Dieses Dokument ist eine Zusammenfassung der Vorlesungen und Seminare zur medizinischen Soziologie. Thema ist hierbei das ambulantes Gesundheitssystem. Dieses Thema ist Teil des Faches medizinische Soziologie in Themenblock 1 (Einführung in Mensch, Medizin und Gesellschaft).
ambulant vor stationär!
Es muss wohnortnahe, bundesweit flächendeckende und einheitliche
ärztliche Versorgung gewehrleistet werden!
Leistungserbringer
= privat und gewinnorientiert
freiberuflich tätige niedergelassene Ärzte
Verdeutlichung des
gemischtwirtschaftlichen Systems
allerdings ist Freiberuflichkeit
eingeschränkt (z.B.: Preisfestlegung
o Vertragsärzte
= Basis des Systems
Rechte
Vergütungsanspruch
= Abrechnung der Behandlung von Kassenpatienten
= einklagbares und festes Recht
Aufgaben und Pflichten
Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
Behandlungspflicht von GKV-Versicherten
Sprechstundentätigkeit
es muss eine bestimmte Stundenanzahl für Kassenpatienten
freigehalten werden
Stundenzahl von Bundesländern festgesetzt
Teilnahme an kassenärztlichem Notdienst
Um tägliche Nachtschicht zu umgehen verteilen regionale Ärzte den
Notdienst untereinander oder finanzieren Notfallpraxis!
Fortbildungspflicht
Damit man auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand trotz
Niederlassung bleibt!
Einhaltung des Berufsrechts
, Mitgliedschaft in der kassenärztlichen Vereinigung (KV)
= Selbstverwaltungsorgan um Sicherstellung der Versorgung zu
organisieren
= Körperschaften des öffentlichen Rechts unter staatlicher Rechtsaufsicht
Aufgaben
Erfüllung des Sicherstellungsauftrags für die ortsnahe
ambulante ärztliche Versorgung
Bedarfsplanung
= gezielte Planung der Arztverteilung
Gewährleistungspflicht für Qualität und Wirtschaftlichkeit der
Leistungen
Interessenvertretung der Vertragsärzte und Selbstverwaltung
(Mit-)Organisation des ambulanten Vergütungssystems
Bedarfsplanung
= Planung der ausreichenden Arztversorgung
Ärzte gelangen dahin, wo sie benötigt werden
Über-/Unterversorgung soll vermieden werden
o Grundprinzip
Staffelung in 4 Arztgruppen
Hausärzte
fachärztliche Versorgung
spezialisierte fachärztliche Versorgung
gesonderte Fachärzte
Je spezialisierter die Arztgruppe, desto größer der räumliche
Planungsbereich!
weniger Vertragsärzte pro Einwohner
Festlegung individueller Bedarfszahlen unter Berücksichtigung
Demografie
Anwendung der Bedarfszahlen
Kalkulation nach Kassensitzen (nicht Ärzten)
Soll-Ist-Vergleich = Versorgungsgrad
100 = ausreichend Ärzte zugelassen
Bewilligung von Zulassungsanträgen von Ärzten mit
Fachweiterbildung
110 = Überversorgung
Sperrung des Planungsbereichs
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