- direkt vom Volk gewählt -> höhstes Verfassungsorgan Fraktion = Zusammenschüsse der Abgeordeneten einer Partei
- Legislative - mind. 5%
- Kontrolle über Exekutive - zur Zieldurchsetzung
- Wahl Kanzler - Aufteilung in Sachgebiete
- 50% Bundesversammlung -> Wahl Bundespräsident - gemeinsames Verhalten bei Abstimmungen
- beschließt Gesetze mit Bundesrat
- wählt Richter mit Bundesrat
- kontrolliert Bundesregierung
Ausschüsse = spiegeln die Zusammensetzung der Mehrheitsverhältnisse
- Arbeit der Fraktionsexperten
- Diskusion Gesetzvorlagen
- Abstimmung im Plenum
Funktionen
1. Legislativfunktion: Gesetzgebung, Verträge mit Ausland, Einsatz Militär im Ausland
2. Kontrollfunktion: Kontrolle über Regierung, Beeinflussung
3. Wahlfunktion: mit absoluter Mehrheit, Bundeskanler, Richter
4. Interessenartikulation: kritische Diskusion über gesellschaftlich wichtige Themen, Repräsentation bürgerlicher
Standpunkte-> Zusammensetzung des Volkes
Kontrolle Bundesregierung
1. Fragerecht: mind. 5% Mehrheit, Anfragen an Bundesregierung
2. Ablehnung oder Änderung von Gesetzentwürfen
3. konstruktives Misstrauenvotum: Misstrauen aktueller Bundeskanzer -> Neuwahl
4. Einsetzung von Untersuchungsausschüssen: Prüfung Missstände
Rechtliche Stellung der Abgeordneten
- Indemnität: kein Gericht etc. wegen einer Abstimmung
- Immunität: keine strafrechtliche Verfolgung oder Beschränkung
- Zeugnisverweigerungsrecht: muss nicht über Gespräche aussagen wenn er sie in seiner Eigenschaft geführt hat
-> Sicherung der Funktionsweise des Parlaments, Schutz vor Behinderung der Abgeordnetenfähigkeit
Wirtschaftliche Stellung der Abgeordneten
- vollständige finanzielle Entschädigung für Mandate
- Diäten (Ausgleich Verdientsausfälle): durch Ausübung Mandat, Garantie materielle Unabhängigkeit
Freies Mandat = Vertreter des ganzen Volkes
- nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen
- weder Wähler noch Fraktionen dürfen direkte Aufträge stellen
- Freiheit der einzelen Abgeordneten (durch Fraktion mehr Einfluss bei Entscheidungen)
- Einschränkung durch Fraktionsdisziplin (Vertrauen an Abgeordnete)
-> nur aufgehoben wenn das Gewissen des Abgeordneten allein entscheiden kann
Aufgaben
- politische Führung
- Ausführung der Gesetze
- Umsetzung des politischen Willens in praktische Politik
- innere gesellschaftliche Verhältnisse, Beziehungen der Bundesrepublik
- Gesetzgebung
Bildung Bundesregierung
- auf Vorschlag des Präsidenten, Bundestag Wahl des Bundeskanzler
- auf Vorschlag Bundeskanzler, Präsident ernennt Minister
- Bundesregierung = Bundeskanzler + Bundesminister
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