Eine Einführung in die Welt der Einkommensteuer. Diese Zusammenfassung hilft Ihnen bei Klausuren und Aufgaben im Bereich der Einkommensteuer und gibt direkt schon einen roten Pfaden für eventuelle Klausurerstellungen vor. Sie können sich sicher sein, das kein relevantes Thema fehlt!
1. Persönliche Steuerpflicht
Steuerpflicht nach § 1 (1) S. 1 EStG
Tatbestandsmerkmale:
- natürliche Person
= jeder lebende Mensch ab Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ 1 BGB)
(Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Religion spielen keine Rolle)
- Inland
= Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Festlandssockel
(§ 1 (1) S. 2 EStG) + Schiffe unter deutscher Flagge (H. 1a "Schiffe" EStH)
- Wohnsitz (§ 8 AO) - gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)
o Wohnung o ≠ vorübergehend Verweilen (≤ 6 Mo-
= = objektiv zum Wohnen geeignete nate)
Wohnräume, die zu dauernden = dauernde tatsächliche Anwe-
Aufenthalt von Menschen geeignet senheit
sind = Übernachtung
o innehaben = Verweilabsicht
= = Besitz der tatsächlichen Verfü- o tatsächlicher Aufenthalt > 6 Monate /
gungsmacht (egal ob Eigentümer mind. 183 Tage
oder Mieter) "Schlüsselgewalt" o tatsächlicher Aufenthalt ≤ 1 Jahr aus
o beibehalten + benutzen privaten Gründen
= Mittelpunkt des familiären und ge-
sellschaftlichen Lebens
= Einrichtung, Mietzahlung, Neben- ↑ umgekehrte Prüfungsreihenfolge ↑
kosten
= regelmäßige Nutzung (2x jährlich)
zu bestimmten Zeiten über einige
Wochen reicht aus
= Anmeldung bei der Ordnungsbe-
hörde lediglich ein Indiz
Merkmale für die Aufgabe eines Wohnsitzes:
Ø Kündigung des Mietvertrages
Ø Verkauf/Verkaufsabsicht
Ø Vermietung der Wohnung
Rechtsfolge:
- unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
- Welteinkommen § 2 (1) EStG (zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung gibt es bilaterale
Maßnahmen: Doppelbesteuerungsabkommen)
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, Grundstudium I - Einkommensteuerrecht
Beginn/ Ende der unbeschränkten Steuerpflicht
1. Beginn: 2. Ende:
a. Geburt a. Tod
b. Zuzug ins Inland b. Wegzug ins Ausland
Beschränkte Steuerpflicht nach § 1 (4) EStG
Tatbestandsmerkmale:
- natürliche Person (§ 1 BGB)
- keinen Wohnsitz (§ 8 AO) im Inland (§ 1 (1) S. 2 EStG)
- keinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland (§ 1 (1) S. 2 EStG)
- beschränkte Steuerpflicht
Ø erstreckt sich auf die Inlandseinkünfte i.S.d. § 49 EStG
Beginn/ Ende der beschränkten Steuerpflicht
1. Beginn: 2. Ende:
a. Bezug von Inlandseinkünften a. Zuzug ins Inland
b. Wegzug ins Ausland und Bezug b. Wegfall von inländischen Ein-
von Inlandseinkünften künften
c. Tod
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, Grundstudium I - Einkommensteuerrecht
2. Sachliche Steuerpflicht
Umfang der Besteuerung nach § 2 (1) S. 1 EStG
Tatbestandsmerkmale:
Einkunftsarten Bestimmung des EStG
+ 1. Einkünfte aus L + F Gewinneinkünfte § 13
+ 2. Einkünfte aus GewB § 15
§ 2 (2) Nr. 1 EStG
+ 3. Einkünfte aus s.A. § 18
+ 4. Einkünfte aus n.s.A. § 19
+ 5. Einkünfte aus KapV Überschusseinkünfte § 20
+ 6. Einkünfte aus V +V § 2 (2) Nr. 2 EStG § 21
+ 7. sonstige Einkünfte § 22
= Summer der Einkünfte § 2 (1)
./. Altersentlastungsbetrag § 24a
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte § 13 (3)
= Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 (3)
./. Verlustabzug § 10d
./. Sonderausgaben § 10, 10a, 10b, 10c
./. Außergewöhnliche Belastung §§ 33, 33a, 33b
= Einkommen § 2 (4)
./. Freibeträge für Kinder, falls günstiger als KiGeld §§ 31, 32 (6)
./. (Härteausgleich) § 46 (3) u. (5)
= zu versteuerndes Einkommen § 2 (5)
(Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer)
- unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 (1) S. 1 EStG
- inländische Einkünfte während beschränkter Steuerpflicht § 1 (4) EStG
Rechtsfolge:
- Steuerbarkeit und Zurechnung
BMG: zu versteuernde Einkommen § 2 (5) EStG
x Tarif nach § 32a EStG
= tarifliche Einkommensteuer
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, Grundstudium I - Einkommensteuerrecht
Gewinneinkünfte (§ 2 (2) Nr. 1 EStG)
- Einkünfte aus Land- & Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbst. Arbeit
Überschusseinkünfte § 2 (2) Nr. 2 EStG Dualismus der Einkunftsarten
- Einkünfte aus n. selbst. Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Verm. & Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Verlustausgleich
Verlustausgleich
Verrechnung negativer Einkünfte
mit positiven Einkünften im selben
Veranlagungszeitraum
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