Buchführung – Wirtschaftswissenschaften – HTW Berlin
Daniela Pietsch PietschD@htw-berlin.de
4 Anschaffungs- und Herstellungskosten
Die Bewertung ist nach Zugangs- und Folgebewertung unterteilt, wobei die Zugangsbewertung den
Wert festlegt, der bei Zugang also Erwerb oder Herstellung für die Bilanz ausschlaggebend ist.
Wohingegen die Folgebewertung festlegt, welchen Wert ein Wirtschaftsgut in den folgenden
Wirtschaftsjahren in der Bilanz ausweist.
Die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK) gehören zunächst zu den Regelungen der
Zugangsbewertung.
Definition Anschaffungskosten:
255 Abs. 1 S. 1 HGB
• Aufwendungen…
• …um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und…
• …ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (…)
§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB
• auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten
§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB
• Preisminderungen sind abzusetzen (=abzuziehen)
Anschaffungspreis + (direkte) Nebenkosten - Preisminderung = Anschaffungskosten
Beispiel: Kauf eines Pkw
• Kaufpreis 10.000€ netto
• Zusätzliche Ausstattung 580€ brutto
• Überführung 100€ netto
• Zulassung Pkw 50€ (Hinweis o.USt)
• Kennzeichen 35€ brutto
• Betanken 73€ brutto
Lösung:
1) Ermittlung des Anteils der Umsatzsteuer
Position netto USt Summe
Kaufpreis 10.000,00 € 1.900,00 € 11.900,00 €
Ausstattung 487,39 € 92,61 € 580,00 €
Überführung 100,00 € 19,00 € 119,00 €
Zulassung 50,00 € 0,00 € 50,00 €
Kennzeichen 29,41 € 5,59 € 35,00 €
Tanken 61,34 € 11,66 € 73,00 €
2) Was sind AK i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB?
Position netto USt Beurteilung
Kaufpreis 10.000,00 € 1.900,00 € AK
Ausstattung 487,39 € 92,61 € AK
Überführung 100,00 € 19,00 € AK
Zulassung 50,00 € 0,00 € AK
Kennzeichen 29,41 € 5,59 € AK
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