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Zusammenfassung Grundlagen des Haushaltsrechts im Land Berlin

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Grundlagen des Haushaltsrechts im Land Berlin mit den zentralen Rechtsgrundlagen

vorschau 4 aus 64   Seiten

  • 5. dezember 2022
  • 64
  • 2020/2021
  • Zusammenfassung
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lali96
I. Finanzwirtschaftliche Fragestellungen in der Verwaltungspraxis
1. Was bedeutet der Haushaltsgrundsatz „Budgetrecht des Parlamentes“ und wie wird dieser
umgesetzt?

- Haushaltsplan ist sozusagen ein „Regierungsprogramm in Zahlen“, also ein Auftrag des Parlaments
an die Regierung: Schwerpunkte der Erledigung der öffentlichen Aufgaben in den jeweiligen
Politikbereichen

- Umsetzung erfolgt durch Bereitstellung eines Budgets/Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr
mit Möglichkeit einer Nachsteuerung (Budget hat Laufzeit), ggf. Nachtragshaushaltsplan

- Der Haushaltsplan ist gegliedert und ausgeglichen in erwarteten Einnahmen (Steuern, Gebühren,
Beiträge) und entsprechenden Ausgaben

- Beschluss nur durch das Parlament (Berlin: Abgeordnetenhaus) mithilfe des Haushaltsgesetzes mit
dem dazugehörigen Haushaltsplan möglich

- Haushaltsplan ist ein Sammelwerk, nämlich Einzelpläne der Senatsverwaltungen und
Bezirkshaushaltspläne

- verbindliche Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins bzw. der Berliner
Verwaltungen



2. Beschreiben Sie die einzelnen zeitlichen Phasen eines Haushaltsplans.

1. Haushaltsplanaufstellung (12-14 Monate) - Verwaltung und Parlament (§ 27 LHO)
- HtR (Aufstellungsrichtlinien) konkretisiert durch Aufstellungsrundschreiben der SenFin,
Voranschläge, SenFin Entwurf

2. Ausführung (12 Monate) - Verwaltung
- Haushaltsjahr/Rechnungsjahr/Kalenderjahr  Grundsatz der Jährlichkeit
- Aufgabenerbringung und Realisierung von Einnahmen und Ausgaben zur Erledigung der
öffentlichen Aufgaben durch die Verwaltung

3. Rechnungslegung zum (abgelaufenen) Haushaltsplan (ca. 9 Monate) - Verwaltung (§ 80 LHO)
- Dokumentation und Nachweis aller Geldbeträge durch die Verwaltung
- Vergleich des Haushaltsplans (Soll-Werte) mit den Ist-Zuständen (Ist-Werte)

4. Rechnungsprüfung (ca. 8 Monate) - Rechnungshof
- Unabhängige Prüfung der Einhaltung aller Vorgaben zur Rechnungslegung und Prüfung des
Haushaltsplans mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch die jeweilige Aufsichtsbehörde
(Rechnungshof: LRH, BRH)

5. Entlastung (ca. 1,5 Jahre) - Parlament/Abgeordnetenhaus
- Prüfbericht diskutieren und ggf. Stellungnahmen des Senats einfordern und ggf. Auflagen und
Missbilligungen (Beanstandungen)
- Die Verwaltung (Exekutive) wird durch die politischen Akteure (Legislative) entlastet

Erkenntnisse aus der Ausführung und den anderen Phasen können jetzt in der Planung des nächsten
neuen Haushaltsplan Berücksichtigung finden.

,3. Beschreiben Sie das Aufstellungsverfahren eines Haushaltsplans. Nennen Sie Beteiligte und deren
Aufgaben bei der Haushaltsplanung.

1. Erlass des Aufstellungsrundschreibens der SenFin (Ergänzung HtR) mit Terminplanung,
Gliederungsänderungen, Vorgaben für die Berechnung der Personalausgaben, die Zusammenstellung
der Kapitel, die für die Veranschlagung von internen Verrechnungen erforderlich ist.

