Inhalt
Modul I: Grundlagen ............................................................................................................................... 1
Modul 2: Bilanz ....................................................................................................................................... 4
Teil 1: Ansatz (Aktiva).......................................................................................................................... 4
Abschnitt 1: Grundlagen und Vermögensgegenstände .................................................................. 4
Teil 1: Ansatz (Aktiva).......................................................................................................................... 9
Abschnitt 2: Bilanzierungshilfen ..................................................................................................... 9
Modul 2: Bilanz ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Teil 1: Bewertung (Aktiva)................................................................................................................. 13
Abschnitt 1 u. 2: Grundlagen sowie Erstbewertung (Anschaffungs- und Herstellungskosten) .... 13
Modul 2: Bilanz ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Teil 1: Bewertung (Aktiva)............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Abschnitt 3: Folgebewertung (Ab- und Zuschreibungen und Wertberichtigungen) .................... 25
Modul 2: Bilanz ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Teil 1: Bewertung (Aktiva)............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Abschnitt 4: Besonderheiten ........................................................................................................ 40
Modul 2: Bilanz ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Teil 1: Ausweis (Aktiva) ..................................................................................................................... 47
Modul 2: Bilanz ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Teil 2: Passiva .................................................................................................................................... 49
Modul 3: GuV ........................................................................................................................................ 62
Fragen ........................................................................................................................................... 62
Modul 4: Andere Instrumente .............................................................................................................. 65
Modul 5: Abschlusserstellung / Bilanzanalyse und –politik .................................................................. 66
Modul 6: IFRS ........................................................................................................................................ 76
Fragen ........................................................................................................................................... 76
Lösungen ....................................................................................................................................... 77
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Nicht durchweg gekennzeichnet wurde.
Modul I: Grundlagen
Fragen:
1.Welche Stakeholder (mit welchem Interesse) sind Adressat der nationalen Rechnungslegung?
1
,2.Wird unter moderner Rechnungslegung ausschließlich finanzielle Rechenschaft verstanden?
3.Welche Zwecke erfüllt die nationale Rechnungslegung? Was sind Vor- und Nachteile einer
Zweckvielfalt?
4.Was ist der Unterschied zwischen dem internem und externem Rechnungswesen?
5.Wer ist zur nationalen Rechnungslegung (gem. HGB und AO) verpflichtet? Kann es eine GmbH
ohne Buchführungspflicht geben?
5b. “Schulze, Lehmann und Krause treffen sich beim monatlichen Unternehmerstammtisch. Schulze
und Lehmann sind im Handelsregister als Einzelkaufleute eingetragen; Krause ist als beratender
Betriebswirt tätig. Schulze erwirtschaftete im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bei Umsatzerlösen in
Höhe von 650.000 € einen Jahresüberschuss in Höhe von 61.000€. Im vorhergehenden Jahr betrugen
die entsprechenden Zahlen 620.000 € bzw. 62.000 €. Lehmanns Zahlen: Umsatzerlöse 490.000 €
bzw. 610.000 €, Jahresüberschuss 50.500 € bzw. 61.000 €. Krause wies in beiden Jahren
Umsatzerlöse von ca. 700.000 € und Gewinne von 80.000 € aus. Wer ist nach Handelsrecht
bilanzierungspflichtig?”
6.Was wird unter dem Stufenkonzept des HGB verstanden und welche Abgrenzungskriterien gibt es?
Was könnte den Gesetzgeber hierzu motiviert haben?
7.Aus welchen Instrumenten setzt sich ein Jahresabschluss mindestens zusammen? Nennen Sie die
gesetzliche Grundlage.
8.Wie unterschieden sich dynamische und statische (und organische) Bilanztheorie? Welche
Theorie(n) hat in welchem Maße Eingang in das nationale Recht gefunden?
9.Was sind Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)? Werden die nicht kodifizierten GoB
deduktiv, induktiv oder hermeneutisch ermittelt? In welchem Verhältnis stehen diese zu den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung?
10.Welches GoB-Leitprinzip gilt im HGB? Wie beurteilen Sie dieses im Kontext der
Bilanzierungszwecke?
Antworten:
Zu 1: Adressaten des Jahresabschlusses sind alle Stakeholder. Dies sind beispielsweise Eigentümer
sowie Lieferanten, Banken, Beschäftigte und der Fiskus.
Zu 2: Nein, es ist ein Trend in Richtung zusätzlicher nicht-finanzieller Rechenschaft zu beobachten,
vgl. bspw. § 289c.
Zu 3: Im deutschen Recht dient der Jahresabschluss im Wesentlichen der Ausschüttungsbemessung,
Steuerbemessung sowie der Information und Dokumentation.
Die Heterogenität von Adressaten und Zwecken führt zu einem Zielkonflikt des Jahresabschlusses.
Aus Sicht der Ausschüttungsbemessung – und entsprechend aus Gläubigerschutz-Gesichtspunkten –
besteht ein Interesse an einem möglichst vorsichtigen Bild. Aus Sicht der Information ist hingegen ein
möglichst realistisches Bild gewünscht.
Zu 4: Das externe Rechnungswesen dient der Information von „Externen“, während das interne
Rechnungswesen die Informationen für „Interne“ aufbereitet. Gesetzliche Grundlage des externen
Rechnungswesens sind i.W. Handels- und Steuerrecht. Für das interne Rechnungswesen existiert
kein Regelwerk. Dies kann das Unternehmen selbst ausgestalten.
