PoWi Leistungskurs – Abitur Zusammenfassung
Themen:
1.) Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte
1.1) Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung
1.2) Parlament, Länderkammer, Bundesregierung und Europäische Institutionen im
Gesetzgebungsprozess (insbesondere Spannungsfeld Exekutive – Legislative)
1.3) Rolle des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofes
1.4) Veränderung des Grundgesetzes aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse anhand eines
Beispiels
1.5) das politische Mehrebenensystem vor dem Hintergrund politischer Theorien zur Gewaltenteilung
und Gewaltenverschränkung (u. a. Montesquieu, Locke)
2.) Herausforderungen der Parteiendemokratie,
2.1) politische Parteien als klassische Möglichkeiten der Partizipation (insbesondere Aufgaben und
Funktionen von Parteien)
2.2) alternative Formen politischer Beteiligung und Entscheidungsformen (insbesondere
Volksentscheid)
2.3) Besonderheiten des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
2.4) Nationale Wahlen und Wahl des Europaparlaments im Zusammenhang mit entsprechenden
Parteiensystemen, Bildung der jeweiligen Exekutive
2.5) Modelle des Wählerverhaltens, Wahlforschung
2.6) Veränderungen von Parteiensystem und Parteientypen, innerparteiliche Demokratie
2.7) Identitäre versus Repräsentative Demokratie
2.8) Demokratietheorien der Gegenwart (Pluralismustheorie, deliberative Demokratietheorie)
3.) Öffentlichkeit im Wandel – Zivilgesellschaft und Medien im politischen Prozess
3.1) Aufgaben, Funktionen und Probleme klassischer politischer Massenmedien
3.2) Chancen und Risiken neuer politischer Kommunikationsformen im Internet
3.3) Veränderungen im Verhältnis von Massenmedien und politischen Akteuren (Politainment,
Personalisierung, Boulevardisierung, Medienethik)
3.4) Medien als Wirtschaftsunternehmen
3.5) Pluralisierung, Internationalisierung und Fragmentierung politischer Öffentlichkeit
4.) Konjunkturanalyse und Konjunkturpolitik – Herausforderungen prozessorientierter Wirtschaftspolitik
4.1) Beobachtung, Analyse und Prognose wirtschaftlicher Konjunktur in offenen Volkswirtschaften
durch Wirtschaftsforschungsinstitute
4.2) Grundlagen der keynesianischen stabilisierungspolitischen Konzeption (insbesondere
Krisenanalyse, Bedeutung der effektiven Gesamtnachfrage, Rolle des Staates, Multiplikatoreffekt)
4.3) Möglichkeiten und Varianten nachfrageorientierter Politik (insbesondere Fiskalpolitik, ggf. Geld-
und Tarifpolitik)
4.4) Implementationsprobleme sowie politische und ökonomische Kontroversität nachfrageorientierter
Fiskalpolitik
4.5) Erklärungsmodelle konjunktureller Schwankungen (güterwirtschaftliche und monetäre)
4.6) Erfahrungen mit fiskalpolitischen Interventionen im historischen Vergleich
5.) Nachhaltiges Wachstum und fairer Wettbewerb – Herausforderungen wirtschaftlicher
Ordnungspolitik
5.1) Bedeutung und Bestimmungsfaktoren mittel- und langfristigen Wirtschaftswachstums
5.2) Grundlagen der neoklassischen Konzeption (Einflussfaktoren auf das Wirtschaftswachstum),
wirtschaftspolitische Gestaltung von Angebotsbedingungen
5.3) Ziele und Prinzipien angebotsorientierter Wirtschaftspolitik
5.4) Wettbewerbsfähigkeit von Staaten und Regionen im europäischen Binnenmarkt (z. B.
