1.1 Ambulante Pflege
• Eine Teilung des Gesundheitswesens in ambulante und stationäre
Versorgung ist nicht mehr möglich.
o Krankenhäuser behandeln und operieren ambulant
o Ambulante Pflegedienste bieten 24/7-Behandlung wie Kliniken
o Stationäre Auslandsbehandlungen werden von den Krankenkassen gefördert.
• Die Pflegelandschaft als Teil des Gesundheitsmarkts ist in Bewegung und der Grund ist der
demografische Wandel.
o Der demografische Wandel erfordert eine Veränderung bzw. Veränderungsbereitschaft der
Bürger:
§ Sie müssen Gesundheitskompetenzen entwickeln, um für sich selbst die besten
Therapien in Erfahrung zu bringen.
• Sozialen Milieus könnten den Anschluss verlieren, weil die Angebote sie
entweder gar nicht erst erreichen oder überfordern.
• Senioren könnten den Anschluss verlieren, mangels Medienkompetenz
• Folgen fehlender Gesundheitskompetenz („Health Literacy“):
o Menschen mit schlechten Gesundheitskompetenzen stufen ihren
Gesundheitszustand oft schlechter ein, als er tatsächlich ist und es
kommt zur häufigeren Alarmierung ärztlicher Notdienste.
• Der Pflegesektor ist Kernbestandteil des Gesundheitswesens
o Primär besteht er aus ambulanter und stationärer Pflege
o Erweitert wird er durch Handel mit Hilfsmitteln
Erbringer
• Mittels ambulanter (Kranken-)Pflege, auch „häusliche Pflege“ genannt, erhalten pflegebedürftige je
nach Bedarf:
o Grundpflege
o Medizinische Behandlungspflege
o Hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld.
• Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann durchgeführt werden durch:
o Ambulante Pflegedienste
§ Selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer
examinierten Fachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen.
o Pflegende Angehörige
• Wenn die ambulante Pflege von Trägern der freien Wohlfahrtspflege erbracht wird, bezeichnet man
diese Einrichtungen als Sozialstationen / Pflegestationen
Ambulant vor stationär
• Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“
o Beispiel:
§ Ein Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus wird erst dann vollzogen, wenn eine
ambulante Behandlung nicht möglich ist.
• Bei einem geplanten Wechsel von häuslicher in vollstationäre Pflege prüfen die Medizinischen Dienste
der Krankenkassen (MDK), ob eine stationäre Pflege überhaupt geboten ist.
o MDK
§ Sie beraten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen
medizinischen und pflegerischen Versorgung und begutachten im Einzelfall.
,Leistungsangebot
• Pflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung)
o Auch als Grundpflege bezeichnet
• Häusliche Krankenpflege (Medikamentengabe, Verbandswechsel
o Auch als Behandlungspflege bezeichnet
• Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege)
• Beratung und Schulung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
o Beispiel
§ Erlernen der Blutdruck und/oder Blutzuckermessung
§ Lagerungstechniken
§ Einsatz von Hilfsmitteln
• Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (Essen auf Rädern, Krankentransporten)
• Häusliche Betreuung (Spaziergänge, Gymnastik oder Vorlesen)
o Besonders für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen
oder psychischen Erkrankungen
Vor- und Nachteile ambulanter Pflege
Vorteile der ambulanten Pflege:
• Ermöglicht es den Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
• Pflegende Angehörige können durch die Organisation der Pflege und Betreuung Beruf und Pflege besser
miteinander vereinbaren
• Gewohnte soziale Kontakte und Bindungen bleiben erhalten, sodass einer Deprivation (Vereinsamung
durch fehlende Zuwendung) vorgebeugt
• Ambulanten Pflege gewährt größere Unabhängigkeit als stationäre Pflege
o Der Betroffene fühlt sich weniger überwacht und muss meist weniger Kompromisse eingehen.
• Ambulanten Pflege erlaubt individuellere Pflege als im Altenheim.
Nachteile der ambulanten Pflege:
• Der Pflegebedürftige muss seinen Alltag selbst gestalten.
• Auch mit Hausnotruf ist Hilfe nicht sofort verfügbar.
• Wo soziale Kontakte fehlen, kann es zu Hause schnell zu Rückzug und in der Folge Vereinsamung
(Deprivation) kommen.
• Sämtliche Leistungen müssen selbst organisiert oder zugekauft werden
o (Wäsche waschen, Putzen, Nahrungszubereitung, Einkauf
• Nicht senioren-/behindertengerechte Wohnungen bzw. deren Einrichtungen sind erhebliche Gefahren-,
insbesondere Sturzquellen
Versorgungsverträge
• Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen und dem Träger
einer öffentlich-rechtlichen oder privaten Einrichtung.
o Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren,
mit denen ein Versorgungsvertrag besteht.
