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Zusammenfassung

Familien-und Jugendhilfe recht Zusammenfassung

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Zusammenfassung Familien und Jugendhilfe Recht, Kapitel Zahl vernachlässigen

vorschau 2 aus 13   Seiten

  • 26. juni 2022
  • 13
  • 2021/2022
  • Zusammenfassung
Alle Dokumente für dieses Fach (1)
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mmenthofer
1.1. Familie & Recht
↳ In Kraft Tretens des BGB im Jahr 1900 Mann Herrscher
figur in Ehe Familie
- :
+
-




Mann konnte Frau
Berufstätigkeit

untersagen .





1950 Mann und Frau Rechte
angleichen
:




1.3 Begriff ehe Grundgesetz ↳
Grundlegende Veränderungen Partnerschaft sllerhältnisse ; Auflösung traditioneller
:
Posten

≤ Zunahme von Scheidungen / nicht eheliche

Lebensgemeinschaft / Alleinerziehenden

Ehe Vereinigung zwischen Mann und Frau einer
grundsätzlich unauflösbaren Lebens
gemein sch
-



zu .






Stand 2021 Ehe für alle Geburtenrate sinkt
eingetragene Lebenspartnerschaft
: →
.




Ausländische Ehen können rechtens sein ( hinkende Ehe )

/ untersch
auch
aufgrund von
Mängeln .


Rechtslage .




Familie ist Privatsache jedoch auch Fundament von Staat und Gesellschaft , das Familien
Art GGG
Prüfungs maßstab Ehegatten ( Tod Scheidung )

Schutz
- -


:
zum von ,
-


.
.




nicht eheliche Familien Politik und Familienrecht fördern und stabilisieren soll
Lebensgemeinschaften ≠
begriff
↳ .




µ
- .

.




Ha



:-.
=
*
1.5. Grundstrukturen ehe
Ii
1.0 Einführung
=

Ehe beschließt ausschließlich . aus 2 Personen
( Monogamie )

Ehe kommt durch den erklärten Eine willen .




I. Konsensprinzip ) .





Ehe ist auf Lebenszeit und kann Partnern
von


werden ( Lebenszeit prinzip )
1.2. Familienrecht & Grundgesetz
nicht
beliebig gelöst ↳
Familie und Ehe stehen unter besonderen Schutz
Aus rechtlicher Sicht einzig dauerhafte Verbindung

:



5 zentrale
Bestimmungen Grundgesetz

im :




Art 6.Abs 1 GG ( besonderer Schutz )
-




. .
:
Ehe und Familie .




B-
Ag Art 3 Abs / GG Gleichberechtigung
-




. .
:
Mann und Frau

Art 6 Abs 2 Pflege
Eff der Kinder
-



und Erziehung
:
. .




Art 6 Abs 4 GG Mutterschutz
-

:
.
.




Art 6 Abs 5 GG
Gleichberechtigung ehelicher und nichtehelicher Kinder
1.4. Familienbegriff Grundgesetz
-


:
. .




Diskriminierungsverbot Verbot Ehe und Familie anderen

gegen vi.
:




1.6. weltliches & religiöses ↳
Familie ±
Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern
Lebensformen schlechter zu stellen

Eherecht einschließlich Stief -



i Adoptiv -



; Pflegekinder n ↳ Wert
entscheidung : Ehe und Familie dürfen nicht
geschädigt

unterschiedlich Eneverständnis in
Religionen

Art 61 GG :
Schützt Familie als Gemeinschaft werden (
Beeinträchtigst erbot ) ; Förderung
.




/
.





Ehe als christliches Sakrament ↳
Auch der rechtlich ( noch ) nicht anerkannte Vater bildet mit dem durch
.

geeignete Maßnahmen ( .

Förderungs gebot )
Schrittweise
"

christliches Eherecht
Ablösung „
Kind eine Familie im Sinne des Art 6 GG
und
"
. wenn er .