Lohnstückkosten, Infrastruktur, politische und soziale Rahmenbedingungen)
5.5) Probleme sowie politische und ökonomische Kontroversität angebotsorientierter Wirtschaftspolitik
5.6) Wettbewerb in unterschiedlichen Marktformen, wirtschaftliche Konzentrationsprozesse
5.7) Wettbewerbspolitik der Europäischen Union
5.8) wettbewerbspolitische Aspekte der Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft (Ordoliberalismus)
in Abgrenzung zu anderen Wirtschaftsordnungen
,6.) Kontroversen um gerechte Sozialpolitik und Probleme der Staatsfinanzierung
6.1) Entwicklung sozialpolitischer Forderungen und sozialstaatlicher Leistungen
6.2) Möglichkeiten und Grenzen steuerfinanzierter Sozialpolitik
6.3) Analyse der Struktur der Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushaltes
6.4) Entwicklung der Staatsverschuldung und der Nettokreditaufnahme im europäischen Vergleich
6.5) Europäisierung der Finanzpolitik (insbes. nationale und europäische Schuldengrenzen)
6.6) Staatschuldenkrisen und Staatsinsolvenzen
6.7) inter- und intragenerationelle Gerechtigkeitsprobleme
7.) Internationale Konflikte und Konfliktbearbeitung in einer differenzierten Staatenwelt
7.1) Analyse eines aktuellen, exemplarischen Konfliktes vor dem Hintergrund unterschiedlicher
Konfliktarten (innerstaatliche Bürgerkriege / internationalisierte Bürgerkriege / zwischenstaatliche
Konflikte / Terrorismus) und einer differenzierten Staatenwelt (klassische Nationalstaaten / failed
states / transnational eingebundene Staaten)
7.2) Ziele, Strategien und möglicher Beitrag deutscher Außen- und Sicherheitspolitik zur
Konfliktbearbeitung und -prävention
7.3) Möglichkeiten, Verfahren und Akteure kollektiver Konfliktbearbeitung und Friedenssicherung im
Rahmen internationaler Institutionen und Bündnisse (insbesondere Vereinte Nationen inkl. UN-Charta,
NATO)
7.4) ausgewählte Theorien der internationalen Politik hinsichtlich der Aspekte Frieden / Sicherheit
und Kriegsursachen (Realismus, Idealismus / Liberalismus, Institutionalismus)
7.5) Wandel staatlicher Souveränität durch Verrechtlichung (z. B. Internationales Strafrecht)
8.) Strukturwandel der Weltwirtschaft als Herausforderung ökonomischer Globalisierung
8.1) Überblick über Entgrenzung und Verflechtung von Nationalökonomien hinsichtlich Außenhandel,
Freihandelszonen und Binnenmärkten, Währungsräumen und Währungssystemen, Kapitalmärkten,
Arbeit und damit verbundene Chancen und Risiken
8.2) Globalisierung von Unternehmen und Produktionsprozessen (Veränderungen internationaler
Arbeitsteilung, Standortfaktoren und Standortwettbewerb)
8.3) Staaten zwischen Wohlfahrtsstaat und Wettbewerbsstaat (Rückwirkungen ökonomischer
Globalisierungsprozesse auf unterschiedliche Politikfelder wie z. B. Fiskalpolitik, Sozialpolitik,
Bildungspolitik)
8.4) exemplarische Auseinandersetzung mit einer der Kontroversen um die politische Gestaltung der
Weltwirtschaftsordnung (z. B. Handelspolitik der WTO zwischen Liberalisierung und Regulierung,
Ansätze zur Regulation von Finanzmärkten, globale Arbeitsmigration)
8.5) ausgewählte Außenwirtschaftstheorien und deren wirtschaftspolitische Implikationen (absolute
und komparative Kostenvorteile, Faktor-Proportionen-Theorem, Wettbewerbsmodell nach Porter)
9.) Integration von Schwellen- und Entwicklungsländern in Weltwirtschaft und Weltgesellschaft
9.1) Fallstudie zu Entwicklungsproblemen hinsichtlich der Bereiche Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und
Ökologie am Beispiel ausgewählter Länder oder Regionen
9.2) der Beitrag staatlicher und nichtstaatlicher Akteure für nachhaltige Formen von Entwicklung
9.3) Fragen nachhaltiger Entwicklungspolitik (Zielkonflikte, Strategien, Mittel)
9.4) Dimensionen von Unterentwicklung und multikausale Erklärungsansätze
, 1.) Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte
1.1) Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung
Formen von Bürgerrechten:
Die Menschenrechte sind angeborene Rechte und gelten universell für alle Menschen. Zu den Menschenrechten
zählen z.B die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am
10.12.1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen . Die damaligen UN-
Mitgliedsstaaten einigten sich mit der AEM auf einen umfassenden Katalog von Menschenrechten, die für alle
Menschen gelten sollten.
