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Zusammenfassung

Perfektionierte Zusammenfassung betriebswirtschaftliches Rechnungswesen

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Perfektionierte Zusammungfassung der Technik des betriebwirtschaftlichen Renungswesens für das erste Jahr unter Dr Henry Schäfer und Thomas Eschenbach.

vorschau 4 aus 33   Seiten

  • 12. januar 2016
  • 33
  • 2015/2016
  • Zusammenfassung
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mariusmaier
1

Zusammenfassung Rechnungswesen

1. Aufgaben und Einteilung des Rechnungswesen
 Verfahren mit denen im Betrieb auftretende Geld- und
Leistungsströme erfasst werden
 Für Produktion werden benötigt: Arbeitskräfte, Betriebsmittel,
Werkstoffe und Vorleistungen ---Produktionsfaktoren
 Diese werden durch Verträge beschafft und im
Leistungserstellungsprozess zur Herstellung von
Fertigerzeugnissen eingesetzt --- Strom von Leistungen und
Geld
 Fertigerzeugnisse werden am Absatzmarkt verkauft
 Meistens Abfluss des Geldes an Beschaffungsmarkt vor Zufluss
vom Absatzmarkt --- Betrieb muss sich für diese Zeitspanne
Geld leihen am Finanzmarkt
 Wenn Geldgeber dem Betrieb finanzielle Mittel auf Basis
gesellschaftl. Verträge geben --- Eigenkapitalgeber
(Gewinnbeteiligung)
 Erfolgt Bereitstellung des Geldes mit schuldrechtl. Verträgen ---
Fremdkapitalgeber ( Verzinsung + Rückerstattung)
 Ausgangspunkt des Rechnungswesens ist stets Dokumentation
von Daten entweder zeitbezogen um Bestände,
Bestandsveränderungen und Erfolg zu berechnen. Oder
Stückbezogen, um Selbst- oder Herstellungskosten zu
ermitteln --- Erfolg pro Erzeugnis Einheit
 Daran knüpfen weitere datenauswertende Funktionen an
( innerbetriebliche Aufgaben zur Kontrolle und Planung sowie
externe Aufgaben zur Rechenschaftslegung und Information
 Da Rechnungswesen so verschieden ist, Unterteilung in 3
Bereiche:
 Finanzbuchführung und Bilanz: Jahresabschlüsse sowohl für
extern als Intern wichtig --- gesetzliche Verfahrensregeln zu
beachten
Kostenrechnung: Betrachtet speziell Leistungserstellung im
Unternehmen, also fast ausschließlich als Information z.B.
Dispositionsaufgaben --- Wird deshalb häufig als internes
Rechnungswesen bezeichnet. Versucht wird zu klären welche
(Kostenart), wo (Kostenstelle) und wofür (Kostenart) Kosten
anfallen --- Ermittlung des kalkulatorischen Gewinns
 Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung:
entweder im Betreib oder zwischen Betrieben zum feststellen
von Größen wie Produktionsmenge, Umsatz, Gewinn, EK,
Lohnkosten
2. Grundbegriffe und Ziele der Buchführung
 Alle im Unternehmen auftretende und in Geldeinheit
bestimmbare Vorfälle chronologisch und systematisch
festzustellen --- Methode zur Datenerfassung- und Sicherung

