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Zusammenfassung Kurz und knackig: Pflegegrade bei Kindern und Jugendlichen; Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz 3,59 €   In den Einkaufswagen

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Zusammenfassung Kurz und knackig: Pflegegrade bei Kindern und Jugendlichen; Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz

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Hier geht es um ein seeehr trockenes und komplexes Thema: Die Beantragung von Pflegegraden insbesondere bei Kindern- und Jugendlichen durch den MDK. In dem Zusammenhang wird sich auf alle nötigen Sozialgesetzbücher bezogen und das seit 2020 z.T. neu in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) ...

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vorschau 1 aus 4   Seiten

  • 22. januar 2023
  • 4
  • 2022/2023
  • Zusammenfassung
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pdauber
Rehabilitatives Pflegehandeln
➢ Pflegegrade im Kindesalter
I. Begriff Pflegebedürftigkeit
 §14 Abs. 1 SGB XI beschreibt, dass Pflegebedürftige körperliche, kognitive
oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte
Belastungen/Anforderungen nicht selbstständig kompensieren/bewältigen
können.
 Mensch in gesamter Lebenswelt betrachten; im Alltag sehen
 Pflegebedürftigkeit muss mind. 6 Monate bestehen
➔ MDK-Gutachter vergibt Punkte entsprechend noch vorhandenen Fähigkeiten
und Grad der Selbstständigkeit
➔ >/=12,5 Punkte → pflegebedürftig

➢ Pflegegrade
 5 Pflegegrade beim Erwachsenen → Versicherte haben dann Anspruch auf
Leistungen der Pflegeversicherung
 Wenn Kind nicht volljährig → Eltern als gesetzliche Vertreter → stellvertretend
für Kind Antrag stellen → finanzielle Unterstützung der Eltern wichtig →
ortsansässige Pflegedienste → ggf. Hilfe bei Beantragung weiterer
Unterstützungsangebote!
Ein formloser schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse genügt → 25 Arbeitstage (=5
Wochen) Bearbeitungsfrist muss über den Pflegegrad entschieden werden!
Bei „kurzzeitiger“ Pflegebedürftigkeit (z.B. bei einer Fraktur) ist die Krankenkasse (SGB
V) zuständig
➔ Danach Begutachtung durch MDK am vereinbarten Termin (nie
unangekündigt!)
➔ Hat ein Kind einen Pflegegrad → gleiche Leistungsansprüche wie ein
Erwachsener

➢ Sechs Module der Begutachtung
1. Mobilität (10%)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
4. Selbstversorgung (40%)
5. Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen (20%)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt (15%)

 Unterschiedliche Gewichtung verschiedener Module (s. Prozentzahl) und
innerhalb eines Moduls verschiedene Einzelpunkte zu Gesamtwert addieren →
wissenschaftlich fundierte, genau festgelegte Berechnungsmethode
 Modul 5 ist komplexer, da die wöchentlich/monatlich benötigten Hilfen in einen
Tageswert umgerechnet werden müssen
Unterschied bei Kindern:
- Immer vergleichen mit den durchschnittlichen altersentsprechenden
Fähigkeiten eines Kindes ohne Beeinträchtigung

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