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Zusammenfassung

Zusammenfassung 1. Lehrjahr SGW

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Thematisiert das 1. Lehrjahr in SGW

vorschau 4 aus 33   Seiten

  • 6. oktober 2022
  • 33
  • 2020/2021
  • Zusammenfassung
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melinedeisboeck1
Arbeitsrecht

1. Rechtliche und soziale Rahmenbedingungen menschlicher Arbeit im Betrieb

Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts
1. Europäisches Recht
2. Grundgesetz
3. Arbeitsgesetzgebung (z.B. BGB)
4. Tarifverträge (Arbeitgeberverband und
Gewerkschaft)
5. Betriebsvereinbarungen (Arbeitgeber und Betriebsrat)

Rangprinzip 6. Einzelarbeitsvertrag (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Günstigkeitsprinzip
7. Direktionsrecht des Arbeitgebers


 Das Rangprinzip kann durchbrochen werden, wenn eine ranghöhere
Anspruchsgrundlage günstiger für den Arbeitnehmer ist. (=Günstigkeitsprinzip)


1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Berufsausbildung

 Duale Berufsausbildung (an zwei Lernorten, Berufsschule und Betrieb)

Ausbildungsordnung:
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes
- Ausbildungsdauer
- Ausbildungsberufsbild (berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse & Fähigkeiten)
- Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
- Prüfungsanforderungen

Welcher Betrieb erhält die Erlaubnis auszubilden?
• Der sachlich für eine bestimmte Ausbildung geeignet ist
• der einen persönlich und sachlich geeigneten Ausbilder dafür einsetzen kann
→ die Entscheidung übernimmt die zuständige Stelle (z.B. IHK)

Wann wird der Berufsausbildungsvertrag unterzeichnet?
• Vor Beginn der Ausbildung
• Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden (+ ggf. den gesetzlichen
Vertretern)

Was sind Pflichte des Ausbildenden? (= Rechte des Auszubildenden)
• Unterweisung durch einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbildenden
• planmäßig, zeitlich und sachliche Gliederung der Ausbildung
• kostenlose Ausbildungsmittel (Welche Ausbildungsmittel erforderlich sind, muss
für jeden Ausbildungsberuf einzeln festgelegt werden. Der Auszubildende muss
keinen Besitz und kein Eigentum an diesen Ausbildungsmitteln erhalten, sondern
nur den bestimmungsgemäßen Verbrauch

, • Freistellung des Azubis für den Besuch der Berufsschule und Teilnahme an
Prüfungen (die Prüfung darf zweimal wiederholt werden)
• Durchsehen und Anhalten eines Ausbildungsnachweises
• angemessene, mindestens jährlich steigende Vergütung (spätestens am letzten
Arbeitstag des Monats zu zahlen, bei unverschuldeter Krankheit wird die Vergütung
6 Wochen weiter bezahlt, danach anteilsmäßig von der Krankenkasse)
• Gewährung des vertraglich, bzw. gesetzlich feststehenden Urlaubs (Positive
Abweichungen können im Tarifvertrag vorgesehen sein)
• Anmeldung bei der Sozialversicherung und Entrichten von Beiträgen
• Am Ende der Ausbildung eine Ausstellung eines Zeugnisses über Art, Dauer
und Ziel der Ausbildung + erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse (=einfaches
Zeugnis), auf Wunsch auch über Führung, Leistung und besondere fachliche
Fähigkeiten (=qualifiziertes Zeugnis)

Was sind Pflichten des Auszubildenden? (=Rechte des Ausbildenden)
• Führen eines laufenden Ausbildungsnachweises (Der Ausbildungsnachweis soll
in möglichst einfacher Form den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für
alle Beteiligten nachweisbar machen. Er ist wöchentlich und wahrheitsgemäß vom
Auszubildenden zu führen und vom Ausbildenden zu unterschreiben. Die
Ausbildungsnachweise sind Voraussetzung für die Zulassung zur
Abschlussprüfung.)
• Der Azubi hat sich zu bemühen, die Kenntnisse/Fähigkeiten zu erwerben
(deshalb muss er den im Rahmen der Berufsausbildung erteilten Weisungen folgen
und ihm übertragene Verrichtungen sorgfältig ausführen)
• Regelmäßiger Besuch der Berufsschule, pünktlich
• Beachten der Betriebsordnung (z.B. Geschäftsgeheimnisse wahren)
(Auszubildende haben über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu
wahren (§13 Satz 2, 6 BBiG). Auszubildende verstoßen auch gegen diese Pflicht,
wenn sie Betriebswissen weitergeben, welches eindeutig als Betriebsgeheimnis zu
erkennen ist.)
• Ausbildungsdauer darf nicht weniger als 2 und nicht mehr als 3 Jahre
betragen (Verkürzung der Ausbildung kann von der IHK entschieden werden)
• Probezeit zwischen 1-4 Monaten (während dieser Zeit soll der Ausbildende
feststellen, ob sich der Auszubildende körperlich, geistig und charakterlich für den
gewählten Beruf eignet, und der Auszubildende, ob ihm Beruf und
Ausbildungsstätte zusagen)  Kündigung in dieser Zeit fristlos von beiden Seiten
möglich
• Pflegliche Behandlung §13 (5) (Werkzeuge, Maschinen und sonstige
Einrichtungen pfleglich behandelt)

Wann kann das Ausbildungsverhältnis enden?
• Mit Ablauf der Ausbildungszeit
• vor Ablauf der Ausbildungszeit mit Bestehen der Abschlussprüfung
• durch schriftliche Kündigung