2. Bedarfsanmeldung der Voranschläge: Veranschlagung aller Einnahme- und Ausgabeansätze der
Kapitel in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Beauftragten für den Haushalt und den
maßgebenden Vorschriften

3. Entwürfe der Organisationseinheiten werden gesammelt und geprüft in formeller und materieller
Hinsicht durch Serviceeinheit Finanzen, zusammengefasst zu Einzelplänen der Senatsverwaltungen
bzw. der Bezirkshaushaltspläne (SenFin für Bezirke bzw. für Hauptverwaltung Leiter/innen der
Verwaltungszweige  Einzelplan)

4. SenFin prüft die Voranschläge der Hauptverwaltung und gibt die Ergebnisse an die für die Pläne
zuständigen Stellen weiter, erstellt den Entwurf des Haushaltsplans unter Beachtung des Grundsatz
des Gesamtdeckung (Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben), daher eventuelle Notwendigkeit der
Verhandlungen für einen geeigneteren ausgeglichenen Entwurf zum Haushaltsplan in sogenannten
„Chefgesprächen“

5. Vorlage zur Beschlussfassung durch den Senat (bis zur Sommerpause)

6. Gesetzgebungsverfahren:
- Lesungen (1., 2. ggf. 3.) spätestens vor Beginn der Geltungsdauer des Haushaltsplans
- Verweis an die Ausschüsse, insbesondere Haushaltsausschuss (Hauptausschuss)
- Beschlussfassung über das Haushaltsgesetz mit Anlage des Haushaltsplans
- Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt



4. Sachverhalt: Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Folgejahr wurden die Zuarbeiten der
Referate und Bereiche zusammengetragen. Dabei entstanden folgende Bedarfe, die im
Haushaltsplanentwurf angemeldet werden sollen.

Aufgabe: Ordnen Sie die neuen Sachverhalte in einen (formgerechten) Entwurf zum Haushaltsplan
(kein Doppelhaushalt, keine Berücksichtigung bisheriger Ansätze


Einnahmen

Kennzahl Bezeichnung Ansatz
124 XX Mieten und Pachten
i) Der vielseitig nutzbare „Coworking Space“ soll außerhalb der Dienstzeiten 50 €/Tag
an Dritte gegen Entgelt vermietet werden (pro Tag ca. 50 €).
232 XX Sonstige Zuweisungen von Ländern
f) Für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes soll aus den
Erfahrungen des Pilotprojektes „Anderes Arbeiten“ die Anstalt des 20.000,00 €
öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum einen Landeszuschuss von
20.000 € erhalten,
271 XX Erstattungen von der EU
h) Die Europäische Union beteiligt sich aus ihrem Digitalisierungsfonds an
den Ausgaben für Softwareanpassungsleistungen der digitalen
30.000,00 €
Aktenführung (auch für die Fernarbeit) mit einem Festbetrag von 30.000 €.
Es ist sicherzustellen, dass die nichtverbrauchten Mittel auch im Folgejahr
eingesetzt werden können.

, 332 XX Zuweisungen für Investitionen von Ländern
e) Aus dem Lärmaktionsplan Berlin erhält die Verwaltung 20.000 Euro für 20.000,00 €
die Umbaumaßnahme (Co Working Spaces)

Ausgaben

422 XX Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen 150.000,00 €
und Richter
428 XX Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) 200.000,00 €
a) Aufgrund der gestiegenen Entschädigungszahlungen nach dem
Infektionsschutzgesetz werden voraussichtlich 20 neue Dienstkräfte
benötigt. Davon 5 Beamte*innen der Besoldungsstufe A9 (jährlicher
Personal Durchschnittssatz 30.000) und 15 Tarifbeschäftigte E9
(Durchschnittssatz 40.000)
428 XX Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)
b) 10 Stellen für Tarifbeschäftigte werden voraussichtlich erst zum 01.07.
400.000,00 €
des Planjahres besetzt werden, da die Stellenbesetzungsverfahren erst
beginnen,
511 XX Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Verbrauchsgegenstände
g) Für die IKT Ausstattung werden voraussichtlich 20.000 €, für kleinere 30.000,00 €
Möbelbeschaffungen 5.000 €, für Druckerpapier und Toner jeweils
2.000 € und für Bürogeschäftsbedarf 1.000 € benötigt.
517 XX Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
c) Derzeit erledigen 30 Dienstkräfte in Abordnung diese Aufgaben.
Zukünftig sollen die Arbeiten in Präsenz- und Fernarbeit erfolgen. Daher
sollen die Diensträume zu flexibel nutzbaren „Coworking Spaces“ 1.100.000,00 €
umgebaut werden. Kosten inklusive Schallschutzmaßnahmen und
Klimatisierung voraussichtlich 1.100.000 €, Bauplanungsunterlagen liegen
aufgrund der Kurzfristigkeit noch nicht vor.
518 XX Mieten und Pachten
d) Nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde entschieden die
120.000,00 €
besondere Art der Möblierung anzumieten. Dafür werden 120.000 €
benötigt,
525 XX Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
2.000,00 €
527 XX Dienstreisen
2.000,00 €
j) Für Dienstreisen werden ca. 2.000 € benötigt, für Fortbildungen ebenfalls.