Verantwortung
„ bürgerliches Eherecht
übernimmt und daraus eine soziale

Nebeneinander ( Duplizität ) von EherechtsSystemen Beziehung entsteht


i
Ehe kann staatlich
gültig sein , kirl ich nicht


Nebeneinander von staatlichen und Kir liehen Ehen
.

, Kapitel 5
Getrenntleben der Eheleute und rechtsfolgen

1. Unterhalt bei Getrenntleben (§1361 BGB)
a) Gesetzliche Voraussetzungen b) Höhe und Form des Unterhalts

Voraussetzung Bedürftigkeit des Berechtigten und
Leistungsfähigkeit Bestimmt sich maßgeblich nach den Lebensumständen
- -


:
.




des Verpflichteten der Eheleute


Leistungsfähigkeit abhängig Einkommen & Erwerbs Her
mögen.si/erhaItnisse
Vermögen
- -



von
-




Anspruch bestimmten
Betrag für eigenen Unterhalt einzubehalten
Ehegatten in Scheidung § 1.361 Abs 1 Unterhalt
- -
→ :
. zum


siehe Düsseldorfer Tabelle für Höhe des Selbstbehalts
gehören Kosten einer Alters ; Berufs -



Versicherung


c) Erwerbs pflicht des Unterhalts berechtigten d)
Beschränkung und
Versagen des Unterhalts


Unterhalts berechtigter Ehegatte Verweis auf Aufnahme Getrennt lebende Paare gestellt
- -

→ von Erwerbs -
nicht schlechter als


tätigkeit ( § 1361 Abs 2) . Geschiedene

Entsprechende bei
gültig grober Unbilligkeit
_



Nicht im ersten Jahr nach Trennung Anwendung
-




e) Unterhalts vereinbarung f) Auskunfts Pflicht über Einkommen /
Vermögen
Ehegatten können Art und Umfang des Unterhalts durch Vereinbarung Verlangen Auskunft erteilen ( § 1361
-



Abs -4
-



. zu .




selbst Haus Notfalls durch Familiengericht angeordnet
-




z.B Wohnrecht im
regeln .

gemeinsamen
Ehegatten Gericht kann Informationen durch Arbeitgeber
-




Finanzämter
-




,




Versicherungen,
etc .
eingeholt werden




2. Ehewohnung und hausratsverteilung bei Getrenntleben
§ 1361A und 131GB BGB lesen
-




nochmal lesen !





%:
Kapitel 6
-



ja

§ .
an




Ehescheidung BGB •

-i
|
µ




a) Allgemeines
Scheidung nur durch richterlichen Beschluss
-




möglich


BMW
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g g •←ag mqo•gß Tß-ßg ß MTß pa.ar maetmri WNßg MdL TM .MI.mirdca.RDa. t N.cei?MBaHu.
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-




Familiengericht ausführende Instanz
-




:-p

www.HgEarT M.ar.adawegiTYNY
'
.




"" "
"
ircnenreantiic.me Bestimmungen
-


„ " " "" " " " "" "
'
von
Bedeutung

.
a. ,

b) Scheidungsgrund
Grundsätzlich gescheiterte oder zerrüttete Ehe
-

:




-



Gescheitert 151565 Abs 1) .
:
Lebensgemeinschaft besteht nicht c) Zerrüttungsvermutung / Beweis
erleichterung )
erwarten Ehe scheitern muss nicht bewiesen werden
mehr, keine Verbesserung
-
:
zu


Ehekrise für das Gericht unüberwindbar Ehegatten seit einem Jahr
getrennt leben und. beide
-



muss sein


Scheidung erfolgt erst nach
Trennungsjahr ( § 1565 Abs 2) die
Scheidung wollen
-

.




↳ 3 Jahre leben
Ausnahmefälle durchaus
möglich getrennt ,
Scheidung erfolgt auch wenn einer
dagegen ist
Hörte Klausel Ausschluss der nach 51568
_


Das Scheitern der Ehe Scheidung
-

muss bewiesen sein

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