, 2

 Vorgehensweise und Struktur ist festgelegt durch
Verhaltensnormen, die von außen vorgegeben werden
(Gesetze), und betriebsindividuelle Anforderungen
 Unterschieden wird in Betriebsbuchführung (für
Kostenrechnung) und Finanzbuchführung zum zweck der
externen Rechnungslegung
 Im folgenden Betrachtete Buchführung ist stets die
kaufmännische Buchführung als Bereich der
Finanzbuchführung und nicht die kameralistische, die
öffentliche Verwaltungen betrifft
 Nach §238 muss Buchführung so beschaffen sein, dass sie
einem 3. Innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über
die Geschäftsvorfälle und Lage des Unternehmens Auskunft
gibt
 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: induktiv oder
deduktiv
 Induktiv: ableiten aus Gepflogenheiten der Praxis,
Tatsächliches Verhalten ehrenwerter Kaufleute als Maßstab,
Ermittelt durch Befragung von Wirtschaftsprüfern/Bankern
 Deduktiv: Überlegung, wie sich ein ehrenwerter Kaufmann
verhalten soll, Verhaltensregeln können aus Gesetz oder
wissenschaftlichen Theorien des RW abgeleitet werden, Aus
Aufgaben des RW hergeleitet --- meistens in der Praxis
angewendet
 Ordnungsgemäße Buchführung folgt den
Dokumentationsgrundsätzen (nachvollziehbarkeit) und
Rechenschaftslegungsgrundsätzen (Vergleichbarkeit)
 Grundbuch (chronologische/zeitliche Ordnung): Kassenbuch,
Tagebuch mit allen Geschäftsvorfällen und Belegen mit
Angabe des Buchungssatzes
 Nebenbücher: Wareneingangs- und Warenausgangsbuch,
Kontokorrentbuch
 Werden im Hauptbuch abgeschlossen
 Grundsätzlich alle Geschäftsvorfälle relevant, die
Veränderungen in Höhe oder Zusammensetzung des
Vermögens oder Kapital bewirken
 Erfasst werden muss der Zeitpunkt, die Bezeichnung und der
Betrag der Wertverschiebung
 Pflicht zur buchhalterischen Erfassung der Geschäftsvorfälle
beginnt spätestens mit Gründung und endet frühestens bei
Auflösung
 Hinsichtlich der Ermittlung und des Grads der Bestimmtheit
eingehenden Geldbeträge unterscheidet man:
 Wertansätze, die durch Abzählen zu bestimmen sind (Kasse)
 Wertansätze, die durch Rechtsgeschäfte zustande kommen
(Forderungen und Verbindlichkeiten)
 Wertansätze, die das Ergebnis von Bewertungsmaßnahmen
sind (Restbuchwerte von Gebäuden und Maschinen)

, 3

 Zustandekommen diese Werte von großer Bedeutung,
Problematik der Werteermittlung tritt in erster Linie beim
Jahresabschluss auf
 Bewertung hat sich an den Zielen des Rechnungswesens sowie
an Aufgaben der Auswertungsrechnung zu orientieren. Für
Buchführung ist es nicht so wichtig, wie die Werte zustande
kommen, eher dass Werte eindeutig, vollständig und nach
objektiven Maßstäben zustande kommen
 Unternehmertätigkeit löst Wertebewegungen im Vermögen
und Kapital aus. Interne Wertebewegungen entstehen durch
betriebl. Leistungserstellung (Rohstoffe werden verbraucht und
neue Erzeugnisse erstellt). Externe Wertebewegungen durch
Beziehung zur Außenwelt (Bezahlung von Rohstoffen, Kredite,
eingehen von Zahlungen, Steuerschuld)
 Ursachen externer Wertebewegungen meistens Abschluss von
Verpflichtungsgeschäften, die zur Entstehung schuldrechtlicher
Verträge führen (Kaufvertrag, Miete, Darlehn)
 Reine Versprechen zu Leistung und Gegenleistung noch nicht
buchungsrelevante Geschäftsvorfälle --- kein Niederschlag in
Buchführung
 Buchung erst dann vorzunehmen, wenn ein Partner die
versprochene Leistung erbracht hat
 Nur die von Kreditinstituten abgeschlossenen Termingeschäfte
bilden hier Ausnahme
 Solche beidseitig noch unerfüllten Geschäfte werden als
schwebende Geschäfte bezeichnet. Diese sind also noch
nicht buchungspflichtig und prinzipiell nicht bilanzierungsfähig
--- Nichtbeachtung ist auf Realisationsprinzip
zurückzuführen. Gewinne sollen erst dann ausgewiesen
werden wenn sie realisiert sind. Ausweis des Gewinnes zum
Stadium des Vertragsabschlusses unerwünscht, da der in
Steuerbilanz ausgewiesene Gewinn steuerpflichtig ist.
Schwebender Vertrag deshalb nur erfolgsneutral --- Deshalb
aber für Erfolgsermittlung bedeutungslos
 Anders, wenn ein Verlust erwartet wird. Dann wird Differenz
zwischen höherer Verpflichtung und Anspruch aus Vertrag in
Form von Rückstellung für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften erfasst
 Schwebende Geschäfte also nur Einfluss in Buchführung und
Bilanz, wenn Verluste erwartet werden --- Imparitätsprinzip
sorgt für erfolgsmindernde Berücksichtigung erwarteter
Verluste. Prinzip hat nicht nur qualitative Funktion der
Vermögensbewertung, sondern auch quantitative Funktion der
Auswahl der in Bilanz zu erfassenden Geschäftsvorfälle
 Dies gibt aber keine guten Einblick in die Lage eines
Unternehmens, da auch unerfüllte Vertragsabschlüsse die
Unternehmenstätigkeit beeinflussen
 Buchungspflichtige Wertebewegungen ergeben sich somit erst,
wenn ein Vertragspartner seine Verpflichtungen erfüllt hat, z.B.
Eigentum übergeben wurde