2
,Zu5: Die Verpflichtung zur Buchführung richtet sich im Handelsrecht nach § 238 HGB. Hiernach hat
jeder Kaufmann Bücher zu führen. Eine Befreiung von der Pflicht zur Buchführung gibt es gem. § 241a
HGB für kleine Einzelkaufleute. Eine GmbH ist grundsätzlich verpflichtet. Der Verpflichtung zur
Buchführungspflicht nach Steuerrecht richtet sich nach §§ 140 und 141 AO. Die derivative
Buchführungspflicht gem. § 140 AO sieht vor, dass Kaufleute auch im Steuerrecht Bücher führen
muss. Die originäre Buchführungspflicht entsteht gem. § 141 AO wird durch die Überschreitung von
Umsätzen in Höhe von 500.000 Euro.
Zu 5b.
Schulze überschreitet in beiden Jahren die Grenzen gem. § 241a HGB. Er ist bilanzierungspflichtig.
Lehmann überschreitet nur in einem Jahr die Grenzen gem. § 241a HGB. Er ist somit nicht
bilanzierungspflichtig.
Krause ist Freiberufler und damit – unabhängig von Umsatzerlösen oder Gewinn – von der
Bilanzierungspflicht nicht betroffen.
Zu 6: Das 3. Buch unterscheidet hinsichtlich der Strenge der gesetzlichen Vorgaben je nach der
Rechtsform und Größe des Kaufmanns, beschränkt haftende Rechtsformen unterliegen strikteren
Vorgaben hinsichtlich des Ansatzes und des Ausweises (z.B. Gliederungsvorgaben der GuV und der
Bilanz). Zusätzlich kommen Prüfungs- und Offenlegungspflichten hinzu. Zuletzt wird auch nach der
Kapitalmarktorientierung differenziert.
Zu 7: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 242 Abs. 3 HGB.
Zu 8: In der Bilanz werden nach statischer Auffassung Mittelherkunft (Passiva), d.h. bereit gestellte
Kapital, und die Mittelverwendung (Aktiva), d.h. Vermögen des Unternehmens, einander
gegenübergestellt. Nach der dynamischen Auffassung dienen Bilanzen auch dazu, den
wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens den einzelnen Geschäftsjahren richtig zuzuordnen.
Beide Bilanzauffassungen haben Eingang in deutsches Bilanzrecht gefunden. Vorherrschend ist
jedoch die statische Bilanzauffassung.
Die organische Bilanztheorie steht das Unternehmen als Teil der Gesamtwirtschaft. Es geht von
Preissteigerungen (rechnet entsprechend mit Wiederbeschaffungskosten) aus und setzt den Gewinn
aus „echtem Gewinn“ und Scheingewinn zusammen.
Zu 9: Die GoB repräsentieren den Brauch ehrbarer Kaufleute in den Fällen in denen das HGB keine
bzw. keine klaren Regelungen trifft. (Weber/Weißenberger)
GoB sind Gebote, die sowohl allgemeine Prinzipien als auch einzelne Normen umfassen und die dem
geschriebenen oder dem ungeschriebenen Recht angehören können. (Moxter)
Die nicht-kodifizierten GoB werden hermeneutisch entwickelt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger
Bilanzierung sind eine Teilmenge der GoB.
Zu10: Das Vorsichtsprinzip, das im Wesentlichen der vorsichtigen Ausschüttungsbemessung im Sinne
der Gläubiger dient.
3
, Modul 2: Bilanz
Teil 1a: Ansatz (Aktiva)
Abschnitt 1: Grundlagen und Vermögensgegenstände
Fragen:
1. Mit welcher Frage beschäftigen sich Ansatzvorschriften?
2. Welche Vorschriften des HGB beschäftigen sich mit dem Ansatz?
3. Was unterscheidet Anlage- vom Umlaufvermögen?
4. Welche drei Kriterien muss jeder Vermögensgegenstand (abstrakte Bilanzierfähigkeit)
erfüllen?
5. Welche Frage muss im Kontext der Zurechenbarkeit beantwortet werden?
6. Welche Verbote und Wahlrechte (ohne Bilanzierungshilfen) im Bereich der Aktiva gibt es?
7. Erläutern Sie, welche Ausschüttungssperren das HGB im Rahmen von Ansatzvorschriften
gibt. Welche Motivation hatte der Gesetzgeber?
7a. Finanzierungs-)Leasing
7b. Leasing
Die Firma Geldlos GmbH hat von der Leasing AG einen Teil ihres Anlagevermögens geleast. Durch
wen sind die folgenden Gegenstände zu bilanzieren?
a) Eine EDV-Anlage wurde im Rahmen eines jederzeit kündbaren Vertrages für zwei Jahre
geleast; die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre.
b) Der Firmen-PKW wurde fest für vier Jahre geleast. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Leasingraten während der unkündbaren
Grundmietzeit decken die gesamten Kosten des Leasinggebers ab.
c) Wie b), jedoch hat der Leasingnehmer das Recht, den PKW nach Ablauf der
Grundmietzeit zu einem Preis von 80% des Restbuchwerts zu kaufen.
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