Die Bürgerrechte dagegen sind Rechte, die nur für die Bürger eines Staates garantiert werden.
– „Grundgesetz“ : Bezeichnung für die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
– Es regelt die grundlegenden Werte, auf denen das Gemeinwesen insgesamt beruht (Wertekonsens),
und legt Rahmen und Regeln des politischen Prozesses fest (Verfahrenskonsens):
– Verfahrenskonsens: Rahmen und Regeln für die politische Auseinandersetzung, den politischen Prozess
– Wertekonsens: Rahmen und Regeln für grundlegende Werte und Prinzipien
– der Schutz der Menschenwürde ist die höchste Rechtsnorm in der BRD
→sie ist in Artikel 1 des Grundgesetzes unveränderbar festgeschrieben: „Die Würde des Menschen ist
unantastbar“
→daraus resultiert: a.) das Verbot unmenschlicher Behandlung durch den Staat
b.) die Pflicht des Staates zum Schutz vor unmenschlicher Behandlung
– die Menschenwürde ist Ursprung und Quelle aller weiteren Freiheits-, Gleichheits- und
Unverletzlichkeitsansprüche: Der Erhalt der Menschenwürde gilt als primärer Staatszweck
– aus der Würde des Menschen leitet sich ab:
1. Willens- und Entscheidungsfreiheit
2. Geistes- und Gewissensfreiheit
3. Handlungsfreiheit
4. Selbstbestimmung
5. räumliche Privatsphäre
6. soziale Gerechtigkeit
7. Individualität
8. Personengleichwertigkeit
– die Menschenwürde ist verletzt, wenn der Mensch zum reinen Objekt staatlicher Maßnahmen
gemacht, die innere Freiheit des Menschen angetastet oder seine Personenwertgeichheit geleugnet
wird
– zusammen mit dem Recht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde bilden das Recht auf
persönliche Freiheit (Art. 2 GG) und der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) das Fundament der
Grundrechte : Rechte, die für alle in Deutschland lebenden Menschen gelten
– Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19. Artikel 1 ist eine Art Leitgedanke: "Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
– die Grundrechte wiederum lassen sich unterteilen in Freiheits-, Gleichheits-, soziale Grund- und
Verfahrensrechte
– Freiheitsrechte: umfassen Abwehrrechte gegenüber dem Staat und Mitwirkungsrechte in Politik und
Gesellschaft: Meinungsfreiheit, Postgeheimnis, Berufsffreiheit, Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit, körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit etc. - (Abwehrrechte) aber auch das aktive
und passive Wahlrecht, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Mitwirkungsrechte)
– Gleichheitsrechte: zielen darauf, die Chancengleichheit und die rechtliche Gleichheit der Bürger zu
sichern : Diskriminierungsgebot, Wahlstimmengleichheit, Willkürverbot; das Ziel der Gleichheitsrechte
ist dabei eine soziale Gleichheit, die auf einer gleichmäßigen Verteilung aller Güter an die Bürger
beruht
– Soziale Grundrechte: nehmen Staat in die Pflicht, seine Bürger mit gewissen Gütern zu versorgen. ZU
diesen Rechten gehören: das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Arbeit und das Recht auf
Wohnraum
, Im Grundgesetz sind darüber hinaus die Grundzüge der bundesrepublikanischen Staatsordnung festgelegt:
– aufgrund der Vorgänge, die zum Ende der Weimarer Republik und der Missachtung der Grundrechte
ab 1933 geführt haben garantiert das Grundgesetz in Art. 79 Abs.3 („Ewigkeitsklausel“) einen
unaufhebaren Verfassungskern, der – wie unten ausgeführt – unveränderbar Staatsstrukturprinzipien
