1. Persönliche Steuerpflicht
Steuerpflicht nach § 1 (1) S. 1 EStG
Tatbestandsmerkmale:
- natürliche Person
= jeder lebende Mensch ab Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ 1 BGB)
(Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Religion spielen keine Rolle)
- Inland
= Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Festlandssockel
(§ 1 (1) S. 2 EStG) + Schiffe unter deutscher Flagge (H. 1a "Schiffe" EStH)
- Wohnsitz (§ 8 AO) - gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)
o Wohnung o ≠ vorübergehend Verweilen (≤ 6 Mo-
= = objektiv zum Wohnen geeignete nate)
Wohnräume, die zu dauernden = dauernde tatsächliche Anwe-
Aufenthalt von Menschen geeignet senheit
sind = Übernachtung
o innehaben = Verweilabsicht
= = Besitz der tatsächlichen Verfü- o tatsächlicher Aufenthalt > 6 Monate /
gungsmacht (egal ob Eigentümer mind. 183 Tage
oder Mieter) "Schlüsselgewalt" o tatsächlicher Aufenthalt ≤ 1 Jahr aus
o beibehalten + benutzen privaten Gründen
= Mittelpunkt des familiären und ge-
sellschaftlichen Lebens
= Einrichtung, Mietzahlung, Neben- ↑ umgekehrte Prüfungsreihenfolge ↑
kosten
= regelmäßige Nutzung (2x jährlich)
zu bestimmten Zeiten über einige
Wochen reicht aus
= Anmeldung bei der Ordnungsbe-
hörde lediglich ein Indiz
Merkmale für die Aufgabe eines Wohnsitzes:
Ø Kündigung des Mietvertrages
Ø Verkauf/Verkaufsabsicht
Ø Vermietung der Wohnung
Rechtsfolge:
- unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
- Welteinkommen § 2 (1) EStG (zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung gibt es bilaterale
Maßnahmen: Doppelbesteuerungsabkommen)
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, Grundstudium I - Einkommensteuerrecht
Beginn/ Ende der unbeschränkten Steuerpflicht
1. Beginn: 2. Ende:
a. Geburt a. Tod
b. Zuzug ins Inland b. Wegzug ins Ausland
Beschränkte Steuerpflicht nach § 1 (4) EStG
Tatbestandsmerkmale:
- natürliche Person (§ 1 BGB)
- keinen Wohnsitz (§ 8 AO) im Inland (§ 1 (1) S. 2 EStG)
- keinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland (§ 1 (1) S. 2 EStG)
- beschränkte Steuerpflicht
Ø erstreckt sich auf die Inlandseinkünfte i.S.d. § 49 EStG
Beginn/ Ende der beschränkten Steuerpflicht
1. Beginn: 2. Ende:
a. Bezug von Inlandseinkünften a. Zuzug ins Inland
b. Wegzug ins Ausland und Bezug b. Wegfall von inländischen Ein-
von Inlandseinkünften künften
c. Tod
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, Grundstudium I - Einkommensteuerrecht
2. Sachliche Steuerpflicht
Umfang der Besteuerung nach § 2 (1) S. 1 EStG
Tatbestandsmerkmale:
Einkunftsarten Bestimmung des EStG
+ 1. Einkünfte aus L + F Gewinneinkünfte § 13
+ 2. Einkünfte aus GewB § 15
§ 2 (2) Nr. 1 EStG
+ 3. Einkünfte aus s.A. § 18
+ 4. Einkünfte aus n.s.A. § 19
+ 5. Einkünfte aus KapV Überschusseinkünfte § 20
+ 6. Einkünfte aus V +V § 2 (2) Nr. 2 EStG § 21
+ 7. sonstige Einkünfte § 22
= Summer der Einkünfte § 2 (1)
./. Altersentlastungsbetrag § 24a
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte § 13 (3)
= Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 (3)
./. Verlustabzug § 10d
./. Sonderausgaben § 10, 10a, 10b, 10c
./. Außergewöhnliche Belastung §§ 33, 33a, 33b
= Einkommen § 2 (4)
./. Freibeträge für Kinder, falls günstiger als KiGeld §§ 31, 32 (6)
./. (Härteausgleich) § 46 (3) u. (5)
= zu versteuerndes Einkommen § 2 (5)
(Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer)
- unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 (1) S. 1 EStG
- inländische Einkünfte während beschränkter Steuerpflicht § 1 (4) EStG
Rechtsfolge:
- Steuerbarkeit und Zurechnung
BMG: zu versteuernde Einkommen § 2 (5) EStG
x Tarif nach § 32a EStG
= tarifliche Einkommensteuer
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, Grundstudium I - Einkommensteuerrecht
Gewinneinkünfte (§ 2 (2) Nr. 1 EStG)
- Einkünfte aus Land- & Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbst. Arbeit
Überschusseinkünfte § 2 (2) Nr. 2 EStG Dualismus der Einkunftsarten
- Einkünfte aus n. selbst. Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Verm. & Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Verlustausgleich
Verlustausgleich
Verrechnung negativer Einkünfte
mit positiven Einkünften im selben
Veranlagungszeitraum
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