§
I Einführung Verfassung
Parlament verordnet
1. Recht &
vom
Rechtsordnung
•
✗ Gesetze Gewalt)
•
Legislative ( gesetzgebende
.
Kann befristet sein i konkreter
Sitte Bräuche & Gewohnheiten ✗
:
Verordnungen
-
.
Exekutive (ausführende)
↳
niedergeschrieben
oft nicht Judikative =
rechtsspr .
-
Rechte Wenn Regeln an Gerechtigkeit ausgerichtet sind
:
↳ niedergeschrieben kann eingeklagt werden hat recht I.
,
Folgen ,
Gesetztes Recht Gesetze, V0 ,
Satzungen
•
:
↳ A. B.
getroffen
eigene Regelungen
Müllabfuhr
können werden
) in Stadt
Gewohnheitsrecht entsteht durch ständige Übung
•
:
↳ kann /vom Richter ) verlangt werden ohne dass es im Gesetz steht
2. Rechtsgebiete
-
Rechtsordnung unterteilt sich in :
Bürgerliches Recht ( Zivil / Privatrecht)
• -
↳ beide Parteien
gleich geordnet
•
Öffentliches Recht
↳ Parteien
gleichgestellt
•
Strafrecht
3.
Rechtsquellen des Privatrechts
-
BGB & HGB als Sonder
privatrecht für Kaufleute
-
Grundelemente des bürger .
Rechts :
•
Grundsatz der Privatautonomie = Recht Lebensverhältnisse frei gestalten zu können
a) Vertragsfreiheit :
Partnerwahl , Abschluss & Inhalt des Vertrages frei wählbar
b) Eigentumsfreiheit :
ich kann mit meinem Eigentum machen ,
was ich will
c) Testerfreiheit ( Testament ) :
Verlängerung Eigentumsfreiheit nach Tod
-
Sozialer Ausgleich 13 Freiheiten sind nicht uneingeschränkt :
sozialer Ausgleichsgedanke )
Einschränkungen zu a) Verträge können abgelehnt werden
•
zu b) man darf nicht die Rechte anderer verletzen
zu c) nahe Angehörige dürfen nicht
Übergangen werden
, VertrauensSchutz (
wechselseitiges Vertrauen Vertragspartner soll geschützt werden
-
zw .
Eigentümer § 929 ff
recht I.
Zuordnung Eigentumsübertragung
• :
.
•
Besitzer tatsacht Sach herrschaft
:
.
§ 932 Voraussetzung Gutgläubigkeit :
§ 935 Grenze :
Diebstahl
↳
Eigentumsübertragung nicht mögt .
-
Verfassungskonforme Auslegung des BGB ldh .
Wenn es mehrere
Auslegungen gibt , die wählen welcher der
,
Verfassung am nächsten kommt )
I Grundlagen der
Rechtsanwendung I Fall bearbeitung Klausur )
konkreten LebensSachverhalt f- Fall )
Rechtsanwendung Anwendung der gesetzt Bestimmungen auf einen =
.
Vorgehen
-
Gutachterstil Sicht des Anwahlts :
1. Sachverhalt herausarbeiten ( was ist passiert ?)
2.
Ausgangspunkt :
Fall
frage
•
Ansprüche ( wer
gegen wen ? )
Frage bei
Rechtslage alle mögt Ansprüche untersuchen ( Prüfung der
nach recht I. Voraussetzungen)
•
.
3.
Hypothese formulieren ( A könnte Schadensersatzanspruch an B haben)
|
Wer AnspruchSteller
•
:
•
Von wem Anspruchsgegner
:
wer will von wem
•
Was :
Anspruchs Ziel warum woraus ?
Warum woraus alle
mögt AnspruchSgrundlagen
•
:
.
↳ B. § 433 Abs 25.1
präzise -2 .
.
↳
Gliederung für Lösung (
entwerfen Gegenprobe Sachverhalt, Gegenprüfung Fallfrage)
4. Ereignisses )
Lösung formulieren ( Feststellung des
Ziel Streit vermeidung und
= -
entscheidung
↳
Vorbeugung von
Streitigkeiten (2. B. bei Verträgen)
Richter ist an Gesetz & Recht gebunden aber
unabhängig
•
,
Gesetzesaungl Ermittlung des recht I. maßgeblichen Sinnes des Gesetzes)
Interpretationsmöglichkeiten :
Wort ? )
Auslegung ( was versteht
Wörtl unter dem man
-
.
Historische I
Entwicklungsgeschichte)
-
-
" -
Systematische "
I wo steht die Norm
systemat im Gesetz )
- -
.
Teleologische " (Sinn & Zweck )
- -
-
↳ auch !
wenn wörtl
Auslegung anders gemeint .
ist, gilt teleolog .
