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Zusammenfassung

Kosten- und Leistungsrechnung - Zusammenfassung

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Diese Zusammenfassung ist angelehnt an die Vorlesungsunterlagen von J. Krapp und ist auch für andere Jahrgänge hilfreich. Wesentliche klausurrelevanten Inhalte sind enthalten; Rechenaufgaben sollten zur Vorbereitung intensiv bearbeitet werden. DHBW Mosbach / BWL-Bank / BWL / KLR / dualerstudent

vorschau 5 aus 15   Seiten

  • 5. november 2016
  • 15
  • 2015/2016
  • Zusammenfassung
Alle Dokumente für dieses Fach (18)
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Betriebswirtschaftslehre

Kosten- und Leistungsrechnung
in Anlehnung an die Vorlesungsunterlagen von J. Krapp

DHBW Mosbach
SoSe2016
Auch für andere Jahrgänge relevant



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1. Vorbemerkungen
Rechnungswesen ist ein Bestandteil des betrieblichen Informationssystems. Die interne
Kosten- und Leistungsrechnung gilt neben der Statistik und Planungsrechnung als Bestandteil
der Betriebsbuchhaltung. Adressaten des internen Rechnungswesens sind Management,
Führungskräfte und Sachbearbeiter. Sie liefert Informationen für die Planung, Steuerung,
Kontrolle und Entscheidungsfindung. Es gibt hier kaum Vorgaben (Ausnahme: öffentliche
Aufträge). Interne Kostenrechnung fokussiert sich auf Produkt-, Kunden-, Zeitraum-, Region-
oder Geschäftsbereichsebenen. Der Rhythmus ist völlig variabel und es wird eine Zukunfts-
bzw. Vergangenheitsorientierung betrieben.
Ergebnis ist das Betriebsergebnis als Differenz zwischen Leistung und Kosten und zeigt an,
ob sich die „betriebliche Tätigkeit“ in der Periode gelohnt hat. Rechengrößen sind der interne
Werteverzehr bzw. –zuwachs sowie Kosten und Leistung.
 Kontrolle: Ermittlung d. Betriebsergebnisses durch Gegenüberstellung von Kosten und
Leistungen; Beurteilung der Wirtschaftlichkeit in der Periode
 Stückrechnung: erfasst pro Kostenträger (Produkt) den Werteverzehr und den Werte-zuwachs
der betrieblichen Leistungserstellung und –verwertung
 Zeitrechnung: erfasst pro Periode (Tag, Monat, Jahr) den Werteverzehr und den Wertezuwachs
der betrieblichen Leistungserstellung und –verwertung

2. Grundbegriffe
 Kosten: In Geld bewerteter Verzehr von Gütern und Dienstleistungen, verursacht durch den
betrieblichen Leistungsprozess (betriebsbezogene Wertminderung)
 Erlöse: In Geld bewerteter Wert aller Leistungen, die im Rahmen der typischen betrieblichen
Tätigkeit erbracht wurden (betriebsbezogener Wertzuwachs)
 Auszahlung: Rückzahlung von bestehende Verbindlichkeiten, bei denen die Lieferung schon
vorher erfolgt oder Rückzahlung eines Kredits
 Ausgabe: Reduzierung des Geldvermögens mit wertgleicher Erhöhung des Sachvermögens in
Anlage- oder Umlaufvermögen
 Aufwand: Aufwendungen für betriebsfremde, bewertungsbedingte, periodenfremde oder
außerordentliche Zwecke; es handelt sich um neutrale Aufwendungen
 Kosten: Kosten, die zu keiner Veränderung des Gesamtvermögens führen (z.B. kalkulatorische
Miete oder Abschreibungen)
 Einzahlung: Eingang von bestehenden Forderungen, bei denen die Leistung vorher erfolgte
 Einnahme: Rechnung für eine Anzahlung für Erzeugnisse, die erst in einer späteren Periode
erstellt werden
 Ertrag: Wertezuwachs stammt nicht aus der betrieblichen Leistungserstellung, der betrachteten
Periode oder ist bewertungsbedingt
 Leistungen / Kosten: betriebsnotwendiges Vermögen – Abzugskapital = betriebsnotwendiges
Kapital
 Finanzkraft: Einzahlungen – Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit = Cashflow




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3. Grundlagen der Kostenrechnung
Kosten sind Geldwerte des Gütereinsatzes zur Erstellung der betrieblichen Leistung. Sie
haben drei Merkmale:
 Bewertung in Geldwerten zu Vergleichszwecken und zur Verrechnung
 Entstehen unter Einsatz von Produktionsfaktoren; diese werden im jeweiligen
Produktionsprozess ver- bzw. gebraucht (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe)
 Nur der durch die Leistungserstellung bestimmte Faktoreinsatz bedeutet Kosten