Name der Organisationseinheit der Verwaltung Kapitelkennzahl 2021

Allgemeine Erläuterung (Kapitel)
Aufgaben und Art der Erledigung (organisatorisch, fachlich)
Titel Bezeichnung Ansatz Vergleichs-
beträge
A 422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, 150.000
XX Beamten (5 x
30.000)
B 428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 600.000
XX Arbeitnehmer (Beschäftigte) (15 x
verbindliche Titelerläuterung: 40.000)
Sperrvermerk in Höhe von 200.000
Mittel dürfen erst eingesetzt werden, wenn die
Stellenbesetzung erfolgt ist
Rechenweg: Jahresbetrag pro MA: 40.000/2 (nur ab
01.07.): 20.000 x 10 MA = 200.000
C 701 Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Hochbaus 1.100.000
XX

, Umbau von Diensträumen zu „Coworking
Spaces“
§ 24 LHO Nr. 1 Baumaßnahmen, nur konsumtive
Ausgaben für Baumaßnahmen sind Sanierungen,
der Rest investive Ausgaben
Absatz 1: „Baumaßnahmen dürfen erst
veranschlagt werde, wenn Pläne (…) ersichtlich
ist.“
Absatz 3: „Ausnahmen (…) wenn es im Einzelfall
nicht möglich ist, die Unterlagen fertigzustellen“
(Die Ausgaben sind nach § 24 Abs. 3 LHO
gesperrt, bis Planungsunterlagen vorliegen.)
D 518 Mieten und Pachten 120.000
XX Anmietung von Möbeln für die „Coworking
Spaces“
E 384 (9 weil zweckgebundene Mittel) 20.000
90 Einnahmen für Investitionsausgaben
342 Zweckbindungsvermerk
90 Für Ausgaben beim Titel 701 XX
F 682 ITDZ ist eine öffentliche Einrichtung oder öff 20.000
XX Untern?
685 Zuschüsse an öffentliche
XX Einrichtungen/Unternehmen
Zuschuss an das ITDZ
G Unterscheidung in Konsumtive (5XX XX) und
investive (8XX XX) Beschaffungen
511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie 10.000
XX Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Verbrauchsgegenstände
Kleinere Möbelbeschaffungen, Druckerpapier,
Toner, Bürogeschäftsbedarf 20.000
812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen
XX Sachen
Ausstattung für die IKT
H 272 (9 weil zweckgebundene Mittel) 30.000
90 Sonstige Zuschüsse für die EU
Zweckbindungsvermerk
Für Ausgaben für Softwareanpassungen
H 5XX Dienstleistungen für die IKT
90 Übertragbarkeitsvermerk
Softwareanpassungsleistungen
Ausgaben dürfen nur in Höhe der tatsächlich
eingegangenen Einnahmen bei 272 90 geleistet
werden (verbindliche Erläuterung)
§ 17 Abs. 3: „Zweckgebundene Mittel müssen
kenntlich gemacht werden“ (HtR:  5  Titel 
Aufbau der Titel) Seite 10 der HtR von Erdmann)
I 124 Mieten und Pachten (1.000)
XX Da noch keine Erfahrungswerte vorliegen, wird
der Mindestbetrag angegeben (Merkansatz:
1.000)

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