= „Instrument zur strukturierten Bewertung der Leistungen und der Potenziale von Führungskräften und
Mitarbeitern anhand quantitativer bzw. qualitativer Kriterien.“ (Stock-Homburg, 2013: 360)
„Personalbeurteilung ist der Oberbegriff für alle institutionalisierten Systeme und Verfahren, die dazu dienen,
• das Leistungsergebnis
• das Arbeits-, Führung- und Sozialverhalten sowie
• das Potential des Mitarbeiters zu beurteilen.“
GRUNDLAGEN DER PERSONALBEURTEILUNG
Ziele der Personalbeurteilung
• Objektivierung der Personalarbeit: Vergleiche zu verschiedenen Zeitpunkten und verschiedenen MA
• Verbesserung der Führungsqualität: durch Auseinandersetzung mit MA, Leistung, Verhalten, Potenzial
• Vereinheitlichung des Führungsverhaltens: gleiches Beurteilungssystem / Angleich des Führungsverhaltens
• Wirksames Führungsinstrument: durch Wertschätzung Steuerung der Leistung, des Verhaltens und der
Zufriedenheit der MA
• Steigerung der MA-Leistung durch Verhaltenssteuerung: Bessere Einschätzung der eigenen Leistung durch
regelmäßige Beurteilung, Soll-Ist-Vergleich als Motivationsansporn
• Potenzialnutzung: Potenzial soll aufgedeckt und dann gefördert werden
• Förderung der individuellen Entwicklung: Bildungsmaßnahmen aufbauend auf Defiziten und Potentialen,
Leistungsverbesserung, höherer Status und und höheres Entgelt
• PB als Bildungsmaßnahme für Beurteiler und Beurteilte: Förderung der Beobachtungs- und Bewertungsfähigkeit,
Förderung der Kommunikationsfähigkeit durch Mitarbeitergespräche
• Entgeltdifferenzierung: PB als Grundlage für gereichtes Entgeltsystem, individuelle Zulagen zusätzlich zum
Grundgehalt aufbauend auf Leistung und Verhalten
Hilfe bei Personalentscheidung:
- operative Entscheidungen wie Beförderungen, Versetzungen und Freisetzungen
- strategische Entscheidungen wie Nachwuchs-, Nachfolge- und Karriereplanungen
- Entscheidungen hinsichtlich in- oder externen Personalbeschaffung durch Kenntnisse der Leistungen und Potentiale
Förderung der Motivation: PB an sich als Ansporn, Entgeltbeeinflussung, Unterstützungs- und Fördermaßnamen
Förderung der Kommunikation: Befriedigung der Informationsbedürfnisse durch Personalgespräche, Mitgestaltung
der Karriereplanung, Bildung eines Vertrauensverhältnisses, welches sich positiv auf Kommunikation und
Zusammenarbeit im Arbeitsalltag auswirkt
Kontrolle personeller Maßnahmen: Prüfung der Richtigkeit personeller Entscheidungen, ggf. Korrektur
Grundlage für die Erstellung von Arbeitszeugnissen: PB als Beweis für Beurteilung.
, Schutzfunktion: Schutz vor willkürlichen disziplinarischen Maßnahmen oder ungerechtfertigter Entlassungen
Anlässe der Personalbeurteilung
• Jährliche Personalbeurteilung
• Beförderung und Versetzung
• Zur Anfertigung eines Zwischen-/Arbeitszeugnisses
• Vor Ablauf der Probezeit
• Vor Beginn des Kündigungsschutzes
• Auf Wunsch des Arbeitnehmers
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Personalentwicklungsmaßnahmen
• Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten
• Beendigung eines Projekts
Nutzen und Vorteile der Personalbeurteilung
Funktionen der Personalbeurteilung
Leistungs- versus Potentialbeurteilung
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