Bedeutet Volksherrschaft, das Volk ist der staatliche Souverän ( oberste
Staatsgewalt) und die politischen Entscheidungen werden durch den Mehrheitswillen
der Bevölkerung gefällt
Bundesverfassungsgericht Solidaritätszuschlag
Demonstrationsrecht ,
Wahlkampf, Parteien Meinungsfreiheit
Menschenrecht Pressefreiheit
Wirtschaftsstärke Wahlrecht
Bundestag
Demokratie ist, wenn..
- Wir unsere politische Ansichten frei äußern können.
- Alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind.
- Der Staat sich nicht in alles einmischt.
- Wir zwischen mehreren Parteien wählen können.
, Politische Parteien
Art. 21 GG: Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des
Volkes mit. (Sind Bindeglied zwischen Volk und Regierung). Ihre
Gründung ist frei.
1. AUFGABEN DER PARTEI:
Wirken an der Bildung des politischen Willens mit
Nehmen Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung auf
Nehmen Einfluss auf politische Entwicklung im Parlament und Regierung
Sorgen für eine lebendige Verneinung zwischen Volk und dem Staat
2. FINANZIERUNG DER PARTEI
Mitgliedsbeiträge: Geldbeträge die regelmäßig, bezahlt werden müssen, steigen die
Beiträge an, folge wäre Parteiaustritt.
Spenden keine Abhängigkeit vom staatsapparat
Staatliche Mittel: 0,66-1,05 Euro je gültig angegeben
Zweitstimme, wenn die Partei mind. 0,5 %
der Zweitstimmen erhält. Keine Abhängigkeit von
Interessengruppen (Spendern)
Mandatsträgerabgabe (Abgeordnete): Mandatsträger müssen ein Teil ihrer
Einkünfte an ihrer Partei abführen. Sie
verdanken ihr Amt zum Teil der Partei.
Nach Art. 21 GG müssen Parteien öffentlich Rechenschaft ablegen über Herkunft und
Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen. Worin liegt der Sinn von 21 GG?
Korruption wird verhindert,
Transparenz,
Kein Einfluss aus dem Ausland,
Parteien sind käuflich