festlegt:
– das Grundgesetz ist dennoch offen für den Wandel in Politik und Gesellschaft. Das Grundgesetz
kennt auch eine Alternative zu sich selbst, jedoch werden Menschenwürde wie auch Volkssouveränität,
Gewaltenteilung und die Staatsstrukturprinzipien zu unaufhebaren Grundlagen des deutschen Staates
– das Grundgesetz bietet in Artikel 20 eine Art „Verfassung in Kurzform“
– mit diesem Artikel leiten sich vier fundamentale Prinzipien (Staatsstrukturprinzipien) ab:
– Demokratieprinzip: alle Macht geht vom Volke aus →Interessen der Bürger werden vertreten
– Sozialstaatsprinzip: Die Würde des Menschen ist unantastbar und ihr Schutz essentiell →Garantie
eines Existenzminimums, bestimmte Gruppen benötigen besonderen Schutz; Angleichung der
Lebenschancen aller Bürger => soziale Gerechtigkeit
– Rechtsstaatlichkeit: die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden und Gesetze dürfen nicht
willkürlich verabschiedet werden →auch die Politik ist an das Recht gebunden; Rechtsgleichheit;
Gewaltenteilung und Rechtsweggarantie (das Recht, unabhängige Richter anzurufen)
– bundesstaatliche Republik: Die Bundesländer haben viele Befugnisse im förderalen System;
Grundgesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Land und Bund; Festelgung der Republik als
Staatsform (eine andere Staatsform wird durch die Ewigkeitsklausel ausgeschlossen)
Das formale Rechtsstaatprinzip besagt, dass eun Gesetz nur dann gilt, wenn es formal korrekt zustande
gekommen ist. Es garantiert weiterhin den Vorrang des Rechts vor der Politik und die Gewaltenteilung.
Das materielle Rechtsstaatprinzip besagt, dass ein Gesetz nur dann rechtens ist, wenn es im Sinne einer
höherrangingen Idee von Gerechtigkeit bestand hat. Nach diesem Verständnis werden die Menschenrechte
und die Gerechtigkeit garantiert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist somit ein sozialer Rechtsstaat:
Sozialstaat Rechtsstaat
Art 20,1 GG : „Die Bundesrepublik ist ein Art 20,3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die
demokratischer und sozialer Bundesstaat“ verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden“
-Staat verpflichtet sich zur Unterstützung der sozial, -alles, was staatliche Behörden tun, ist an Recht
wirtschaftlich Schwachen gebunden -wesentliches Merkmal: Gewaltenteilung;
→soziale Sicherheit: Sicherung des Existenzminimums Unabhängigkeit der Gerichte -Gesetzesmäßigkeit:
→sozialer Ausgleich zwischen sozial starken und staatliche Verwaltung muss sich an das Recht halten
sozial schwachen Menschen →z.B Schule, Finanzamt -Rechtssicherheit: Der
-ist nur vage im GG verankert: Art.1 GG gilt als Einzelne kann sich auf die Gesetze verlassen und
Ausgangspunkt für den Sozialstaat weiß, dass deren Misachtung Strafen mit sich bringt
-strebt zudem an: - Rechtsweggarantie: Der Bürger hat die Möglichkeit,
→Gesundheitsvorsorge: Absichern gegen unabhängige Gerichte anzurufen
fundamentale Lebensrisiken →nach Art. 79 GG sind diese Maßnahmen jeder
→Recht der sozialen Teilhabe Verfassungsänderung entzogen
→Minderung der Lebensrisiken -Vorrang des Gesetzes vor der Politik
→Gesetzliche Versicherungen
→Verteidigung der Fundamentalnormen des
Grundgesetzes: Schutz der Menschenwürde und Recht
der freien Entfaltung der Persönlichkeit
Ziel: Mindestmaß materieller Freiheit - Sicherung der Eigentums- und Freiheitsrechte