§ Nur mit zugelassenen Pflegeeinrichtungen
• In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen festzulegen,
die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind
o Versorgungsauftrag
,Ambulante Einrichtungen
• Ärzte
o Allgemein- Fachärzte, Zahnärzte
• Praxen sonstiger (nichtärztlicher) Gesundheitsfachberufe
o Physio-, ergo- und musiktherapeutische sowie logopädische Praxen
o Massagepraxen
o Praxen von Hebammen
o Heilpraktiker oder medizinischen Fußpflegern
• Apotheken
o Ausgenommen sind Krankenhaus- und Notapotheken
• Pflegestützpunkte
o Dies sind an allen größeren Orten angesiedelte Beratungsstellen für Menschen mit
pflegerischem Hilfebedarf und für Personen, die Betreuung bzw. Pflege für Angehörige/
Freunde organisieren wollen.
o Sie vermitteln und koordinieren kostenfrei pflegerische, medizinische und soziale Hilfs- und
Unterstützungsangebote.
o Sie beschäftigen oft Pflegeberater der Pflegekassen als Fallmanager
o Bei Bedarf erstellen sie individuelle Versorgungspläne und nehmen Anträge entgegen
• Gesundheitshandwerk und -einzelhandel
o Technische Dienstleistungen im Gesundheitswesen, insbesondere Anfertigung und Anpassung
von Hilfsmitteln, durch die eingeschränkte oder ausgefallene Körperfunktionen ausgeglichen
werden sollen, stellen die Hauptaufgabe des Gesundheitshandwerks dar.
§ Augenoptik, Zahntechnik, Orthopädietechnik-Mechaniker
o Der Einzelhandel mit medizinischen und/oder orthopädischen Artikeln ist daher vorrangig auf
die Versorgung kranker und behinderter Menschen abgestellt
o Trägt zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung bei.
§ Sanitätsfachhandel bzw. Sanitätshäuser
• Bandagen, Stützhilfen, Rollstühle, Rollatoren, Orthesen
o Orthesen
§ Orthopädische Hilfsmittel bei Beschwerden in Gelenken etc.
zur Stabilisierung und Entlastung.
§ Drogerien
• Produkte der Schönheitspflege
• Freiverkäufliche Arzneimittel anbieten dürfen.
• Sonstige Beratungsstellen
o Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
§ Einschränkung, die es dem Betroffenen nicht ermöglicht, selbstständig den eigenen
Alltag zu bewältigen und daher auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
• Dazu zählen nunmehr nicht mehr nur körperlich behinderte sondern auch:
o Kleinkinder
o Teenagermütter
o Suchtkranke
o Etc.
o Beratungsstellen:
§ Mütterberatung, Familienberatung, Erziehungsberatung
, • Sozialpsychiatrische und psychosoziale Dienste
o Sind aufsuchend arbeitenden Dienste (= sie kommen zum Betroffenen)
o Bieten medizinische und psychologische Information, Beratung, Begleitung und Unterstützung
bei psychischen Erkrankungen und seelischen Problemen.
o Ziel:
§ Menschen mit psychischen Problemen und/oder (chronischen) Erkrankungen mit
niederschwelligen Angeboten ein weitestgehend eigenständiges Leben zu ermöglichen.
o Aufgaben:
§ Krisenintervention und Zwangseinweisung
§ Planung und Koordination von Einzelfallhilfen
o Übernahme der Fachaufsicht, denn sie sind die Beschwerdestelle für alle Dienste und
Einrichtungen des regionalen Verbundes
• Tagesstätten/Tageszentren
o Einrichtungen, die der täglichen, zeitlich begrenzten Förderung, Begleitung, Betreuung
unterschiedlicher Gruppen von Hilfebedürftigen dienen:
o Mit stundenweisen Angeboten (üblicherweise der gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten)
bieten sie eine geregelte Tagesstruktur und Sicherheit sowie Austausch und
o Tagesstätten für:
§ Psychisch kranke und behinderte Menschen
§ Senioren
§ Körperbehinderte Menschen
§ Geistig behinderte Menschen
§ Menschen mit heilpädagogischem Bedarf
o Je nach kognitiven Fähigkeiten der Teilnehmer werden auch niedrigschwellige Angebote
gemacht
§ Angebote, deren Inanspruchnahme nur geringen Aufwand bzw. Vorwissen erfordern.
• Allgemeiner Sozialdienst ASD /Kommunaler Sozialdienst KSD
o Nach Art. 20 GG (Grundgesetz) ist die Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein
demokratischer, sondern auch ein sozialer Bundes- und Rechtsstaat.
§ Das verpflichtet ihn, möglichst nachhaltig wirkungsvolle, Würde und Wohl der Bürger
achtende und fördernde soziale Leistungen anzubieten.
• Mit der Umsetzung dieser Aufgabe ist der ASD/KSD betraut.
o Der ASD/KSD gilt er als umfassendster Allgemein- und
Grundlagendienst für soziale Leistungen aller Art
o Zu den Aufgaben des ASD/KSD gehört daher die Vermittlung von:
§ Gesundheitsförderung und -beratung, Kranken-, Alten- und
Integrationshilfen
§ Beratung bei familiären Konflikten wie Trennung, Scheidung,
Entwicklungs- und Schulproblemen, aber auch in
existenzbedrohenden Konfliktsituationen
• Schuldnerberatung
§ Beratung, Krisenintervention und Betreuung u. a. bei
Verdacht auf Kindesmissbrauch, sexuellen Missbrauch,
Vernachlässigung.
§ Mitwirkung bei Familien- und Jugendgerichtsverfahren
• Jugendgerichtshilfe
• Regelung der elterlichen Sorge
• Kindeswohlgefährdung
§ Der ASD/KSD übernimmt auch Aufgaben, die der
Verbesserung der regionalen sozialen Infrastrukturen dienen.
§ Der ASD/KSD muss in Zukunft aufgrund der erhöhten
Anforderungen an seniorenbezogenen Dienstleistungen mehr
Vermittlungs- und Koordinationsarbeit im Bereich der Pflege
übernehmen wird.