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Gemeinden sind die ursprünglichen Gebietskörperhaften (Art. 1401;eigene Rechtspersönlichkeit, juristische Person d.Ö.R.
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verfassungsrechtlich geschützt durch Art. 2DI GG, Art. 11I BV Selbstverwaltungsgarantie;Durchgriffsverbot in Art. 24I7 GG
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Gesetzgebungskompetenz der Länder, Art. 38,70GG, daher Bayerische Gemeindeordnung (sowie Landkreisordnung, Bezirksordnung
Die Verfassungsgarantie der Art. IDIGG, Art. 11IBU
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kein Grundrecht, staatsorganisationsrechtliche Garantie (Institutsgarantie)(weiterer
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Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft:.... diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemein
schaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Ge
meindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusam
menleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen."
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Aufgabenunterscheidung:
eigener Wirkungskreis VS. übertragener Wirkungskreis
Art. 6,7 GO Art. IGO
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freiwillig übernommene Aufgaben ·
staatliche Aufgabe zur Erledigung (keine eigene
(P)Aufgabenerfindungsrecht (etwa ·
damit:Eingriffin Selbstverwaltungsgarantie
soziales, Sport, Sparkassenwesent ·
Rechtsfolgen:keine Auenwirkung staatl. Munahmen
der Gemeinde, Fach-
ggü. der Gemeinde, keine Klagebefugnis
·
Pflichtaufgaben ohne Weinung (etwa auficht;Zurtändigkeitder Bürgermeisters, Fachaufsicht
Aufstellung von Bauleitplänen 52I mit Weinengen
BauGB)
Angelegenheiten der örtlichen Gemein-
rehaft"i.S.d. Art. 20 IGG
, Staatlicher Anfechtsrecht Art. 1097. GO
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abwehrrechtliche Perspektive, Steuerungsmittel, Art. 101GO:Aufgabenberatung, Förderung. Stärkung der Gemeinden
·
Aufrichtsregiere Art. 109 I, I GO
⑮
eigene Angeleitengheiten übertragene Angelegenheiten
Art. IGO
⑳ ⑳
nur Rechtsaufsicht auch Fachaufricht
Art. 1891, 110-114 GO Art. 109, 115,116GO
·
zielt auf Einhaltung von sämtlichen Eur ·
ebenso Rechtmäigkeit wie beiRechtsauf
ropäischen, Bundes- und Landesrecht richt zweckmäigkeit
·
auch Kommunalaufricht"allgemeine Aufricht" ·
Zuständigkeiten in Art. 115 GO;speziell
·
Ermessennachprüfung wie bei 1145. 1 VnGO nach Fachrecht, sonst Rechtsaufsichtsbehörde
·
Nichtbeachtung
derWeisung der Fachauf.
nicht eröffnet Zuständigkeit
der Rechtsaufsicht Art. 116I GO
·
einzelne Mittel der Rechtsaufsicht:Art. 111-114 GO
·
präventive Instrumente:Genehmigung(relten). Anzeige (Bop. 36IGO), insbesondere Beratung der Gemeinde (Streitigkeiten
garnicht erst entstehen lassen)
·
repressive Instrumente:liegen im Ermerren der Aufsichtsbehörde, gestaffelt einzusetzen (Übermaverbot
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Art. 111 GO Informationsrecht:Aktenvorlage, Berichterstattung, Einsichtnahme
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