Aufgabe des Rechts
§ Recht soll den Rechtsfrieden wahren und Gerechtigkeit schaffen.
o Durch Regeln die Gebote und Verbote beinhalten, um das menschliche Zusammenleben
zu regeln.
§ Rechtsnormen
• Vorschrift auf gesetzlicher Grundlage
• Diese Rechtsnormen werden als Bündel Gesetze genannt.
o Gesetze bilden die Rechtsordnung
1.1 Rechtsgebiete & Rechtsquellen
§ Rechtsnormen werden unterteilt in öffentliches Recht und Privatrecht.
Öffentliches Recht
§ Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern.
o Verfassungsrecht
o Verwaltungsrecht
o Prozessrecht
o Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Verfassungsrecht
§ Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
o Trat am 24. Mai 1949 in Kraft
o Besteht aus:
§ Präambel
§ Grundrechten
§ Grundrechtsgleichen Rechten
• Wahlrecht
• Gleichheitsrecht
§ Regelungen über die Staatsorganisation
• Aufbau und Funktion der Staatsorgane
o Gewaltenteilung
§ Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane.
§ Dient zur Verhinderung von Machtmissbrauch
• Legislative
o Gesetzgebende Gewalt
§ Bundesrat
• Judikative
o Rechtssprechende Gewalt
§ Richter
• Exekutive
o Ausführende Gewalt
§ Polizei
• Gesetzgebungsverfahren
o Art. 20 GG
§ Enthält die Staatsprinzipien
• Demokratieprinzip
• Sozialstaatsprinzip
• Bundesstaatsprinzip
1
, o Art. 1–19 GG
§ Beinhaltet Jedermann-Grundrechte und Deutschengrundrechte
• Jedermann-Grundrechte
o Rechte die jeder Mensch hat
§ Menschenwürde
• Deutschengrundrechte
o Rechte die deutsche Staatsbürger haben
§ Berufsfreiheit
§ Bei Verstoß gegen die Grundrechte
• Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe)
Verwaltungsrecht
§ Ist das Recht der Exekutive.
§ Unterteilung in:
o Allgemeines Verwaltungsrecht
§ Legt die Handlungsformen der Verwaltung fest
• Verwaltungsakte
o Baugenehmigung
o Besonderes Verwaltungsrecht
§ Steuerrecht
§ Sozialrecht
§ Beamtenrecht
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
§ Das Strafrecht stellt einen im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegten Katalog strafbarer Handlungen
und ihre staatlichen Sanktionen dar.
o Allgemeine Teil
§ Regelt die Grundlagen der Strafbarkeit.
o Besonderer Teil
o Materiellen Strafrecht
§ Beschreibt die einzelnen Straftaten (Delikte) und die Rechtsfolge.
§ Körperverletzung
o Formelles Strafrecht
§ Regelt in der Strafprozessordnung das Strafverfahren und bestimmt, wie die
Strafen vollzogen werden
§ Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird als zum Strafrecht gehörig angesehen, weil es ihm in
Methodik und Verfahren ähnelt.
o Verhängt keine Strafen, sondern Geldbußen
Prozessrecht
§ Betrifft das Gerichtsverfahren mit der Unterteilung in:
o Zivilprozessrecht
§ Erste Instanz
• Amtsgericht (AG
o Strafprozessrecht
§ Ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt
§ Erste Instanz
• Amtsgericht (AG)
o In Abhängigkeit von Verbrechen und Strafmaß entscheiden:
• Richter oder das Schöffengericht
o Schöffengericht ist ein Spruchkörper des Amtsgerichts, bei dem
neben dem Richter noch zwei Schöffen (ehrenamtliche Richter)
mitwirken.
2
, § Zweite Instanz
• Landgericht (LG)
o Verhandelt Rechtsmittel (Berufungen oder Revisionen) aus
Urteilen des Amtsgerichts
• Kann auch Erstinstanz sein, wenn:
o Straferwartung > 4 Jahre Freiheitsentzug
o Sicherungsverwahrung notwendig ist
• Landgericht als Schwurgericht wenn:
o Delikte mit Tötung verhandelt werden
§ Schwurgericht ist dann mit drei Berufsrichtern und
zwei Schöffen besetzt
§ Dritte Instanz
• Oberlandesgericht (OLG)
o Verhandelt Rechtsmittel (Berufungen oder Revisionen) aus
Urteilen des Amtsgerichts
Berufung
§ Überprüft Urteile auf rechtliche und tatsächliche Hinsicht
Revision
§ Überprüft Urteile auf rechtliche Hinsicht
o Verwaltungsprozessrecht
§ Ist in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt
§ Erste Instanz
• Verwaltungsgericht (VG)
§ Zweite Instanz
• Oberverwaltungsgericht (OVG) Leipzig
• Verhandelt Rechtsmittel (Berufungen oder Revisionen) aus Urteilen des
Verwaltungsgerichts
§ Dritte Instanz
• Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig
• Verhandelt Rechtsmittel (Berufungen oder Revisionen) aus Urteilen des
Verwaltungsgerichts
Privatrecht / Zivilrecht
§ Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Rechtssubjekten (also Personen)
untereinander.
