1. Strukturen und Strukturprobleme
des allgemeinen Bildungssystems
1. Die Herausbildung grundlegender Strukturmerkmale des deutschen Bildungssystems
die historische Gewordenheit
Schulpflicht — Verankerungen des Berechtigungswesens — Verfestigung des gegliederten Schulwesens —
Ständeprinzip wird in Leistungsprinzip umgewandelt — schulstrukturelle Entwicklungen
1.1 Proklamation und Durchsetzung der Schulpflicht
— erster Versuch einer rechtlichen Verankerung der Schulpflicht ging von Friedrich Wilhelm I. aus
und zwar im Jahr 1717 mit seiner ‚General Edict‘
— 1794: Entstehung des ‚Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten’, bei der man ‚niedere‘ und ‚höhere‘
Schulen voneinander trennt
— jedoch erst um 1880 kam es wirklich zur Durchsetzung der Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche
1.2 ‚Höheres‘ Schulwesen: Die Etablierung des preußischen Gymnasiums
— anfangs höhere Schulen in Form von Gelehrtenschulen, Stadtschulen, Ritterakademien und Lateinschulen
— ‚höhere’ Schulbildung ausschließlich für die Jungen
Berechtigungssystem:
gewährt und versichert den Absolventen
den Zugang zur Universität
2. Abiturreglement
- Abitur immer noch keine Voraussetzung zum Studium Es besteht das Konzept der
- Voraussetzung aber für höheres Lehramt oder Justizdienst ‚Allgemeinbildung‘, welches von einer
Gründung des berufsbezogenen ‚Spezialbildung‘ streng
‚Oberschulkollegium‘ in Berlin - ausführlichere inhaltliche Anforderungen bei Abiturprüfung
getrennt wird
1787 1812 Mitte des 19.Jhd.
B
1788 1834
1. Abiturreglement 3. Abiturreglement
- Abitur zum Nachweis der Studierfähigkeit - Abitur nun Voraussetzung für alle
- war noch keine Voraussetzung zum Studium Studiengänge
- Voraussetzung um Stipendium zu bekommen - Entwicklung eines gymnasialen Lehrplans
geprägt von dem Neuhumanismus
1.3 ‚Niederes‘ Schulwesen: Bildungsbegrenzung wird zum Prinzip
— ‚niederes‘ Schulwesen wird eher in den Hintergrund gedrängt
— klare institutionelle Trennung zwischen Volksbildung (Glaubenserziehung) und Beamtenbildung
Volkstümliche Bildung Humanistische Bildung im Gymnasium
— preußische Volksschule = Schule der Bildungsbegrenzung
— ‚Stiehlsche Regulativen‘ (1854): Unterricht elementare Kulturtechniken und Religion
‚Niederes‘ Schulwesen entstand somit Mitte des 19. Jhd
:
1.4 ‚Mittleres‘ Schulwesen nach dem Prinzip der Praxisbezogenheit und Nützlichkeit
— ‚mittleres‘ Bildungsangebot entsteht im 19. Jhd., welches sich am Aufklärungsdenken des 18.Jhd. orientiere
— „nur“ nützliches Wissen und wichtig für das zukünftige Berufsleben
— Mathematik, Mechanik, Ökonomie und moderne Fremdsprachen (praxisbezogenes Programm)
„Realien“ stärker einbezogen
, 1. Strukturen und Strukturprobleme
des allgemeinen Bildungssystems
1. Die Herausbildung grundlegender Strukturmerkmale des deutschen Bildungssystems
die historische Gewordenheit
1.5 Modernisierungstendenzen Ende des 19. Jahrhunderts
mit ‚Allerhöchsten Erlass‘ 1900 gab es nicht mehr nur das neuhumanistische Gymnasium, sondern auch das
ok ‚Realgymnasium‘ (neusprachliche Ausrichtung) und
die ‚lateinlose‘ Oberrealschule (mathematisch-naturwissenschaftliche Ausrichtung)
• 1908: Zulassung von Mädchen zur Abiturprüfung in den ‚Oberlyzeen‘,
Berechtigung zum Universitätsbesuch
•
Anpassung der Schulen und Lehrpläne an gesellschaftliche Entwicklung (Industriegesellschaft)
z.B. kam es im ‚niederen‘ Schulwesen durch ‚Allgemeine Bestimmungen‘ 1872 zum fachlich ausdifferenzierten Lehrplan
Herausbildung des dualen Berufsausbildungssystems Ende des 19. Jhd.:
a-
teilweise Ausbildung an betrieblichen Lernorten und teilweise in der Schule
1.6 Übergang vom Stände- zum Leistungsprinzip in der Weimarer Republik
strikt voneinander getrennte Institutionen
Übergang vom Stände- zum Leistungsprinzip durch die Weimarer Republik
og
Tame
„Weimarer Schulkompromiss“ 1919/1920
0 Jahre
8 Jahre 13 Jahre
1.7 Ideologische Ausrichtung der Schulen im Nationalsozialismus
g- Schulstruktur wurde von der Weimarer Republik übernommen, aber es standen inhaltliche Veränderungen bevor,
die sich durch einen nationalsozialistischen Sinn (Rassismus und Sozialdarwinismus) auszeichneten
D
Ergänzung durch zwei Schultypen: ‚Nationalpolitische Erziehungsanstalten‘ und ‚Adolf-Hitler-Schulen‘
• z.B.: Vertreibung jüdischer Schüler*innen aus Schulen und Bildungsbegrenzung für Mädchen und Frauen
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