen u. Witwer an
Heute: rechtsfähige Stiftung des bürgerl. Rechts
-> Zweck: Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen + andere Hilfsangebote für ältere Menschen
frühe Neuzeit (ca. 1500 bis 1800): eingreifende Veränderungen in Religion, Staat, Wirtschaft u. Gesellschaft
weltliche Normen u. Maßstäbe wie Freiheit des Menschen gewann mehr Bedeutung
im Bildungsbereich entstanden erste Formen der bürgerl. Selbstorganisation z. B. Humanistische Sodalitäten
(gelehrt-wissenschaftl. Vereinigungen)
*Sodalitäten: Vereinigungen die
Bildung der Vorläufer der freien Wohlfahrtspflege u. Museen
wissenschaftl. Pläne diskutierten
1.4 Theoretische Erklärungsansätze
Stammend aus den Fachdisziplinen Ökonomie, Soziologie und Politologie
Ökonomische Theorie
Bedeutsamster Erklärungsansatz: Theorie des Marktversagens/Staatsversagens (Heterogenitätstheorie):
bestimmte öffentl. oder kollektive Güter werden vom Markt, trotz hoher Nachfrage, nicht angeboten, da Gefahr
von Trittbrettfahrern bzw. nicht zahlungswilligen Konsumenten zu groß ist
-> „Versagen des Marktes“ kann auch Staat nicht immer ausgleichen, weil notwendige Übereinstimmung der
Wähler fehlt => diese Lücke füllen NPOs, indem sie unbefriedigte Nachfrage nach Kollektivgütern decken, die
weder Markt noch Staat bieten können
nach Theorie des Kontraktversagens: Marktversagen zw. Informationsasymmetrien zw. Vertragspartnern
-> Nachfrager (Konsumenten) können bei bestimmten Transaktionen nicht auf alle notwendigen Info´s zugreifen,
um Qualität der Leistung zu beurteilen, dadurch Vertrauen benötigt
NPOs sind vertrauenswürdiger als gewerbl. Unternehmen, aufgrund von Gemeinnützigkeitsstatus
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, Lektion 2 – Grundlagen Public Management
2.1 Begriffserklärungen, Definitionen und Abgrenzungen
Öffentl. Institutionen müssen wirtschaftl. handeln, da sie für Steuergelder (2017: 735 Mill.) verantwortlich sind u.
aufgrund knapper Kassen
Steuerarten mit höchsten Gesamteinnahmenanteilen: Umsatz-, Einkommens-, Körperschafts- u. Gewerbesteuer
4 Säulen des soz. Staats:
1. Erhalt der immateriellen Basis durch demokratische Berechtigung u. gesellschaftl. Zustimmung über
erwünschte Gesellschaftsform
2. Abschöpfung von Mitteln aus der wirtschaftl. Produktion zur Aufgabenerfüllung
3. Erbringung von Gegenleistungen zur pers. Entfaltung u. Rahmensetzung für Produktion
4. Sozialtätigkeit zur Gewährleistung bestimmter Gesellschaftsbilder u. erwünschten Sicherheiten
öffentl. Verwaltung = Zsmschluss aus Gewaltenteilung
Aufgabe: Wirtschaftseinheit, die Verfügungen über im-/materielle Güter im Sinne öffentl. Ziele u. auf Grundlage
öffentl. Eigentums treffen
Kommunalverwaltung = hauptamtl. Kreisverwaltungen (LRA), Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen,
ehrenamtl. Kreistage u. Gemeindevertretungen
Aufgaben:
dürfen keine formalen Gesetze erlassen
Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung: können gem. Art 28 Abs. 2 GG weitgehend unabhängig von
Bundes-/Landesebene entscheiden u. besitzen Finanz-, Kommunalabgaben-, Personal- u. Satzungshoheit
Organisationsstruktur (abhängig von Einwohnerzahl):
in kl. Verwaltungen: 2-stufiger Verwaltungsaufbau (Verwaltungsleitung, Ämterebene)
in größeren Kommunen (ab ca. 20.000 Einwohner): Ebene der Dezernate zw. Leitung u. Ämterebene
Öffentl. Unternehmen = rechtl. Un-/selbstständige Unternehmen des/r Bundes/Länder/Gemeinden
-> sobald sich Wirtschaftseinheit öffentl. Verwaltung vorwiegend über Umsatzerlöse finanziert
z. B. Versorgungsunternehmen (Stadtwerke), Verkehrsunternehmen (DB)
Eigengesellschaft: sofern sie als Kapitalges. (AG, GmbH) geführt werden u. zu 100 % in öffentl. Hand sind
Gemischtwirtschaftl. Betriebe: falls private Anteilseigner mit einer Minderheitsbeteiligung vorhanden sind
aufgrund angespannter finanziellen Lage der öffentl. Haushalte werden öffentl. Unternehmen vermehrt von
Eigengesellschaften in gemischtwirtschaftl. Betriebe überführt oder gehen in private Hand über
Beispiel
für Privatisierungen im Gesundheitssystem: Asklepios, Helios, Sana Kliniken
von Privat zu Verstaatlichung: Ver- u. Entsorgungsunternehmen (z. B. Berliner Wasserbetriebe)
Deutsche Gesellschaft für Internat. Zsmarbeit (GIZ) ist Kapitalges. in Rechtsform der GmbH, die aufgrund
ihres Satzungszwecks als gemeinnützig anerkannt ist. Sie befindet sich zu 100 % im Besitz des Bundes
Abgrenzung
Non-Profit Management: NPO in privater Trägerschaft, öffentl. Unternehmen mit Gemeinnützigkeitsstatus
Public Management: öffentl. Vereinigungen u. Unternehmen, öffentl. Verwaltung
2.2 Theoretische Grundlagen
Bürokratiemodell nach Max Weber
Anfang 20. Jhd.: Unterscheidung zw. staatl. Verwaltung u. privatem Betrieb als „irrige Vorstellung“
- Entwicklung des Idealtypus der bürokratischen Verwaltung
- prägte Aufbau der öffentl. Verwaltung für Jahrzehnte
Merkmale der Bürokratie:
Grundsatz der normgebundenen Amtsführung
Grundsatz der Amtshierarchie
Grundsatz der Aktenmäßigkeit
eindeutige Kompetenzfestlegung u. Arbeitsverteilung
Abgrenzung von Ämtern und Personal
fachliche Schulung für qualifizierte Amtsaufgaben
hauptamtliche Geschäftserledigung durch die Beamten
Schwächen:
- mangelnde Ergebnisorientierung
- fehlender Wettbewerbsdruck
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