, 4

 Eigentum spielt also große Rolle für Buchung von Vorfällen.
Rechnungswesen folgt dem Grundsatz der wirtschaftlichen
Zugehörigkeit zum Vermögen des buchführenden
Unternehmens. In Bilanz werden nur Vermögensgegenstände
ausgewiesen, die als Schuldendeckungspotential dienen
können. Entscheidend für die Buchungspflicht, ist also
wirtschaftliche Zurechenbarkeit, die aber in bestimmten Fällen
vom rechtlichen Eigentum abweichen kann.
 Fall1: Verkäufer behält sich eigentum bis zur vollkommenen
Bezahlung vor. Gegenstände werden aber bereits mit
Übergabe dem Vermögen des Käufers zugerechnet
 Fall2: Vermögen, die zunächst im Eigentum des Bilanzierenden
stehen, werden zur Absicherung von Krediten an Gläubiger
übereignet. Rechtliches Eigentum ist zwar vorübergehend
verloren, wirtschaftlich aber noch Auswirkung auf Bilanz
 Fall3: Gegenstände sind juristisch fremdes Eigentum und
bleiben es auch, werden aber in Buchführung erfasst z.B.
Gebäude auf fremden Grundstücken und Einbauten in
Gebäuden Dritter
 Zeitliche Reihenfolge die das HGB stellt:
1. Buchführung
2. Aufstellung und Unterzeichnung des Jahresabschluss
3. Aufbewahrung+Vorlage
4. Jahresabschluss
5. Prüfung
6. Offenlegung
3. Buchführungsinteressenten und Jahresabschlussadressaten
 Gruppen, die Anspruch auf Zahlungen des Unternehmens
haben, z.B. Gläubiger, Eigentümer
 Gruppen die keine Ansprüche haben, z.B. Arbeitnehmer,
Gerichte, Ämter, Behörden und Konkurrenz
 Als Adressaten des Jahresabschluss gelten Personen, deren
Zielrealisierung durch Aktionen des Unternehmens positiv bzw.
negativ beeinflusst werden
 Interessen der Gruppen, die Zugang zu
Buchführungsunterlagen haben, sind auf Kontrolle
ausgerichtet
 Unternehmensleitung kontrolliert, den Erfolg ihrer Strategie
 Eigentümer und Gläubiger überprüfen die Ertragskraft und
Strategie
 Fiskus kontrolliert Angaben zu Steuerschuld
 Gerichte, Aufsichtsbehörden und wirtschaftspolitische
Kontrollorgane können sich die zur Erfüllung ihrer Aufgabe
notwendigen Infos besorgen

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