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Zusammenfassung Personalrecht in der Öffentlichen Verwaltung

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Personalrecht in der Öffentlichen Verwaltung

vorschau 4 aus 91   Seiten

  • 5. dezember 2022
  • 91
  • 2020/2021
  • Zusammenfassung
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lali96
b) Antworten Denkanregende Fragen zum Einstieg:
Welchen Bezug besitzt das „Personalrecht“ für mein Leben?

Ich finde es persönlich sehr wichtig, als Arbeitnehmer - egal ob im öffentlichen Dienst oder
der Privatwirtschaft, meine Rechte und Pflichten und die darauf möglichen Vorteile und
"Gefahren" zu kennen und ableiten zu können. Der Lebensbereich Arbeit nimmt einen
großen, und bei den meisten Menschen auch einen persönlichen sehr wichtigen Teil des
eigenen Lebens ein. Daher sollte man wissen, wie man diesen positiv für sich beeinflussen
kann, um ein für sich ansprechendes Arbeitsleben zu schaffen. Ich finde oft, dass
Arbeitsbedingungen bei der Auswahl des Berufswegs nicht unterschätzt werden sollten und
das man auch zukunftorientiert seinen Karriereweg organisieren darf.

Der Bezug Personalrecht zum Leben beginnt schon mit dem Bewerbungsverfahren: Welche
Fragen muss ich wahrheitsgetreu in einem Auswahlgespräch beantworten oder welche
Vorteile habe ich als schwerbehinderter Mensch in Auswahlverfahren der öffentlichen
Verwaltung (Gleichstellung, Klagemöglichkeit bei Ablehnung, usw.)?
Bishin zum eigentlichen Arbeitsverhältnis: Welche Veränderungen muss ich dulden und was
verstößt gegen Arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz und Urlaubsrecht? Welche Möglichkeiten und
Mitwirkungsrechte habe ich im Falle einer Versetzung, Dienstbeurteilung, etc.?



Was macht den Beamtenstatus aus ihrer Perspektive attraktiv?

Ich wollte neben einer interessanten Tätigkeit auch schon immer einen sicheren Job haben,
bei dem ich mich voll und ganz auf die Tätigkeit konzentrieren kann, ohne dass mein
Arbeitsplatz gefährdet ist. Besonders in Krisenzeiten wie dieser zeigt sich wieder, welche
Nachteile Selbstständige und Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben. Auch in meinem
persönlichen Umfeld kenne ich einige Freunde und Bekannte, die gerade um die Erhaltung
ihrer Jobs bangen.
Auch finde ich, wie sicherlich viele, die finanziellen Vorteile sehr ansprechend: Ich habe
schon oft gehört, dass das Gehaltsniveau über dem normalen vergleichbaren Beschäftigten
im öffentlichen Dienst liegt und das Beamte bessere Konditionen bei Banken, Vermietern
und Versicherungen erhalten.
Außerdem habe ich dabei oft den Vorteil der Altersversorgung vor Augen. Die
Pensionierung fällt meist deutlich höher als die vergleichbare Rente aus, da sich die
Pensionsberechnung nach der letzten Besoldungsgruppe (letzten 2 Jahre vor der
Pensionierung) richtet. Bei "normalen" Angestellten wird ein Durchschnitt vieler Arbeitsjahre
gezogen - da fällt der Betrag natürlich deutlich geringer aus. Zudem müssen "Staatsdiener"
nicht selbstständig monatlich in die Rentenkasse einzahlen, was ja auch zusätzlich das
Netto-Gehalt verringert.

,Ist die fokussierte Gleichstellung von Frauen noch zeitgemäß?

