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Aufsatz

Die DDR, ein Unrechtsstaat?

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Das Plädoyer erörtert die Frage, ob die ehemalige DDR als "Unrechtsstaat" bezeichnet werden kann.

vorschau 1 aus 2   Seiten

  • 10. september 2022
  • 2
  • 2022/2023
  • Aufsatz
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  • Gymnasium
  • Geschichte
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pjanetra
Plädoyer – die DDR, ein Unrechtsstaat?

Im Geschichtsunterricht befassen wir uns momentan mit der DDR. Dabei habe ich gelernt, dass in der
DDR vielfach gegen die Grundsätze eines Rechtsstaates verstoßen wurde. Allerdings erlebten viele
Zeitzeugen die DDR auch durchaus positiv. Tatsächlich gab es im der DDR Vollbeschäftigung und
eine verlässliche Kinderbetreuung. Deshalb habe ich mir die Frage gestellt, ob die ehemalige DDR als
„Unrechtsstaat“ bezeichnet werden kann.

Ich werde folgendermaßen vorgehen: Zunächst werde ich den Begriff „Rechtsstaat“ definieren.
Anschließend werde ich meinen Standpunkt begründen und anhand von Beispielen belegen.

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem das staatliche Handeln den Grundrechten des Einzelnen
untergeordnet ist. Dabei unterliegt das staatliche Handeln Recht und Gesetz sowie der richterlichen
Kontrolle.

Mein Standpunkt ist, dass die DDR eine stalinistische Diktatur war. Zu dieser Meinung komme
ich, weil die DDR ohne Hilfe der Sowjetunion nicht überlebensfähig gewesen wäre. Beispielhaft
hierfür sind der planwirtschaftliche Güteraustausch und Gemeinschaftsprojekte, wie das Interkosmos-
Programm in der sowjetischen Raumfahrt.
Ich denke, dass in der DDR ein kommunistisches Herrschaftssystem errichtet wurde. Das zeigt
sich daran, dass der DDR-Staat verschiedene Machtinstrumente unkontrolliert ausbaute. Beispielhaft
hierfür sind der Parteiapparat mit SED-Funktionären und ehrenamtlichen Helfern, der Staatsapparat
(bestehend aus Regierung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultureinrichtungen und Armee). Daneben
festigten das Ministerium für Staatssicherheit und das Staatsfernsehen das Herrschafts- und
Gesellschaftssystem der DDR.
Ich behaupte, dass in der DDR Gewaltenkonzentration praktiziert wurde. Ich kann die
Behauptung damit begründen, dass in der Verfassung keine Gewaltenteilung vorgesehen war. Als
ein Beispiel kann ich anführen, dass die Volkskammer als höchstes Verfassungsorgan in der Praxis
faktisch keine Rolle spielte. Vielmehr handelte es sich um einen Scheinparlamentarismus. Außerdem
verfügte die SED in der Volkskammer über die Mehrheit der Stimmen.
Meiner Ansicht nach herrschte die SED mit diktatorischen Praktiken. Die SED hatte von Beginn
an im gesamten Staats- und Verfassungssystem eine Monopolstellung. Das kann man daran
erkennen, dass das Herrschaftsmonopol der SED als Staatspartei erst am 1.12.1989 aus der
Verfassung gestrichen wurde. Auch bei den Wahlen handelte es sich eher um ein
„pseudodemokratisches Verfahren“. Beispielhaft hierfür sind die Einheitslisten, über die die SED als
Staatspartei lediglich bestätigt werden konnte oder nicht.
Ich finde, dass die Bürger der DDR kein Recht auf Meinungsfreiheit hatten. Ein Grund dafür ist,
dass das Ministerium für Staatssicherheit die Bevölkerung verunsicherte, ihre Meinung frei zu äußern.
Oppositionelle Ansätze wurden bereits im Keim erstickt. Zum Beispiel wurden oppositionelle
Künstler eingeschüchtert, indem man sie bespitzelte, bedrohte oder willkürlich verhaftete und
stundenlang verhörte.
Ich komme nun zum letzten Teil, bevor ich dann abschließend die gewonnenen Erkenntnisse
noch einmal kurz zusammenfasse.
Für mich am deutlichsten zeigt der Bau der Mauer das ganze Ausmaß des Unrechts, das in der
DDR geschah. Viele DDR-Bürger wollten nicht mehr mit dem Unrecht und der Unterdrückung in
ihrem Staat leben und flüchteten in den Westen. Auch mein Großvater flüchtete mit 20 Jahren im
August 1961 nach Westberlin, weil er mit der Lebenssituation unzufrieden war. Er ließ seine Eltern
und seine Geschwister in Stralsund zurück. Durch den Mauerbau wurde die eigene Bevölkerung
eingesperrt. Es gab keine Reisefreiheit mehr. Flüchtlinge wurden an der Grenze erschossen. Der
„Mauer-Schießbefehl“ zeigt, dass unschuldige Menschen sogar auf Staatsbefehl hin getötet wurden.
Mir ist es aber wichtig zu betonen, dass viele DDR-Bürger ihren Alltag auch positiv erlebten und
sich deshalb heute dagegen wehren, die DDR-als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen. Dennoch treffen die
Merkmale eines Rechtsstaates für die DDR nicht zu.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es Menschen- und Bürgerrechte, Gewaltenteilung, Schutz vor
Willkür sowie die Presse- und Meinungsfreiheit in der DDR nicht gab. Somit ist die DDR für mich
nicht nur als ein Staat, der gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstieß, sondern ich habe

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