In dieser Zusammenfassung für den Themenbereich Umsatzsteuerrecht finden Sie alle notwendigen Erkenntnisse die Sie brauchen um das vertiefte Wissen abdecken zu können. Nach Ansicht dieser Dokumente können Sie steuerliche Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht verstehen und lösen.
- Eingliederung der Organgesellschaft (OG) im Unternehmern (UN) des Organträgers (OT)
o finanziell, A 2.8 (5) UStAE
§ Besitz der entscheidenden Stimmrechtsmehrheit
§ Ist die Kapital- oder PersGes nicht selbst an der Organgesellschaft (OG) beteiligt,
reicht es nicht aus, dass "nur" ein oder mehrere Gesellschafter einer PersGes an
der Organgesellschaft (OG) beteiligt sind, A 2.8 (5) S. 6 UStAE [vgl. Fall 1, Abzug
USt HS-02]
o wirtschaftlich, A 2.8 (6) UStAE
§ Wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis
§ Wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen des Gesamtunternehmens
§ Gegenseitige Förderung und Ergänzung; nicht gegeben bei Unentgeltlichkeit, A
2.8 (6) S. 5 UStAE
§ grds. gegeben bei Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen
o organisatorisch, A 2.8 (7) ff. UStAE
§ Tatsächliche Durchsetzung des Willens des Organträgers (OT) bei der
Organgesellschaft (OG)
§ Personelle Verflechtung/Personalunion der Geschäftsführung
Beachte:
Die notwendige Eingliederung ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Die
obigen drei Eingliederungsmerkmale können unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
- Organgesellschaft (OG) = juristische Person
- Organgesellschaft (OG) = grundsätzlich Unternehmer (Ur) i.S.d. § 2 (1) S. 1, 3 UStG (A 2.8 (1) S. 5
UStAE)
- Organträger (OT) = Unternehmer (Ur) i.S.d. § 2 (1) S. 1, 3 UStG (A 2.8 (2) S. 2 UStAE)
, Hauptstudium II - Umsatzsteuer
Rechtsfolge:
- 1 Unternehmer
à immer der Organträger (hier: S)
- 1 Unternehmen
à Unternehmen (UN) des Organträger (OT); Organgesellschaft (OG) ist ein
unselbständiger Unternehmensteil des Organträgers (OT)
- Umsätze zwischen Organträger (OT) und Organgesellschaft (OG)
à kein Leistungsaustausch
à nicht steuerbare Innenumsätze
à kein § 14c UStG zwischen Organträger (OT) und Organgesellschaft (OG) möglich, da die
Rechnung keine Außenwirkung entfaltet (kein Verlassen des Unternehmens (UN)
bzw. des Organkreises)
à zur USt-IdNr. è § 27a (1) S. 3 UStG; A 14.5 (7) S. 4 UStAE
- Vorsteuerabzug
à Prüfung der Ausgangumsätze des gesamten Unternehmens (S + GmbH)
Wichtig: Die Organgesellschaft (OG) kann bei einer Organschaft niemals der eine Unternehmer
sein. Unternehmer (Ur) ist immer der Organträger (OT)
Klausurhinweis: Wichtig sind die Folgewirkung, die aus einer bzw. keiner Organschaft
resultieren!!!
2. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
Mitglieder- und Gesellschafterbeiträge
Gesellschafter à Gesellschaft
a) Gesellschafter = Unternehmer i.S.d. § 2 (1) S. 1, 3 UStG
= Ausübung von wirtschaftlichen, entgeltlichen Tätigkeiten;
- Erwerben, Veräußern und Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
begründet umsatzsteuerlich keine Unternehmereigenschaft! (dasselbe gilt für
Gewinnausschüttungen bei KapGes) à A 2.3 (2) UStAE
, Hauptstudium II - Umsatzsteuer
b) Leistungsaustausch (LA) ?
- durch Gewinn- und Verlustanteil abgegolten = kein LA
à A 1.6 (3) S. 3, 4 UStAE
- Sonderentgelt (separate Vergütung) = LA
à A 1.6 (3) S. 5 UStAE; A 1.6 (4) - (6) UStAE mit Beispielen
Besonderheit Geschäftsführung:
à Grundsatz: bei PersGes = Selbständigkeit
bei KapGes = Unselbständigkeit
Gesellschaft à Gesellschafter
c) Gesellschaft = Unternehmer i.S.d. § 2 (1) S. 1, 3 UStG
à grundsätzlich ja (+); Ausnahme: Finanzholding, jur. Person des öffentl. Rechts
d) Leistungsaustausch (LA) ?
- Grundsätze zum LA maßgeblich
à A 1.1 UStAE
- Gutschrift/Belastung des KapKto. II = ustl. Entgelt (abgekürzter Zahlungsweg;
Erhöhung/Minderung des Abfindungsanspruches i.S.d. § 738 BGB)
3. Gründung von Gesellschaften und Änderungen im Gesellschafterbestand
Gründung
Rechtsbeziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Gesellschaft à Gesellschafter
- Ausgabe von Gesellschaftsrechten ≠ steuerbarer Umsatz gem. A 1.6 (2) UStAE; keine
wirtschaftliche Leistung/Tätigkeit i.S.d. Art. 9 (1) 2. Unterabsatz MwSystRl
- Eingangsumsätze im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung/Ausgabe von
Gesellschaftsrechten = § 15 (1) Nr.1 UStG (+), weil auf die späteren, wirtschaftlichen
entgeltlichen Leistungen der Gesellschaft abzustellen ist. Kein unmittelbarer Bezug zu der
nicht steuerbaren Ausgabe von Gesellschaftsrechten (Sphäre II) (vgl. A 15.21 (4) UStAE); ggfs.
§ 15 (2) UStG
Gesellschafter à Gesellschaft
- "normale" Prüfung!
Alle Vorteile der Zusammenfassungen von Stuvia auf einen Blick:
Garantiert gute Qualität durch Reviews
Stuvia Verkäufer haben mehr als 700.000 Zusammenfassungen beurteilt. Deshalb weißt du dass du das beste Dokument kaufst.
Schnell und einfach kaufen
Man bezahlt schnell und einfach mit iDeal, Kreditkarte oder Stuvia-Kredit für die Zusammenfassungen. Man braucht keine Mitgliedschaft.
Konzentration auf den Kern der Sache
Deine Mitstudenten schreiben die Zusammenfassungen. Deshalb enthalten die Zusammenfassungen immer aktuelle, zuverlässige und up-to-date Informationen. Damit kommst du schnell zum Kern der Sache.
Häufig gestellte Fragen
Was bekomme ich, wenn ich dieses Dokument kaufe?
Du erhältst eine PDF-Datei, die sofort nach dem Kauf verfügbar ist. Das gekaufte Dokument ist jederzeit, überall und unbegrenzt über dein Profil zugänglich.
Zufriedenheitsgarantie: Wie funktioniert das?
Unsere Zufriedenheitsgarantie sorgt dafür, dass du immer eine Lernunterlage findest, die zu dir passt. Du füllst ein Formular aus und unser Kundendienstteam kümmert sich um den Rest.
Wem kaufe ich diese Zusammenfassung ab?
Stuvia ist ein Marktplatz, du kaufst dieses Dokument also nicht von uns, sondern vom Verkäufer mackslack. Stuvia erleichtert die Zahlung an den Verkäufer.
Werde ich an ein Abonnement gebunden sein?
Nein, du kaufst diese Zusammenfassung nur für 8,49 €. Du bist nach deinem Kauf an nichts gebunden.