Klausurrelevante allgemeine Themenbereiche
(nur zur Orientierung, keine vollständige Aufzählung)
Rechnungslegungspflicht
o Die Rechnungslegungsvorschriften des UGB gelten gemäß § 189 UGB
1. Für Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei
denen kein uneingeschränkt haftender Gesellschafter eine natürlich Person ist
2. Und für alle anderen, mit Ausnahme der unten genannten Unternehmer (*), die
hinsichtlich der einzelnen einheitlichen Betriebe jeweils mehr als 700.000 Euro
Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen
3. Ausgenommen von der Buchführungspflicht sind
Freie Berufe (wenn in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft:
Buchführungspflicht)
Land- und Forstwirte
„Unternehmer“, deren Einkünfte aus dem Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten ermittelt werden (außerbetriebliche Einkunftsarten, z.B.
Vermietung)
Veröffentlichungspflicht
o Veröffentlichungspflicht nur für Kapitalgesellschaften (einschließlich GmbH & Co KG)
o Personengesellschaften und Einzelunternehmen müssen nie veröffentlichen
Bestandteile eines Jahresabschlusses
o Instrumente des Jahresabschlusses
1. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement
2. er ist in Euro und in deutscher Sprache aufzustellen
o Die Bestandteile eines Jahresabschlusses sind gesetzlich geregelt und hängen von Größe
und Rechtsform des Unternehmens ab. Nationale Vorschriften sehen folgendes vor:
o Die Bilanz gibt Aufschluss über die Bestände an Vermögen und Kapital zu einem
bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag.
o Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Aufwände und Erträge einer gesamten
Wirtschaftsperiode.
o Der Anhang enthält eine verbale Erläuterung wichtiger Bilanz- und GuV- Positionen.
Darüber hinaus enthält er Informationen wie beispielsweise zur Fristigkeit von
Verbindlichkeiten, zu Leasingverhältnissen, zu in der Bilanz nicht ausgewiesenen
immateriellen Vermögensgegenständen, zu verbundenen Unternehmen, etc.).
o Der Lagebericht stellt eine Art Ausblick in die Zukunft dar. Es soll auf Vorgänge von
besonderer Bedeutung hingewiesen werden, welche die voraussichtliche Entwicklung des
Unternehmens beeinflussen, auch wenn sie nach Bilanzstichtag eingetreten sind.
, Kleine Kapitalgesellschaften
o Die mindestens zwei der unter „A“ stehenden Merkmale nicht
überschreiten
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
o Sind solche, die zwei der unter „A“ stehenden Merkmale
überschreiten und mindestens zwei unter „B“ stehenden Merkmale
nicht überschreiten
Große Kapitalgesellschaften
o Sind solche, die mindestens zwei unter „B“ stehenden Merkmale
überschreiten
Auswirkung von einzelnen Geschäftsfällen auf die Bilanz, die GuV sowie das Cash-Flow-
Statement sowie auf die Intensitätskennzahlen und die EK-Quote
o Darstellung einzelner Geschäftsfälle:
1. Aktivtausch
Vermögen steigt und fällt gleichzeitig wieder
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital bleibt gleich
2. Passivtausch
Vermögen bleibt gleich
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital steigt und fällt gleichzeitig wieder
3. Bilanzverlängerung
Vermögen steigt
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital steigt
4. Bilanzverkürzung
Vermögen sinkt
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital sinkt
„Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung“, GoB: Beispiele.
o Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Jahresabschlusses
1. Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzvollständigkeit
2. Abgrenzung der Zeit nach
3. Grundsatz der Bilanzvorsicht: Niederstwertprinzip, Höchstwertprinzip, Imparitätisches
Realisationsprinzip
o Die formale Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- Lebende Sprache und deren Schriftzeichen
- Der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht
- Bareingänge und Barausgänge sollen in den Büchern festgehalten werden
o Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Erkenntlichkeit, welche Geschäftsvorgänge in den Büchern verzeichnet werden
- Konten, die den Verkehr mit Geschäftsfreunden verzeichnen, sollen die Namen und
Anschriften der Geschäftsfreunde enthalten
- Belege sollen in den Büchern aufbewahrt werden, sodass die Überprüfung der
Eintragungen jederzeit möglich ist
- Keine entfernbare Schreibmittel, keine leeren Zwischenräume, beim Durchstreichen
muss der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleiben
- Datenträger sind erlaubt, wenn Eintragungen nicht verändert werden können
(nur zur Orientierung, keine vollständige Aufzählung)
Rechnungslegungspflicht
o Die Rechnungslegungsvorschriften des UGB gelten gemäß § 189 UGB
1. Für Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei
denen kein uneingeschränkt haftender Gesellschafter eine natürlich Person ist
2. Und für alle anderen, mit Ausnahme der unten genannten Unternehmer (*), die
hinsichtlich der einzelnen einheitlichen Betriebe jeweils mehr als 700.000 Euro
Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen
3. Ausgenommen von der Buchführungspflicht sind
Freie Berufe (wenn in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft:
Buchführungspflicht)
Land- und Forstwirte
„Unternehmer“, deren Einkünfte aus dem Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten ermittelt werden (außerbetriebliche Einkunftsarten, z.B.