o Geprägt von Privatautonomie
§ Bedeutet, dass jeder seine Rechtsbeziehungen bestimmen und
selbstverantwortlich gestalten kann
§ Wichtigste Gestaltungsformen ist der Vertrag
§ Regelwerk ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
§ Das Privatrecht unterteilt sich in:
o Allgemeines Privatrecht
§ Bürgerliches Recht (Zivilrecht)
• 1. Buch
o Allgemeiner Teil
• 2. Buch
o Schuldrecht
• 3. Buch
o Sachenrecht
• 4. Buch
o Familienrecht
• 5. Buch
o Erbrecht
3
, o Sonderprivatrecht
§ Handelsrecht
§ Gesellschaftsrecht
§ Arbeitsrecht
• Erste Instanz
o Arbeitsgericht (ArbG)
• Zweite Instanz
o Landesarbeitsgericht (LAG) Erfurt
• Dritte Instanz
o Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt
§ Urheberrecht
§ Wirtschaftsprivatrecht
o Materielle Privatrecht
§ Umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen des Privatrechts, welche sich
beschäftigten mit:
• Entstehung von Recht
• Veränderung von Recht
• Übertragung von Recht
• Erlöschen von Recht
o Formelle Privatrecht
§ Regelt in der Zivilprozessordnung (ZPO) die Durchsetzung des materiellen
Rechts.
o Erste Instanz
§ Im Zivilprozess das Amtsgericht, wenn:
• Streitwert bis einschließlich 5.000 EUR
• Mietsachen
• Familiensachen
§ Amtsgericht ist auch ein Registergericht
• Handelsregister
• Vereinsregister
o Zweite Instanz
§ Landgericht
• Bildet Zivil- und Strafkammern
• Verhandelt Rechtsmittel (Berufungen oder Revisionen) aus Urteilen des
Amtsgerichts
• Kann auch Erstinstanz sein, wenn:
o Streitwert > 5.000 EUR
o Dritte Instanz
§ Oberlandesgericht
• Bildet Straf- und Zivilsenate
• Verhandelt Rechtsmittel (Berufungen oder Revisionen) aus Urteilen des
Landgerichts.
o Vierte Instanz
§ Bundesgerichtshof (BGH)
• Bildet Straf- und Zivilsenate
• Revisionsinstanz gegen die Endurteile der Land- und Oberlandesgerichte
Unterscheidung öffentliches Recht und privates Recht
§ Es ist wichtig, die Rechtsgebiete unterscheiden zu können, da diese sich im Ablauf der
Gerichtsverhandlungen unterscheiden.
o Subjektstheorie besagt:
§ Eine Norm ist immer dann dem öffentlichen Recht zuzuordnen, wenn die
betreffende Norm einen Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet
ansonsten liegt Privatrecht vor.
4
Alle Vorteile der Zusammenfassungen von Stuvia auf einen Blick:
Garantiert gute Qualität durch Reviews
Stuvia Verkäufer haben mehr als 700.000 Zusammenfassungen beurteilt. Deshalb weißt du dass du das beste Dokument kaufst.
Schnell und einfach kaufen
Man bezahlt schnell und einfach mit iDeal, Kreditkarte oder Stuvia-Kredit für die Zusammenfassungen. Man braucht keine Mitgliedschaft.
Konzentration auf den Kern der Sache
Deine Mitstudenten schreiben die Zusammenfassungen. Deshalb enthalten die Zusammenfassungen immer aktuelle, zuverlässige und up-to-date Informationen. Damit kommst du schnell zum Kern der Sache.
Häufig gestellte Fragen
Was bekomme ich, wenn ich dieses Dokument kaufe?
Du erhältst eine PDF-Datei, die sofort nach dem Kauf verfügbar ist. Das gekaufte Dokument ist jederzeit, überall und unbegrenzt über dein Profil zugänglich.
Zufriedenheitsgarantie: Wie funktioniert das?
Unsere Zufriedenheitsgarantie sorgt dafür, dass du immer eine Lernunterlage findest, die zu dir passt. Du füllst ein Formular aus und unser Kundendienstteam kümmert sich um den Rest.
Wem kaufe ich diese Zusammenfassung ab?
Stuvia ist ein Marktplatz, du kaufst dieses Dokument also nicht von uns, sondern vom Verkäufer StudyHannes. Stuvia erleichtert die Zahlung an den Verkäufer.
Werde ich an ein Abonnement gebunden sein?
Nein, du kaufst diese Zusammenfassung nur für 7,49 €. Du bist nach deinem Kauf an nichts gebunden.