Den Ausführungen meiner Kommilitoninnen schließe ich mich an: Ich unterstütze und
befürworte ebenfalls die angesprochenen Problematiken:
- mehr Frauen in unterrepräsentierten Berufsfeldern, Tätigkeiten und (Leitungs-)Funktionen
- mehr Unterstützung und Förderung bei Fragen der Familienplanung (selbstverständlich
unabhängig vom Geschlecht)
- mehr andere Gruppen, die Opfer von Benachteiligung sind, in den Fokus setzen: ethnische
Herkunft, Migrationshintergrund Alter, sexuelle Identität etc.
- mehr an dem "Wie" arbeiten: Gesetze und Regelungen so umsetzen, dass im Ergebnis/als
Auswirkung wirklich die Förderung bestimmter benachteiligter Gruppen steht und nicht nur
die formale Berücksichtigung dieser Zielgruppen z. B. die bloße Einladung zu einem
Auswahlgespräch, bei dem schon vor der Durchführung feststeht, dass die zu
berücksichtigende Person aufgrund ihrer fachlichen Eignung nicht genommen werden wird,
und nur die "Chance" zum Erhalt der Stelle vortäuschen, um eine Regelung einzuhalten.
Immerhin schadet das nicht nur dem hoffnungsvollen und unwissenden Bewerbenden
sondern kostet auch zusätzliche, man kann behaupten - unnötige - Ressourcen der
involvierten Beschäftigten.




ARBEITSPAKET 1
Personalrecht Definition:

Rechtsbeziehung zwischen bürgerlich rechtlich ausgestellten Mitarbeitenden zu ihren
Dienstherrn/Arbeitgeber (Arbeitnehmer/Tarifbeschäftiger) und dem öffentlich rechtlich ernannten
Beamten zu Ihrem Dienstherrn



2 Statustypen



1. Tarifbeschäftiger:

- keine Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit

- Rechtposition durch Grundgesetz, Gesetze und Tarifvertrag geprägt

- für bessere Konditionen Streik erlaubt

- Pflichten gemäß Arbeitsvertrag (befristet oder unbefristet)

- Entgelt

- Versorgung: Sozialversicherungen

- Beendigung mit Zeitablauf, Kündigung, Aufhebung oder Erreichen des gesetzlichen Regelalters

- Rechtsstreit: Rechtsweg zu Arbeitsgerichten

,2. Beamter

- Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten aufgrund von Verfassung, Gesetzen

- Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt begründet

- Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz

- kein Streik erlaubt

- Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe, auf Widerruf

- Besoldung

- Beihilfe für den Krankheitsfall

- Beendigung mit Entlassung, Entfernung, oder Verlust, mit Ruhestand erlischt nur Dienstpflicht, Bezug
von Ruhegehalt

- Rechtsstreit: Rechtsweg zu Verwaltungsgerichten




Rechtsverhältnisse Beamte, Tarifbeschäftigte

, Das öffentliche Amt

Amtsstelle, institutionell bestimmter Aufgaben- und Pflichtenkreis eines Menschen im
Dienst anderer öffentlicher Aufgaben (öffentliches Amt) oder öffentlicher Ämter (Aufgaben
einer jur. Pers. öffent. Rechts)

Amtsstelle, organisatorisch: Behörde

Amtsstelle, statusrechtlich: Grundverhältnis eines Beamten, Verleihung Amt innerhalb einer
Laufbahn (Voraussetzung: freie Planstelle)

Amtsstelle, funktional: Aufgabenkreis eines Beamten: Amtsstelle (funktionaler
Aufgabenkreis), Dienstposten (funktionales Amt, bestimmt sich aus GVP oder einzelner
Beauftragung)



Der Amtswalter

Personen, die öffentliche Ämer wahrnehmen/ausführen

Arten innerhalb der drei Gewalten/3 Staatsfunktionen

Gesetzgebung: Wehrbeauftragter

Rechtsprechung: Richter, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Amtsanwälte und
Vertreter öffentlicher Interessen, Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, Notare,
Gerichtsvollzieher, Schiedspersonen

Vollziehende Gewalt: Minister, Senatoren, (parlamentarischer) Staatssekretär,
Soldaten, Beauftragte



Gewalten - Amtsträger

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