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Zusammenfassung Abitur Lernzettel 2022 - Politik und Wirtschaft LK - Q1 bis Q3 - Hessen 9,89 €
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Zusammenfassung

Zusammenfassung Abitur Lernzettel 2022 - Politik und Wirtschaft LK - Q1 bis Q3 - Hessen

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Digitaler Lernzettel für das Abitur in Hessen. Für das Fach Politik und Wirtschaft. Stammt aus dem Jahr 2022.

vorschau 4 aus 59   Seiten

  • 3. mai 2023
  • 59
  • 2021/2022
  • Zusammenfassung
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theresafaust03
Lernzettel Politik u.
Wirtschaft LK

Abitur 2022

, Q1.1 – Verfassung und Verfassungswirklichkeit:
Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1,
20, 79 GG)
Merkmale FDGO [Art. 18, Art. 21(2) GG]

➔ Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht
der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
➔ Volkssouveränität
o oberste Gewalt (= Souveränität) geht vom Volk aus
➔ Gewaltenteilung
o Verteilung der Gesetzgebung (Legislative), der Gesetzesausführung (Exekutive) und
der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf drei verschiedene Staatsorgane
➔ Verantwortlichkeit der Regierung
➔ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
➔ Unabhängigkeit der Gerichte,
➔ Mehrparteienprinzip
o Es gibt mehrere Parteien, die bei Wahlen miteinander um Macht im Staat
konkurrieren
➔ Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige
Ausübung einer Opposition

„Verfassung“: Gesamtheit der Grundsätze, die die Form eines Staates und die Rechte und Pflichten
seiner Bürger festlegen

➔ Regelt Organisation u. Funktionsweise d. Staatsgewalt
➔ Schutz d. Verfassung als Aufgabe des Staates durch Legislative, Exekutive, Judikative
➔ Deutschlands Verfassung = Grundgesetz
➔ Regelt Zusammenleben



„Grundrechte“: verfassungsmäßig gewährleistetes, unantastbares Recht der Bürger*innen gegenüber
dem Staat

➔ Freiheitsrechte
o Persönliche Freiheitsrechte (Schutzraum des Einzelnen, ermöglicht freie Entfaltung)
o Wirt. Freiheitsrechte (wirt. Handeln in Freiheit)
o Pol. Mitwirkungsrechte (Beteiligung d. Einzelnen an pol. Meinungs-/ u.
Willensbildung)
➔ Gleichheitsrechte (Herstellung von Chancen-/ u. Rechtsgleichheit)



Artikel 1 GG

➔ Die Würde des Menschen ist unantastbar
o Oberster Verfassungsgrundsatz
o Mensch als Mittelpunkt staatl. Handelns



Artikel 20 GG

➔ 5 Verfassungsprinzipien
o Demokratie (Volkssouveränität=alle Gewalt geht vom Volk aus)
o Rechtstaat (v. Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht, unterwirft sich Kontrolle
durch unabhängige Richter*innen)

, o Bundestaat (Föderalismus=Aufgabenverteilung zwischen Bund u. Ländern)
o Sozialstaat (gewährleisten v. wirt./soz. Sicherheit d. Bürger*innen, soz. Gerechtigkeit)
-> Aufgaben
o Republik (oberste Gewalt geht von Volk / temporären Volkvertreter*innen aus)



Artikel 79 GG „Ewigkeitsklausel“

➔ Art. 1+20 als unveränderlicher Verfassungskern (lässt sich nicht durch 2/3 Mehrheit auflösen,
aber ansonsten Offenheit für Anpassung o. Veränderung)
➔ Schützt Föderalismus



