Buchführung – Wirtschaftswissenschaften – HTW Berlin
Daniela Pietsch
7.2 Bewertung des Vorratsvermögens –
Bewertungsvereinfachungsverfahren
7.2.1 Grundlagen
Prinzipiell gilt im Handelsrecht der Grundsatz der Einzelbewertung, § 252 (1) Nr.3 HGB.
Bei begründeten Ausnahmefällen, kann jedoch von diesem Grundsatz abgewichen werden. Solche
begründeten Ausnahmefälle können z.B. vorliegen, wenn sich die genauen Bezugspreise und
Bezugszeiträume je einzelnem Vermögensgegenstand nicht mehr verlässlich bestimmen lassen, z.B.
bei einem kleinteiligen Vorratsvermögen ist dies denkbar.
Hierfür sieht das HGB folgende vereinfachende Verfahren vor:
• Das sog. LiFo-Verfahren, § 256 (1) HGB (last-in-first-out)
• Das sog. FiFo-Verfahren, § 256 (1) HGB (first-in-first-out)
• Die Bewertung mit dem Festwert, § 240 (3) HGB (nicht thematisch behandelt im Rahmen der
Grundkurs Veranstaltung „Buchführung“)
• Die Bewertung mit dem Durchschnittswert/Gruppenbewertung, § 240 (4) HGB, vgl. auch R
6.8 (4) EStR
Dabei ist zu beachten, dass die FiFo-Methode steuerrechtlich nicht zulässig ist.
Es gibt auch noch weitere, preisorientierte, Verfahren wie
• Das sog. HiFo-Verfahren (highest-in-first-out) sowie
• Das sog. LoFo-Verfahren (lowest-in-first-out)
Diese preisorientierten Verfahren sind aber nach nationaler Gesetzgebung nicht zulässig.
Für die Betrachtung im Rahmen des Grundkurs Buchführung erfolgt eine Beschränkung auf die
Bewertungsvereinfachungsverfahren LiFo, FiFo und die Methode mittels gewogenem Durchschnitt.
Diese werden im Folgenden dargestellt:
7.2.2 LiFo
LiFo ist die Abkürzung für das Bewertungsvereinfachungsverfahren last-in-first-out. Dieses Verfahren
zielt auf die Verbrauchsfolge ab.
In der Theorie wird das LiFo-Verfahren in ein permanentes- und ein Perioden-Lifo-Verfahren
unterteilt50:
50 Vgl. Grobshäuser/Endlich/Radeisen/Barzen/Hellmer/Hammes/Lechner, 2014. S. 169.
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, Buchführung – Wirtschaftswissenschaften – HTW Berlin
Daniela Pietsch
LiFo-
Verfahren
Permanentes Perioden-
Lifo- LiFo-
Verfahren Verfahren
Abbildung 31 Unterteilung des LiFo-Verfahrens
Dabei ist lediglich zu beachten, dass beim permanenten Verfahren die Zu- und Abgänge
kontinuierlich fortentwickelt werden. Der Unterteilung soll allerdings für den Grundkurs Buchführung
keine weitere Bedeutung zukommen.
Feststellung der Bewertung zum Geschäftsjahresende:
Das Vorratsvermögen, das zuletzt angeschafft wurde, wird bei der LiFo-Methode als zuerst
verbraucht unterstellt – eben last in (was zuletzt einging), first out (ging zuerst raus aus dem Lager).
Somit müssen zwangsläufig die ersten Zugangswerte die ausschlaggebenden für die Bewertung sein
(da diese ja gedanklich noch vorhanden sind, wenn die zuletzt angeschafften Vorräte fiktiv zuerst als
verbraucht gelten).
Beispiel:
Datum Einkauf €
25.2. 10 Stück à 20€ 200,00 €
3.4. 3 Stück à 23€ 69,00 €
15.8. 12 Stück à 19€ 228,00 €
10.12. 5 Stück à 21€ 105,00 €
20 Endbestand in Stück
Ansatz bei LiFo:
10 x 20€= 200,00 €
3 x 23€= 69,00 €
7 x 19€= 133,00 €
402,00 €
Hilfe: Übersetzen Sie doch einfach beim LiFo-Verfahren dieses ins deutsche – was zuletzt angeschafft
wurde, ging zuerst raus – und dann streichen Sie in der Tabelle die hier letzten Werte weg:
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Daniela Pietsch
7.2 Bewertung des Vorratsvermögens –
Bewertungsvereinfachungsverfahren
7.2.1 Grundlagen
Prinzipiell gilt im Handelsrecht der Grundsatz der Einzelbewertung, § 252 (1) Nr.3 HGB.