,N WE RG , , Vertrag Abstraktionsprinzip
,
1.
Willenserklärung
=
eine auf einen recht I.
Erfolg gerichtete mensch I. Willensäußerung
↳ 2. B. Abschluss
Kaufvertrag ↳ z.B Auto verkauf
.
Abgabe
: -
formfrei lmündl
Schrift egal )
.
, .
-
ausdrücklich oder konkludent f-stillschweigend )
↳ aus dem Verh ableitbar 2. B. Nicken
.
-
Nichtstun ist keine WE/ § 241 a) weil nicht 2 übereinstimmende WE zustandekommen
↳ Ausnahme Kaufmann Bestätigungsschr ( §362)
:
.
.
Arten :
empfangsbedürftig (notwendig für Wirksamkeit z.B Kaufvertrag )
-
, .
-
nicht empfangs bedürftig /sehen )
2. Rechtsgeschäft
=
Tatbestand , der aus mind 1 WE (sowie .
aus weiteren Elementen ) besteht & an den die
Rechtsordnung den Eintritt eines recht .
Erfolgs knüpft
Arten
-
:
einseitig /selten ) z.B bei Kündigung bedarf es keine Zustimmung des Vermieters )
-
.
mehrseitig I Verträge Beschlüsse )
-
, ,
. . .
kommt zustande durch 2 Übereinstimmende WE
Vertrag
müssen inhaltlich übereinstimmen
•
-
form frei → Ausnahme : notarielle
Beurkundung § 31lb & § 325
↳
Kaufvertrag Grundstücke
Schriftform § 125,126,126 a
↳
Vertrag nichtig wenn Form falsch ,
Textform §126 b
•
Angebot /Antrag ) & Annahme → siehe # Vertragsschluss
§ 145
Vertragsbindung §147,148 Annahmefrist
§ 146 VertragseriösChung
↳ ist eine
gesetzt ,
dann erlischt
Angebot nach Ablauf
Grundsatzvertragsfreiheit-ls.ie he 3. Privatautonomie )
'
Abschlussfreiheit ( ob /mit wem )
Gestaltungsfreiheit / Inhalt )
•
↳ Kehrseite :
Pacta sunt Servanda f- Verträge müssen eingehalten werden )
,VK.Khtys-mvwf-ugmgsges-aftls.lt33 Kaufvertrag )
-
Verpflichtungsgeschäft :
RG beinhaltet Verpflichtung zu
Leistungserbringung
-
Verfügungsgeschäft :
RG beinhaltet dass Sache unmittelbar
,
übertragen ,
belastet ,
geändert oder
aufgehoben wird
↳ § 929 Eigentum
/Eigentumsübertragung Eigentümer bin
↳ setzt
Verfügungsmacht
bevollmächtigt
nur dann oder
voraus
mögt .
,
wenn ich
Stellvertretung
wurde ) =
§ 164 -
181
↳ Priorität
SgrundSatz ( mein
Eigentum an Sache erlischt bei
Übertragung )
3. Abstraktionsprinzip
recht I.
Trennung von
Verpflichtungs und
Verfügungsgeschäft
- -
-
z.B . Kauf einer Zeitung
1.
Kaufvertrag :
VerpflichtungSgeschäft Käufer ist noch nicht Eigentümer ,
erst bei
Übertragung der Sache !
↳ Parteien
verpflichten sich zu
Vereinbarung ,
noch nicht zur
Überlassung der Sache
2. Übertragung der Sache Verfügungsgeschäft
:
Käufer wird
Eigentümer
3.
Übertragung des Geldes
Verfügungsgeschäft
:
Käufer ist noch nicht Eigentümer ,
erst bei
Übertragung der Sache !
Sache !
↳ Unwirksamkeit eines
Geschäftes macht die anderen nicht unwirksam !
4. Wirksamkeit einer WE
empfangsbedürftig hier genügt Abgabe (z.B
nicht Testament )
-
:
.
empfangsbedürftig Abgabe Zugang notw : +
-
.
↳ Z.B erst dann wirksam , wenn der andere es erhält
.
Kaufvertrag Kündigung ,
Abgabe
:
-
-
der Erklärende selbst muss die WE in
Richtung des Empfängers in Bewegung setzen
(oder Vertreter)
-
der Erklärende muss bei
Zugrundelegung normaler Verhältnisse mit
Zugang beim
Empf. rechnen
2¥
:
WE muss in I Macht -1 Bereich des
Empfängers gelangen /Briefkasten Whng Firmengelände )
-
, , , . . .
Kenntnisnahme
Möglichkeit
.
-
↳ kann in normalen Umständen mit zu rechnen sein