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Zusammenfassung

Zusammenfassung Sozialrecht

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Staatsstrukturprinzipien, Staatsziele, Grundprinzipien der sozialen Sicherung, Sozialversicherung, Sozialrechtsdefinitionen, Abgrenzung des Sozialrechts von anderen Rechtsgebieten, Verwaltungsakt, Sozialgesetzbücher, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsförderung, Krankenversicherung, Rente...

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Letzte Aktualisierung vom Dokument: 2 Jahr vor

vorschau 4 aus 48   Seiten

  • 19. juli 2022
  • 19. juli 2022
  • 48
  • 2021/2022
  • Zusammenfassung
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karla3674
Sozialrecht


Inhalt
1 Lektion 1 - Definition von Sozialrecht ................................................................................................. 2
1.1 Staatsstrukturprinzipien............................................................................................................ 2
1.2 Staatsziele ................................................................................................................................ 5
1.3 Grundprinzipien der sozialen Sicherung .................................................................................. 8
1.4 Die Sozialversicherung ............................................................................................................ 9
1.5 Sozialrechtsdefinitionen ......................................................................................................... 11
1.6 Bedarf an Sozialrecht ............................................................................................................. 11
2 Lektion 2 - Abgrenzung des Sozialrechts von anderen Rechtsgebieten ......................................... 13
2.1 Verortung des Sozialrechts in der Rechtsordnung ................................................................ 13
2.2 Abgrenzung des Sozialrechts von anderen Rechtsgebieten ................................................. 15
2.3 Der Verwaltungsakt – Handlungsinstrument des öffentlichen Rechts ................................... 17
3 Lektion 3 - Die Sozialgesetzbücher: Inhalte und Ordnung ............................................................... 18
3.1 SGB I – Allgemeiner Teil ........................................................................................................ 18
3.2 SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende („ALG 2“/„Hartz IV“) ....................................... 19
3.3 SGB III – Arbeitsförderung (ALG 1) ....................................................................................... 22
3.4 SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ........................................... 24
3.5 SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung .......................................................................... 25
3.6 SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung ........................................................................... 27
3.7 SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung ............................................................................ 29
3.8 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe ....................................................................................... 32
3.9 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen .............................................. 35
3.10 SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz .............................................. 37
3.11 SGB XI – Soziale Pflegeversicherung ................................................................................... 38
3.12 SGB XII – Sozialhilfe .............................................................................................................. 42
4 Lektion 4 Soziale Komponenten des Familienrechts ....................................................................... 44
4.1 Adoption ................................................................................................................................. 44
4.2 Aufenthaltsbestimmungsrecht ................................................................................................ 44
4.3 Vormundschaftsrecht ............................................................................................................. 45
4.4 Betreuungsrecht (§§ 1896–1908i BGB, §§ 271–341 FamFG) .............................................. 45
5 Lektion 5 - Sonstige Themen des sozialen Sektors 130 .................................................................. 46

, 5.1 Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 BGB und PsychKG der Länder ................. 46
5.2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ................................................................................ 47
5.3 Jugendgerichtshilfe ................................................................................................................ 47
5.4 Krankenhaussozialarbeit ........................................................................................................ 48
5.5 Flüchtlingssozialarbeit ............................................................................................................ 48




1 Lektion 1 - Definition von Sozialrecht

1.1 Staatsstrukturprinzipien
➔ Es geht um verfassungsrechtliche Grundentscheidungen, die dem Staatswesen sein Gepräge
geben, also elementare Aussagen darüber treffen, nach welchen Grundsätzen sich das Ge-
meinwesen gestaltet
➔ das Sozialstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip ergänzen sich wechselseitig
o „Die grundgesetzliche Ordnung will nicht nur die Freiheiten des Rechtsstaats sichern,
sondern zugleich dafür sorgen, dass an diesen Freiheiten alle teilhaben können“




➔ „Verfassung in Kurzform“, von der Bundeszentrale für politische Bildung (2009a): Demokratie-,
Bundesstaats-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip

,Grundlage im Art. 20 GG
➔ Die BRD ist ein demokratisch- sozialer Bundesstaat
➔ Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
o in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
➔ Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
➔ Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

Das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG)
➔ Volkssouveränität
o die wahlberechtigten Bürger, bestimmen durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche
und geheime Wahlen seine Volksvertreter (die Abgeordneten), die das Parlament und
damit den Gesetzgeber (Legislative) bilden
➔ Regierungskoalition
o Eine Partei, eine Fraktion oder ein Zusammenschluss von Parteien oder Fraktionen,
der als prozentuale Mehrheit (Parlamentsmehrheit) der Abgeordneten die Regierung
bilden kann
➔ Bundeskanzler
o Die Regierungskoalition wählt diesen (Indirekt das Volk, da die die Zusammensetzung
des Parlaments durch die Wahl bilden)
➔ Minister
o Der Bundeskanzler schlägt Minister vor. (müssen nicht im Bundestag sein)
o Der Bundespräsident ernennt die Minister
➔ Bundeskabinett
o Bundeskanzler bildet mit den Ministern die Bundesregierung, auch Bundeskabinett ge-
nannt
o Bildet zusammen mit den Verwaltungsbehörden auf Bundes- und Landesebene die
ausführende Gewalt (Exekutive)
➔ Bundesrat
o Bestehend aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen, die je nach Einwohnerstärke
des Bundeslands drei bis sechs Vertreter entsenden
o Teil der Legislative
o Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des
Bunds und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit
o Hat neben der Bundesregierung und dem Bundestag das Recht der Gesetzesinitiative
und ist im Wege von Einspruchsgesetzen und Zustimmungsgesetzen (Gesetze, die der
expliziten Zustimmung des Bundesrats bedürfen) an der Gesetzgebung des Bunds be-
teiligt
o Die Länderregierung wird analog zur Bundesregierung gebildet, damit wird auch der
Bundesrat indirekt vom Volk gewählt
➔ Bundesverfassungsgericht
o Teil der judikative
o Mitglieder werden für 12 Jahre gewählt
o Gewählt durch Bundestag und Bundesrat

, Das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG)
➔ Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, d. h. ein aus mehreren Teilstaaten (Bun-
desländern) bestehender Föderalstaat
➔ die Bundesländer haben Staatsqualität und nehmen zusammen mit dem Bund Hoheitsrechte
wahr
➔ Beide Ebenen sind Träger der Staatsgewalt (Föderalismus)


Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG)
➔ die Ausübung der Staatsgewalt ist nur im Rahmen des geltenden Rechts und darf insbesondere
nicht willkürlich erfolgen
➔ Hoheitliches Handeln setzt voraus, dass es formell und materiell rechtmäßig ist
o Materiell rechtmäßig
▪ Muss den maßgeblichen rechtlichen Vorgaben entsprechen,
▪ Muss inhaltlich fair, verhältnismäßig und angemessen sein
▪ Muss Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln
▪ Darf nicht gegen höherrangiges Recht wie z. B. die Grundrechte verstoßen
▪ Der Bürger muss erkennen können, was zu tun ist oder welche Rechtsfolgen
sein Verhalten haben wird (Bestimmtheitsgrundsatz)
▪ Einzelfallgesetze sind verboten
▪ zeitliche Rückwirkung von Gesetzen nur in Ausnahmefällen zulässig
• BSP Elterngeld
o verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen
höheres Recht
o ist für jeden Bürger im Vorfeld klar ersichtlich, welche steuerli-
chen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen Kin-
derlosigkeit bzw. Familiengründung haben

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