3.1. Kostenbegriffe




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3.1. Kostenbegriffe
 Einzelkosten: direkte Zuordnung an Leistung / Produkte, direkte Kosten (Menge x Preis)
o Material-Einzelkosten (MEK)
o Fertigungs-Einzelkosten (FEK)
o Sonder-Einzelkosten (SEK)  Fertigung oder Vertrieb
 Gemeinkosten: keine direkte Zuordnung an den Kostenträger, indirekte Kosten oder
Kostenträger-Gemeinkosten
o Verwaltungs-GK, Fertigungs-GK, Material-GK, Vertriebs-GK
o Echte Gemeinkosten (keine direkte Kostenträger-Zuordnung möglich, Zurechnung
über Kostenstelle)
o Unechte Gemeinkosten (direkte Zurechnung möglich)
 Fixe Kosten: beschäftigungsunabhängige Kosten, Kosten der Betriebsbereitschaft, stets
Gemeinkosten (Miete, Abschreibung, Zinsen, Versicherungsprämien, …)
o Leerkosten = unnötige Fixkosten, die nicht ausgelastet werden
 Variable Kosten: beschäftigungsunabhängige Kosten, Einzelkosten stets variabel (z.B.
Materialkosten, Fertigungslöhne [nicht vollständig variabel, da Grundlohn gezahlt wird)
 Mischkosten: Fixe und variable Kosten (z.B. Energiekosten (Grund- und Arbeitspreis),
Abschreibung (Zeit- und Leistungsabschreibung))
 Kapazitätskosten 𝑲𝒇;𝒓𝒆𝒍 : Relative Fixkosten, die sich mit dem Beschäftigungsintervall
sprungartig verändern, wie z.B. Versicherungskosten, Abschreibung oder Steuer für LKWs –
je nach Beschäftigungsgrad sind zusätzliche Investitionen in Fahrzeuge erforderlich
 Bereitschaftskosten 𝑲𝒇;𝒂𝒃𝒔 : absolute Fixkosten, die sich unabhängig vom
Beschäftigungsgrad ergeben, wie z.B. Versicherungskosten, Gebäudeabschreibung und
Grundsteuer für das Betriebsgrundstück – unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuge ist eine
bedarfsgerechte Halle erforderlich
 Leistungs- oder Mengenkosten 𝑲𝒗 : variable Kosten, die leistungs-, mengen- oder
umsatzabhängig sind, wie z.B. Fertigungslohnkosten, Materialeinzelkosten, Zoll,
Transportversicherung, Zins auf das Umlaufvermögen, verbrauchsabhängige Abschreibung –
abhängig von der Beschäftigung verändern sich die Kosten
 Grundkosten: aufwandsgleiche Kosten, Grundkosten = Zweckaufwand (z.B. für Personen,
Material)
 Kalkulatorische Kosten: aufwandsverschiedene Kosten, Kosten die gar nicht – oder nicht in
dieser Höhe anfallen, aber trotzdem in die Kalkulation einfließen müssen
 Anderskosten: Kosten, denen auch ein Aufwand gegenübersteht, der aber in der KLAR
anders angesetzt wird als in der Fibu
o Kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen und Wagnisse
 Zusatzkosten: Kosten, denen kein Aufwand gegenüber steht, „aufwandslose Kosten“,
verursachen dennoch ein Werteverzehr, müssen mit eingerechnet werden
o Kalkulatorischer Unternehmerlohn und Miete




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3.2. Kostenarten-, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung
Arbeitsschritte in der Kostenrechnung:
 Kostenarten (Welche Kosten sind in welcher Höhe entstanden?)
o Arbeitsbereich, Materialbereich, Betriebsmittelbereich, Fremdleistungsbereich,
Gesellschaftsbereich
 Kostenstellen (Wo sind die Kosten entstanden?)
o Fertigung, Verwaltung, Vertrieb, Materialwirtschaft, Allgemeiner Bereich)
 Kostenträger (Wer hat die Kosten zu tragen?)
o Erzeugnis, Serie, Auftrag

3.2.1. Kostenarten
 Arbeitsbereich:
o Gehälter (Zeit-Entgelt für Angestellte)
o Löhne (Zeit-/Akkordentgelt für Arbeiter)
o Lohnnebenkosten (VL, Sozialversicherung AG-Anteil)
o Sonstiges (Stellenanzeige, Vorstellung, Abfindung)
o Unternehmerlohn (kalkulatorisch)
 Materialbereich:
o Rohstoffe und Fremdbauteile (Hauptbestandteile, die in das fertige Produkt eingehen)
o Hilfsstoffe (Nebenbestandteile)
o Betriebsstoffe (kein Bestandteil)
o Verpackung
o Büro (Gemeinkostenmaterial)
 Fremdleistungsbereich:
o Beförderung, Werbung, Lizenzen, Miete, Pacht, Steuerberatung, Energie,
Versicherung
 Betriebsmittelbereich:
o Kapitalkosten (Entgelt für die Kapitalnutzung)
o Abschreibung (Zeit-/leistungsbedingt)
o Werkzeug
o Raumkosten (AfA, Instandhaltung Gebäude)
o Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
o Energie
 Gesellschaftsbereich:
o Steuern, Zölle, Gebühren, Beiträge

3.2.2. Kalkulatorische Kosten
 Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Rechtsformunabhängig müssen Unternehmen die
Vergütung für die Arbeitsleistung der mitarbeitenden Unternehmer unterschiedlich behandeln:
o Kapitalgesellschaften: Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH lässt sich
von dieser ein branchenübliches Gehalt zahlen, das sich in der Gesellschaft
gewinnmindernd als Aufwand verbuchen lässt
o Personengesellschaften: Der geschäftsführende Gesellschafter einer OHG, KG oder
z.B. der Einzelunternehmer darf gemäß Handels- und Steuerrecht keinen
Gehaltsaufwand verursachen, sondern muss aus dem Gewinn kompensiert werden
 Kalkulatorische Abschreibung
o Auf allgemeinen oder jährlichen Wiederbeschaffungswerten
 Kalkulatorische Zinsen
o Bei der Betrachtung eines einzelnen Investitionsgutes (durchschnittlich gebundenes
Kapital)
o Bei der Betrachtung des ganzen Unternehmens (betriebsnotwendiges Kapital)




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