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Zusammenfassung Gesellschaftsformen juristische Personen

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Gesellschaftsformen juristische Personen

vorschau 2 aus 10   Seiten

  • 3. februar 2023
  • 10
  • 2022/2023
  • Zusammenfassung
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Gesellschaftsformen
EU (Einzelunternehmen)

100%
Privat und betriebliche Vermögenssphären sind nicht
ESTG getrennt – es gibt hier kein Trennungsprinzip
max. St. ab 1 Mio. = 55% Unternehmer laut UGB §1
sonst < 55% Gläubiger Unternehmer ist wer ein Unternehmen betreibt.




TPR
UGB



nat.
Person Rote Pfeile:
• bedingte Rechte
• keine Eigentumsrechte bzw. persönliche Rechte
• kann man jemanden wecknehmen

Blaue Pfeile:
• absolutes Recht
• Menschenrecht
PV BV • Kann nicht weckgenommen werden

Privateinlage

Privatentnahme




Juristische Person

100% Eine juristische Person ist ein rechtliches Konstrukt, das
deswegen entsteht oder existiert, weil es jede Bedingung
erfüllt, die irgendeine Rechtsordnung auf der Welt für seine
KStG Existenz vorsieht
(Körperschaftssteuer)
25% BV Gläubiger
Jur. Personen: eingetragene Vereine, Stufungen, AG’s,
GmbH, KG eingetragene Genossenschaften

UGB
Bei Eigenfinanzierung/Kapitaleinzahlungen muss zusätzlich
ein Agio bezahlt werden (Aufpreis, um vorhandene Werte
Durchgriffshaftung abzulösen)
jur. Person (GmbH)
Einlageformen einer GmbH:
max. 75% PV • Stammeinlage (30K bzw. 10K (5K) Gründungsprivileg)
TPR KESt. 27,5% 100% • Kapitaleinlage (Agio)
Auf Ausschüttungen
& Dividenden Privatier • Gesellschaftseinlage

Gesellschafterrechte:
nat. • Stimmrecht
Person = GF • Recht auf Gewinnausschüttung
• Recht auf Liquidationserlös
Stammeinlage Nur das Vermögen der Gesellschaft wird bei einer Insolvenz
45,62% Kapitaleinlage (Agio) eingezogen, das Privatvermögen bleibt bestehen. Jedoch
Gesellschaftseinlage gibt es hier eine Durchgriffshaftung (Verletzung von
PV Schutzgesetzen – und dann beginnt die Haftung
auch für PV)

, Personengesellschaften OG, KG & EWIV (Rechtsfähige Gesellschaften)

Die 5 Österreichischen Personengesellschaften:
1. GesBR – Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
• ABGB, nicht rechtsfähig, Außen- oder Innengesellschaft
Gläubiger 2. OG – Offene Gesellschaft
• UGB, rechtsfähig aber keine jur. Person, Außengesellschaft
KG – Kommanditgesellschaft




Personen
3.
• OGB, Sonderform der OG, rechtsfähig, Außengesellschaft
EST Unt. • Komplementär – unbeschränkt haftender Ges.
Schuld
Max St. = nach • Kommanditist – beschränkt haftender Ges.
55% UGB 4. EWIV - Europ. Wirtsch. Interessensvereinigung
St.ØUnt.
<55% Unt. • EWVI-VO, EWIV-Gesetz, der KG nachgebildet, rechtsfähig
nach nach Außengesellschaft
StR StR 5. Stille Gesellschaft
• UGB, nicht rechtsfähig, Innengesellschaft
Keine
jur. Person Mitunternehmer Mitunternehmer Eine OG hängt in ihrem Bestand von ihren Gesellschaftern ab. Scheidet
der vorletzte Gesellschafter aus, stirbt die Gesellschaft, daher ist sie auch
TPR Bilanzbündeltheorie
keine juristische Person (Abhängig von Gesellschaftern).

Gesamthandseigentum Die Gesellschaft betreibt das Unternehmen und ist Eigentümer dieser.
Miteigentum Die OG ist keine von den Gesellschaftern losgelöste juristische Person

Alleineigentum Alleineigentum Haftung: solidarisch, primär & unbeschränkt
Die OG bilanziert das Unternehmen und erstellt die GuV.
Sie verdient den Gewinn als Unternehmer aber muss diesen nicht
besteuern. Sie ist nicht Gegenstand einer Ertragssteuer lt. § 23(2) EStG.
PV PV
Gesamthandseigentum ist das gesamte BV und steht allen Ges.
Gemeinsam zu. Es bedeutet, dass jemand seinen Anteil nur
BV dann verkaufen kann, wenn alle anderen zustimmen.




GesBR (nicht rechtsfähig)


Gleich wie bei Personengesellschaften außer:

Schlichtes Miteigentum – auch Ideelles Miteigentum genannt.
Gläubiger
Deine Anteile können immer verkuft werden ohne Zustimmung
der anderen Gesellschafter.

Die einzelnen Unternehmer müssen gedanklich einzeln
Schuld bilanzieren.




Gesellschafter Gesellschafter


Schlichtes Miteigentum




PV PV
BV

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