In welchem Gesetz ist die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses geregelt?
• Im Berufsbildungsgesetz

Wie kann eine Kündigung im Ausbildungsverhältnis erfolgen?
• Von beiden Vertragspartnern aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer
Kündigungsfrist (fristlose Kündigung), aber innerhalb von zwei Wochen nach
Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Tatsachen

, • vom Azubi mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Ausbildung
aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Der
Kündigungsgrund ist anzugeben

Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
 Kinder: Personen unter 15 Jahren
 Jugendliche: Personen, die noch unter 18 Jahren sind

Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
• Arbeitszeit von täglich 8 Stunden und wöchentlich 40 Stunden darf nicht
überschritten werden
• Ruhepausen, viereinhalb bis sechs Stunden Arbeitszeit = 30 Minuten, bei mehr als
sechs Stunden Arbeitszeit = 60 Minuten, erste Pause nach spätestens viereinhalb
Stunden und frühestens 1 Stunde
• ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden nach Beendigung der
täglichen Arbeitszeit
• Berufsschulzeit, beträgt die Schulzeit mehr als fünf Unterrichtsstunden, so ist
einmal in der Woche der restliche Tag arbeitsfrei und wird mit 8 Stunden
angerechnet. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, so darf der Jugendliche vorher nicht
beschäftigt werden. Auch der letzte Arbeitstag, welcher der schriftlichen
Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ist frei.
• Urlaub, Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt
sind: 30 Werktage, noch nicht 17: 27 Werktage, noch nicht 18: 25 Werktage. 6
Werktage = 1 Woche. Der Urlaub ist erstmals nach einer ununterbrochenen
Beschäftigung von mehr als drei Monaten zu gewähren.
• Gesundheitliche Betreuung: Vor Aufnahme der Beschäftigung und nach
einjähriger Beschäftigung sind für den Jugendlichen kostenfreie ärztliche
Untersuchungen vorgeschrieben. Ohne Nachweis der ärztlichen Untersuchung darf
der Ausbildungsvertrag von der IHK nicht eingetragen werden.
• Beschäftigungsbeschränkungen: Das Gesetz verbietet die Beschäftigung eines
Jugendlichen mit Arbeiten, die seine körperlichen Kräfte übersteigen oder bei denen
er sittlichen Gefahren ausgesetzt ist. Ausdrücklich ist die Beschäftigung mit Akkord-
und Fließbandarbeit verboten.

Mutterschutz und Elternzeit
- Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht
beschäftigt werden, auch dann nicht, wenn sie es ausdrücklich erklären
- Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen, die zum Stillen erforderliche Zeit, mind.
Aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde
freizugeben
- Eine Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4
Monaten nach der Entbindung ist unzulässig
- Eine Frau kann während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach
der Entbindung das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der
Schutzfrist nach der Entbindung kündigen.
- Das Elterngeld steht beiden Elternteilen zu und wird für einen Zeitraum von max. 14
Monaten gewährt
- Die Elternzeit ist bis zum 3. Geburtstag des Kindes

2. Anbahnung und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Inhalt eines Arbeitsvertrages (Nachweisgesetz):

,  Alle AG sind verpflichtet, Mindestinhalte eines Arbeitsverhältnisses in einer
Niederschrift festzuhalten. Diese muss spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn
dem AN ausgehändigt werden

 Name und Anschrift der Vertragsparteien
 Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
 Arbeitsort
 Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
 Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts (spätestens am Ende des
Monats)
 Arbeitszeit
 Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs (mind. 24 Tage  mehr geht immer
(=Günstigkeitsprinzip)
 Kündigungsfristen
 Hinweis auf Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen
 Rechtliche Grundlage für das Angestelltenverhältnis ist der Arbeitsvertrag

Ausbildungsvertrag prüfen:
- Schriftlich
- Anschrift und Name beider Vertragspartner
- §11 BBiG Inhalt
- Eintragung in ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsverhältnisse (§34 BBiG)
+ Verweis auf Ausbildungsordnung
- Beginn und Dauer der Ausbildung §5 (1) Nr. 2 BBiG (2-3 Jahre)
- Probezeit (1-4 Monate)
- Kündigungsmöglichkeiten
- Vergütung (jährlich ansteigen und angemessen)
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch (Achtung 5 Werktage = 1 Woche)
- Ende der Ausbildung
- Wenn < 18 Jahre  Unterschrift des Erziehungsberechtigten und
Erstuntersuchungsbescheinigung

Was sind Rechte des kaufmännisch Angestellten?
 Beschäftigung (zum vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit)
 Vergütung (festes Gehalt am Ende des Monats, die Vergütung kann erhöht werden
durch Provisionen/Gewinnbeteiligungen/Gratifikationen)
 Lohnfortzahlung, wenn der AN durch eigene Krankheit seine Arbeit im Betrieb
nicht mehr ausüben kann (max. 6 Wochen)
 Weiterbildung (Bildungsurlaub)
 Fürsorge (Erhaltung der Gesundheit, Anmeldung bei der Sozialversicherung +
Abzug vom Bruttogehalt und Abführung, Erholungsurlaub)
 Zeugnis (kann der AN bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fordern)

Was sind die Pflichten des kaufmännisch Angestellten?
 Dienstleistung (pünktliche und gewissenhafte Ausübung der übertragenen
Aufgaben)
 Weiterbildung (Anpassung der beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten an den
neusten Stand und Erwerb neuer Kenntnisse)
 Treue und Verschwiegenheit (zum Vorteil des Geschäfts handeln, Schweigen
über Geschäftsangelegenheiten)

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