Grundrechtsschranken

➔ Allgemeiner Gemeinschaftsvorbehalt
o Grundrechte des Einzelnen durch Grundrechte der Anderen begrenzt
➔ Grundrechtsimmanente Schranke
o 1) GR findet Schranke dort, wo sachl. Reichweite endet
o 2) sachl. Kollidierende GR müssen zum Ausgleich kommen, so das sie jeweils zur
Geltung kommen
➔ Einfacher Gesetztes Vorbehalt
o 1) „durch Gesetz“= existiert schon
o 2) „aufgrund eines Gesetzes“= existiert noch nicht
➔ Qualifizierter Gesetztes Vorbehalt
o Zweck/Detailregelungen werden vorgeschrieben


„Rechtsstaatlichkeit“:

➔ Rechtsstaatprinzip: bindet Staatsgewalt an geltendes Recht
➔ Wesentliches Merkmal: Gewaltenteilung
➔ Formales Rechtsstaatprinzip
o Regierung/ Verwaltung muss sich bei Ausübung des Amtes an geltendes Recht
halten
➔ Materielles Rechtsstaatsprinzip
o Handelt nach Gleichheits-/Gerechtigkeitsprinzip, darf nicht gegen Grund-/
Menschenrechte verstoßen


„Gewaltenteilung“:

➔ Soll Willkürherrschaft verhindern/erschweren (z.B. NS-Zeit)
➔ Getrennte Gewalten erfüllen gegenseitig die Kontrollfunktion (Checks and Balance)
➔ Legislative=gesetzgebende Gewalt (Länderparlamente, Bundestag, Bundesrat)
➔ Exekutive=Vollziehende Gewalt (Bundesregierung, Beamte, Polizei)
➔ Judikative=Recht sprechende Gewalt (Richter*innen, Gerichte)

, Parlament, Länderkammer, Bundesregierung u. Europäische
Institutionen im Gesetzgebungsprozess (insb. Spannungsfeld
Legislative – Exekutive)
Der Politikzyklus – Etappen d. Gesetzgebung

1) Vorlagen d. Regierung werden durch Fachminister*innen erarbeitet
- Gesetzentwürfe können von Bundesregierung, Bundesrat u. Bundestag eingebracht
werden
2)
- 1. Beratung (Plenum): Begründung + Erörterung
- An fachl. Ausschüsse: Beratung + Experten „hearings“ -> kann Änderung, Annahme o.
Ablehnung empfehlen
3)
- 2. Beratung/Lesung (Plenum): Abstimmung auf Grundlage v. Ausschussempfehlung
- 3. Beratung/Lesung (Plenum)
- Schlussabstimmung
4) Zuleitung an Bundesrat
- Zustimmung bei Zustimmungsgesetzen erforderlich (, wenn Bund + Länder zuständig)
- Bei Einspruchsgesetz nicht notwendig
5) Bei drohender Ablehnung:
- Vermittlungsausschuss (16 Bundestags-/ u. 16 Bundesratsmitgliedern) wird angerufen ->
Erarbeitung v. Kompromissvorschlag -> erneute Abstimmung -> gescheiter=Ablehnung
6) Wenn verabschiedet:
- Zuständige/-r Minister*in + Kanzler*in unterzeichnet
- Bundespräsident*in unterzeichnet (Ablehnung nur bei Befürchtung v.
Verfassungswidrigkeit)
- Verkündung im Bundesgesetzblatt -> tritt in Kraft



Der Bundestag (Parlament)

➔ Parlament
➔ Legislative
➔ Als einziges Verfassungsorgan direkt vom Volk gewählt (Personalisierte Verhältniswahl)
Parlament bestimmt somit durch seine Mehrheit über Zusammensetzung der Exekutive
➔ 736 Mitglieder aus jeweils 299 Wahlkreisen
➔ Plenum = öffentlich tagende Volksversammlungen der Abgeordneten im Bundestag
➔ Ausschüsse = Gremien zur Vorbereitung der Entscheidungen im Bundestag
(Expertengruppen mit Ministern z.B.)
➔ Zusammensetzung:
o Regierung und Opposition mit Bundestagspräsident*innen als Vorsitz

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