Die Zusammenfassung stellt die Leistungsahnbahnung, die Entstehung von Kaufverträgen sowie die Leistungserfüllung bzw. Nachhaftung zwischen Gläubiger und Schuldner dar. Die Zusammenfassung basiert auf das BGB und auf Anspruchsgrundlagen die bestimmte Voraussetzungen haben. Die Zusammenfassung st...
● Rechtsgeschäfte die gegen den guten Sitten verstoßen, sind nichtig.
● Beispiele: Ausbeutung (der Zwangslage), Unerfahrenheit, Mangel an
Urteilsvermögen, Willensschwäche etc.
Rechtsgebiete:
● Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Familienrecht, Öffentliches
Recht, Erbrecht etc.
Zivilrecht
Parteien sind gleichberechtigt
Handeln durch Verträge und Willenserklärungen bzw. Fiskalisch
Öffentliche Recht
Eine der Handelnden ist der Staat, handelt durch Verwaltungsakten
Über- und Unterordnungsverhältnis
Strafrecht
Handeln nach den guten Sitten
Schöffengericht
1
,12. Oktober 2021
Zweite Vorlesung
Das Bürgerliches Gesetzbuch
1. Buch
● Allgemeine und Spezielle Gesetze
2. Buch
● Schuldverhältnisse
● Verträge werden durch WE-n geschlossen
● Vertragsfreiheit, Alles darf vereinbart werden
● Kontrahierungszwang §311
3. Buch
● Sachenrecht
● Besitz und Eigentum
● Erlangung des Eigentums durch Übergabe/Schenkung §929
4. Buch
● Familienrecht
● Ehe §1297
5. Buch
● Erbrecht (handschriftliches Testament) Erbschaftsteuer falls keine
Verwandtschaft/Ehe
● Schenkungssteuer
● Vererbung der Schulden (Steuerfrei)
2
, 19. Oktober 2021
Dritte Vorlesung (Klausurrelevant)
Schuldverhältnisse
● Bei eintritt ist der Gläubiger berechtigt eine Leistung vom Schuldner zu
verlangen. §241 (Leistung kann alles sein.)
● Gesetzliche Schuldverhältnis: Unterhalt
● Rechtliche Schuldverhältnis: Kaufverträge
Rechtsgrundlage für Rechtsgeschäfte/Kaufverträge
● Voraussetzungen & Anspruchsgrundlage §311 I & §241 Schuldverhältnis
● V: zwei übereinstimmende WE-en (Form ist egal) oder durch einen
Vertrag
● Schuldverhältnisse entstehen auch bei: 311 II BGB
➔ Nr.1: Aufnahme von Vertragsverhandlungen
➔ Nr.2: Anbahnung des Vertrags, bei dem einen Teil eine
rechtsgeschäftliche Beziehung eingehen möchte
➔ Nr.3: Ähnliche Geschäftliche Kontakte
➔ Nach § 311 III BGB auch durch den Stellvertreter
● WE sind rechtlich bindend, außer es ist ausgeschlossen nach §145, und
die Wirksamkeit wird von dem unbeteiligten 3-e beurteilt
● nach §133 ist eine Auslegung der WE nötig, oft durch Verträge
● §276 Schuldner muss Vorsatz und Fahrlässigkeit vertreten
ANSPRUCHSGRUNDLAGE aus dem Kaufvertrag §433
I: Anspruch des Käufers ggü. Verkäufer auf das Eigentum
II: Anspruch des Verkäufers ggü. den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises und
Warenannahme
3
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