Vermietung)
Veröffentlichungspflicht
o Veröffentlichungspflicht nur für Kapitalgesellschaften (einschließlich GmbH & Co KG)
o Personengesellschaften und Einzelunternehmen müssen nie veröffentlichen
Bestandteile eines Jahresabschlusses
o Instrumente des Jahresabschlusses
1. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement
2. er ist in Euro und in deutscher Sprache aufzustellen
o Die Bestandteile eines Jahresabschlusses sind gesetzlich geregelt und hängen von Größe
und Rechtsform des Unternehmens ab. Nationale Vorschriften sehen folgendes vor:
o Die Bilanz gibt Aufschluss über die Bestände an Vermögen und Kapital zu einem
bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag.
o Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Aufwände und Erträge einer gesamten
Wirtschaftsperiode.
o Der Anhang enthält eine verbale Erläuterung wichtiger Bilanz- und GuV- Positionen.
Darüber hinaus enthält er Informationen wie beispielsweise zur Fristigkeit von
Verbindlichkeiten, zu Leasingverhältnissen, zu in der Bilanz nicht ausgewiesenen
immateriellen Vermögensgegenständen, zu verbundenen Unternehmen, etc.).
o Der Lagebericht stellt eine Art Ausblick in die Zukunft dar. Es soll auf Vorgänge von
besonderer Bedeutung hingewiesen werden, welche die voraussichtliche Entwicklung des
Unternehmens beeinflussen, auch wenn sie nach Bilanzstichtag eingetreten sind.
, Kleine Kapitalgesellschaften
o Die mindestens zwei der unter „A“ stehenden Merkmale nicht
überschreiten
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
o Sind solche, die zwei der unter „A“ stehenden Merkmale
überschreiten und mindestens zwei unter „B“ stehenden Merkmale
nicht überschreiten
Große Kapitalgesellschaften
o Sind solche, die mindestens zwei unter „B“ stehenden Merkmale
überschreiten
Auswirkung von einzelnen Geschäftsfällen auf die Bilanz, die GuV sowie das Cash-Flow-
Statement sowie auf die Intensitätskennzahlen und die EK-Quote
o Darstellung einzelner Geschäftsfälle:
1. Aktivtausch
Vermögen steigt und fällt gleichzeitig wieder
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital bleibt gleich
2. Passivtausch
Vermögen bleibt gleich
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital steigt und fällt gleichzeitig wieder
3. Bilanzverlängerung
Vermögen steigt
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital steigt
4. Bilanzverkürzung
Vermögen sinkt
Eigenkapital bleibt gleich
Fremdkapital sinkt
„Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung“, GoB: Beispiele.
o Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Jahresabschlusses
1. Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzvollständigkeit
2. Abgrenzung der Zeit nach
3. Grundsatz der Bilanzvorsicht: Niederstwertprinzip, Höchstwertprinzip, Imparitätisches
Realisationsprinzip
o Die formale Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- Lebende Sprache und deren Schriftzeichen
- Der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht
- Bareingänge und Barausgänge sollen in den Büchern festgehalten werden
o Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Erkenntlichkeit, welche Geschäftsvorgänge in den Büchern verzeichnet werden
- Konten, die den Verkehr mit Geschäftsfreunden verzeichnen, sollen die Namen und
Anschriften der Geschäftsfreunde enthalten
- Belege sollen in den Büchern aufbewahrt werden, sodass die Überprüfung der
Eintragungen jederzeit möglich ist
- Keine entfernbare Schreibmittel, keine leeren Zwischenräume, beim Durchstreichen
muss der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleiben
- Datenträger sind erlaubt, wenn Eintragungen nicht verändert werden können