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Zusammenfassung

Zusammenfassung 1. Lehrjahr Allfinanz

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Themen im 1. Lehrjahr Allfinanz

vorschau 3 aus 29   Seiten

  • 6. oktober 2022
  • 29
  • 2020/2021
  • Zusammenfassung
Alle Dokumente für dieses Fach (17)
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melinedeisboeck1
Rechte und Pflichten eines Kontoinhabers
AGB´s Banken
Pflichten:
- Kündigung vor Wirksamwerden der Änderung (Bei Änderung der AGB´s)
- Kündigung Widerspruch in Textform (Bei Änderung der AGB´s)
- Mitteilung von Änderungen (Adresse, Name etc.)
- Klarheit von Aufträgen (müssen zweifelsfrei erkennbar sein auf Richtigkeit und
Vollständigkeit prüfen)
- Prüfung und Einwendung bei Mitteilungen der Bank
- Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit
- Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilung
Rechte:
- Änderungen mindestens 2 Monate vor Wirksamwerden zugeteilt
- Hinweis auf Genehmigungswirkung und Kündigungsrecht
- Fristlose + kostenfreie Kündigung
- Bankgeheimnis = Verschwiegenheit (außer rechtlich geregelt)
- Bankauskunft nur an eigene Kunden oder andere Kreditinstitute (andere
Banken), Vermieter (wenn er über Zahlungsmoral informiert werden will,
Kunde muss jedoch Erlaubnis geben), keine Auskünfte über Kontostand oder
sonstige Vermögen
- Rechnungsabschluss der Bank findet meist Quartalsweise statt, Zinsen,
Entgelde und Saldo werden verrechnet
- Einwendung innerhalb der 6 Wochen Frist: Kündigungsrecht bei Änderung
von Entgelde fristlos und kostenfrei
Basics Giro-/Kontokorrentkonto
- Giro = Kreis  Geld wandert bargeldlos von Konto zu Konto
(=Zahlungsverkehr) z.B durch Überweisungen, Kartenzahlung und
Lastschriften
- Girokonto in Verbindung mit Überziehungsmöglichkeiten = Kontokorrentkonto


Zuordnung der bargeldlosen Zahlungen
Bank: mittels BIC/SWIFT-Code (früher BLZ), in Dt. 8 Stellen
Kunde: mittels IBAN (in Dt. 22 Stellen)
z.B DE(Länderkennung)37(Prüfziffer)60450050(BLZ)0123456789(Kontonummer mit
10 Stellen)
Bei der Eröffnung eines KKK wird benötigt
- Anerkennung der AGB der Banken
- Eventuell Kartenantrag
- Legitimationspapier
- SCHUFA-Klausel

, - Datenschutzerklärung
- Eventuell Vollmachten
- Erlaubnis zur telefonischen Kontaktaufnahme


Legitimationsprüfung
1.) Natürliche Personen: Amtlicher Lichtbildausweis
2.) Juristische Personen: Eintragung in ein amtliches Register, Daten und
Unterschrift des Kontoeröffners auf Legitimationspapier identisch

- Identität wird durch Vor- und Zunahme, sowie durch Geburtsdatum und
Wohnsitz festgestellt
- Legitimation muss vor Kontoeröffnung stattfinden
Gründe der Legitimation:
1. Steuerrechtliche Gründe: müssen alphabetisches Namensverzeichnis über
Verfügungsberechtigte Führen = „Alpha-Kartei“
2. Kreditinstitute müssen in der Lage sein, der Bundesanstalt für Finanzaufsicht
(Bafin) Auskünfte über Kunden zu geben
3. Bekämpfung der organisatorischen Verbrechen (Geldwäsche)  Identifikation
des Vertragspartners
Geldwäsche: Geld das durch ungesetzliche Vermögenswerte erworben und in den
legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust wurde
4. Jederzeit abrufbar für Gerichtsverhandlungen wg. Geldwäsche und anderen
schweren Straftaten
5. Devisenrechtliche Stellung: Gebietsfremde (Konto in Dt., leben im Ausland)
Dt. Bundesbank nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der
Außenwirtschaftsverordnung können Sonderregelungen für Verzinsungen und
Verwendung des Geldes treffen
6. Minderjährige können Konto nicht selbst eröffnen (beschränkt geschäftsfähig)


SCHUFA
Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditvergebung
- Bei der SCHUFA werden neben persönlichen Daten positive und negative
Daten gespeichert.
- Bereitstellung kreditrelevanter Informationen
- Schufa ist ein Unternehmen
- Der Sitz ist in Wiesbaden
- Die SCHUFA ermittelt einen sogenannten Score. Dieser gibt an wie
wahrscheinlich eine Person den Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann
- Welche Daten über mich persönlich bei der SCHUFA gespeichert sind, kann
ich einmal pro Jahr abfragen über die Homepage der SCHUFA
- Ein Eintrag bei der SCHUFA erfolgt frühestens wenn man mindestens 2
Mahnungen erhalten hat (werden auch wieder gelöscht), sonst positive

, Merkmale (=wirtschaftliche Aktivität) z.B Kredite, Handyvertrag etc., negative
wie Ablehnung von Krediten, Kartenmissbrauch, Kündigung von der Bank etc.,
Vertragspartner sind nicht ersichtlich
- Privatpersonen bekommen nur über Unternehmen Informationen und auch
nur, wenn Unternehmen hierfür ausdrücklich zugestimmt hat


Kontovollmachten
1. Durch einen gesonderten, vom Kreditinstitut, Vordruck, der vom
Vollmachtgeber und vom Bevollmächtigten unterschrieben wird. Beide werden
einer genauen Legitimationsprüfung unterzogen. Die Vordrucke der Institute
sehen in der Regel keine Einschränkung vor
2. Unbeschränkte Bankvollmacht: Vornahme aller Geschäfte (mit
Zusammenhang Konto- und Depotführung), über Guthaben verfügen und
eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, erst nach Tod zur Auflösung von
Bankkonten und Depots berechtigt
3. Keine Berechtigung zur Eröffnung weiterer Konten, keine Berechtigung zum
Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen und Abschluss von
Termingeschäften (Geschäfte, die in der Zukunft liegen), keine Berechtigung
zur Erteilung einer Untervollmacht
4. Kann nederzeit widerrufen werden, sonst bleibt sie auch nach dem Tod des
Vollmachtgebers als Vollmacht der Erben bestehen (falls nicht anders
vereinbar)
- Postmortale Bankvollmacht: Vollmacht nur für den Todesfall
- Erteilung einer Vollmacht an mehrere Personen (nur gemeinsame Ausübung)
- Bedingte Vollmacht (im Falle eines Unfalls, schwerer Krankheit etc.)
 Vorteil: Falls man einen Unfall etc. hatte oder nach dem Tod nicht
stillgelegt
 Nachteil: Bevollmächtigter hat viel Macht, muss nicht immer im Sinn der KI
sein




Gemeinschaftskonten
„Oder-Konto“ „Und-Konto“
Kontoverfügungen Eheleute Vereine,
Einzelverfügungsberechtigung Erbgemeinschaften
(= unabhängig vom anderen Gemeinsame
über Guthaben bzw. eventuell Verfügung aller KI 
eingeräumten Kredit verfügen) voneinander abhängig
Ausgabe von Bank- Jeder KI auf seinen eigenen Nicht möglich, da
und Kreditkarten Namen dadurch kein
gemeinsames Handeln
sichergestellt
Haftung Obliegt allein KI gemeinsam Obliegt allen KI
(beide haften für nicht gemeinsam

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