Bei begründeten Ausnahmefällen, kann jedoch von diesem Grundsatz abgewichen werden. Solche
begründeten Ausnahmefälle können z.B. vorliegen, wenn sich die genauen Bezugspreise und
Bezugszeiträume je einzelnem Vermögensgegenstand nicht mehr verlässlich bestimmen lassen, z.B.
bei einem kleinteiligen Vorratsvermögen ist dies denkbar.
Hierfür sieht das HGB folgende vereinfachende Verfahren vor:
• Das sog. LiFo-Verfahren, § 256 (1) HGB (last-in-first-out)
• Das sog. FiFo-Verfahren, § 256 (1) HGB (first-in-first-out)
• Die Bewertung mit dem Festwert, § 240 (3) HGB (nicht thematisch behandelt im Rahmen der
Grundkurs Veranstaltung „Buchführung“)
• Die Bewertung mit dem Durchschnittswert/Gruppenbewertung, § 240 (4) HGB, vgl. auch R
6.8 (4) EStR
Dabei ist zu beachten, dass die FiFo-Methode steuerrechtlich nicht zulässig ist.
Es gibt auch noch weitere, preisorientierte, Verfahren wie
• Das sog. HiFo-Verfahren (highest-in-first-out) sowie
• Das sog. LoFo-Verfahren (lowest-in-first-out)
Diese preisorientierten Verfahren sind aber nach nationaler Gesetzgebung nicht zulässig.
Für die Betrachtung im Rahmen des Grundkurs Buchführung erfolgt eine Beschränkung auf die
Bewertungsvereinfachungsverfahren LiFo, FiFo und die Methode mittels gewogenem Durchschnitt.
Diese werden im Folgenden dargestellt:
7.2.2 LiFo
LiFo ist die Abkürzung für das Bewertungsvereinfachungsverfahren last-in-first-out. Dieses Verfahren
zielt auf die Verbrauchsfolge ab.
In der Theorie wird das LiFo-Verfahren in ein permanentes- und ein Perioden-Lifo-Verfahren
unterteilt50:
50 Vgl. Grobshäuser/Endlich/Radeisen/Barzen/Hellmer/Hammes/Lechner, 2014. S. 169.
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Daniela Pietsch
LiFo-
Verfahren
Permanentes Perioden-
Lifo- LiFo-
Verfahren Verfahren
Abbildung 31 Unterteilung des LiFo-Verfahrens
Dabei ist lediglich zu beachten, dass beim permanenten Verfahren die Zu- und Abgänge
kontinuierlich fortentwickelt werden. Der Unterteilung soll allerdings für den Grundkurs Buchführung
keine weitere Bedeutung zukommen.
Feststellung der Bewertung zum Geschäftsjahresende:
Das Vorratsvermögen, das zuletzt angeschafft wurde, wird bei der LiFo-Methode als zuerst
verbraucht unterstellt – eben last in (was zuletzt einging), first out (ging zuerst raus aus dem Lager).
Somit müssen zwangsläufig die ersten Zugangswerte die ausschlaggebenden für die Bewertung sein
(da diese ja gedanklich noch vorhanden sind, wenn die zuletzt angeschafften Vorräte fiktiv zuerst als
verbraucht gelten).
Beispiel:
Datum Einkauf €
25.2. 10 Stück à 20€ 200,00 €
3.4. 3 Stück à 23€ 69,00 €
15.8. 12 Stück à 19€ 228,00 €
10.12. 5 Stück à 21€ 105,00 €
20 Endbestand in Stück
Ansatz bei LiFo:
10 x 20€= 200,00 €
3 x 23€= 69,00 €
7 x 19€= 133,00 €
402,00 €
Hilfe: Übersetzen Sie doch einfach beim LiFo-Verfahren dieses ins deutsche – was zuletzt angeschafft
wurde, ging zuerst raus – und dann streichen Sie in der Tabelle die hier letzten Werte weg:
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