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Zusammenfassung

Zusammenfassung Personalrecht und Personalwirtschaft in der Öffentlichen Verwaltung

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Personalrecht und Personalwirtschaft in der Öffentlichen Verwaltung

vorschau 2 aus 8   Seiten

  • 5. dezember 2022
  • 8
  • 2020/2021
  • Zusammenfassung
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lali96
Zusammenfassung und Kommentierung der Anmerkungen der Studierenden
aller Personalrechtsgruppen zu den Fragen rund um „Digitalisierung“

Der Film „AUTOMITIVE“, auf den abgestellt wurde ist bis zum 20.07.2020 über das Portal
Moodle abrufbar.

Wandel der Berufsbilder
1.1 Erinnern Sie sich an ihr Praktikum in der öffentlichen Verwaltung. Nennen Sie kurz ihren
Praktikumsort und erläutern Sie, ob sich diese Tätigkeit und Aufgabengebiet durch die
Digitalisierung absehbar verändern wird.

 Das papierlose Büro am Beispiel der digitalen Bewerbungen – teils über
Onlinebewerberportale; gleichzeitig noch Unterbrechungen in der digitalen Kette, wenn
Gremien beteiligt werden oder die Personalakten von Bewerbenden angefordert werden
 Einführung der eAkte
 Insgesamt senkt die papierlose Bearbeitung die Kosten für Toner und Papier und schützt
so auch die Umwelt
 Einführung elektronische Zeiterfassung
 Mühevolles Auswerten kann von der Technik übernommen werden
 Die Arbeit im Berliner Abgeordnetenhaus wird sich nicht maßgeblich ändern
 Bspw. die Einführung der e-Vergabe ist eine Änderung im öffentlichen Vergabeprozess
 Gleichzeitig gibt es Bereiche, die weiterhin menschlich zu bearbeiten sind, wie etwa die
Aufstellung eines Haushaltsplanes
 Es gibt weitere Bereiche, wo „menschliches Fingerspitzengefühl“ notwendig ist

Kommentierung Tölle:
Das papierlose Büro ist sicherlich ein wesentliches Zeichen der Digitalisierung. Viele
Verwaltungen arbeiten an der Einführung der eAkte, die einen wesentlichen Beitrag zur
elektronischen Vorgangsbearbeitung schaffen wird. Dabei sind jedoch gerade die
Schnittstellen relevant, etwa wenn Bürgerinnen und Bürger Anträge über die Internetseiten
stellen und die dann in das Bearbeitungssystem eingespeist werden müssen. Darüber hinaus
ist problematisch, dass es außerhalb von der kaum verwendeten de-Mail keinen gesicherten
Weg gibt, elektronisch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren.

Die eAkte ist jedoch nur ein Teilaspekt. Vielmehr geht es um die effektive Verbindung zwischen
den Anwendungen von Word, Outlook, Telefon- und Videokonferenzanalagen. Eine solche
Vernetzung stellt sicher, dass auch von zu Hause oder unterwegs effektiv gearbeitet werden
kann. Dies wird teilweise über Prozessmanagementtools bewältigt, die Studierende auch
erwähnten. Hier wird sich in Zukunft zeigen, ob viele Verwaltungen eigenen Tools entwickeln
lassen, oder ob auch in der Verwaltung auf bewährte Systeme der freien Wirtschaft
zurückgegriffen wird. Ein gewichtiger Punkt ist dabei der gewährleistete Datenschutz.

Digitalisierung meint gleichwohl nicht Abschaffung des Menschen. Allerdings ermöglicht sie
es, den Fokus auf wesentliche inhaltliche Aufgaben zu lenken. Dabei ist allerdings ein
maßvoller Einsatz elektronischer Mittel notwendig. Alle E-Mail „sicherheitshalber“ an einen
breiten cc-Verteiler zu senden, raubt vielen Lesenden dann Zeit.


1

, 1.2 Gerade mit Blick auf standardisierte Bürgerdienste im Kontrast zur Tätigkeit von Frau
Heppel als Headhunterin: könnten Bürgerdienstleistungen weitestgehend von einer
selbstlernenden Maschine (KI) übernommen werden?

 Insgesamt äußert die Mehrzahl der Studierenden, dass der Einsatz einer KI für
Bürgerdienste nicht vorstellbar ist
 Es ist zwischen Ermessensentscheidungen (z.B. Baugenehmigung) und gebundenen
Entscheidungen (wie z.B. Bewilligung eines Anwohnerparkausweises, Erteilung eines
Polizeilichen Führungszeugnisses) zu unterscheiden
 Bei Ermessensentscheidungen kommt es auf die Komplexität der Sachverhalte an
 Bei „Standardentscheidungen“ ist der Einsatz denkbar
 Die Endüberwachung – vgl. der Lageristin in Ungarn erscheint notwendig
 Das erlassene Onlinezugangsgesetz (OZG) soll es den Bürgerinnen und Bürgern gerade
ermöglichen viel – wenn nicht gar alle Bürgerdienstleistungen – digital abzuwickeln
 Ein Onlineantragsweg lässt die Grenzen der Bürgersprechzeiten verschwinden
 Eine KI würde heute schon durch Telefongespräche führen
 In der freien Wirtschaft, etwa in Rechtsanwaltskanzlei oder Rechtsabteilungen im
Unternehmen, sind durch die Digitalisierung bereits heute viele frühere Tätigkeiten durch
automatische Texterkennung weggefallen – dies mag sich auch für die Verwaltung
abzeichnen
 Der Einsatz von KI muss gleichzeitig transparent sein; ein prominentes Beispiel ist der
SCHUFA Score, der immer im Ruf steht undurchsichtig zu sein

Kommentierung Tölle:

Es sind zwei Aspekte zu trennen: einmal die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger Anträge
digital zu stellen und möglichst ohne weiteren Verwaltungsbesuch beschieden zu erhalten und
die Frage, wer die Anträge bearbeitet. Für den ersten Aspekt hat das Onlinezugangsgesetz den
Grundstein gelegt und zu nehmend ist es möglich Dinge online zu beantragen. Ein wesentlicher
Baustein ist dabei aber auch die Identifikation der Antragstellende, die bisher nur über die
hinterlegten Funktionen im modernen Personalausweis möglich sind. Die technischen Hürden
eines zusätzlichen – entgeltpflichtigen – Lesegerätes, um sich von zu Hause zu identifizieren,
hat sich jedoch noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Dabei mag es auch sinnvoll sein,
weiterhin auch den persönlichen Antrag in der Bürgersprechstunde zu ermöglichen für
Personen, die keinen Zugang zum Internet besitzen oder Schwerbehindert sind oder
eingeschränkt der deutschen Sprache mächtig sind.

Der Einsatz einer KI steckt derzeit in der Verwaltung noch in den Kinderschuhen. Erste Anfänge
von algorithmischer – also programmierter eben nicht selbstlernender Bürgerdienste – war
etwa der Chatbot Bobbi zu Fragen rund um Corona
(https://www.berlin.de/corona/faq/chatbot/artikel.917495.php) Trotzdem wird sich die
Verwaltung in Zukunft fragen müssen, ob nicht gerade gebundene Entscheidungen weiter
programmiert werden können. Der Einsatz von KI wäre dann weitergedacht auch für
Ermessensentscheidungen denkbar, indem die KI eine erste Entscheidung trifft, die dann ein
Mensch nachkontrolliert, vergleichbar wie es mit dem Entwurf von Entscheidungen und deren
Mitzeichnung durch andere Referate oder Vorgesetzte heute auch üblich ist.


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