Steuerlehre 3. Semester
EInführung
Steuersystem
Wichtigste Steuereinnahmen
1. Umsatzsteuer
2. Lohnsteuer
3. Einkommensteuer
4. Gewerbesteuer
5. Energiesteuer
6. Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
7. Körperschaftsteuer
Gemeinde Grundsteuer Grundsteuer
Wer zahlt Steuern?
:
,
Länder :
Erbschaftsteuer
- Gemeinden, Länder, Bund, EU Bund :
Tabaksteuer
Einteilung der Steuern
- Besitzsteuern -> Bsp. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,
- Verkehrsteuern -> Bsp. Versicherungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Umsatzsteuer
- Verbrauchsteuern -> Bsp. Getränkesteuern, Hundesteuer, Stromsteuer
Besteuerungsverfahren
• Grundgesetz des Steuerrechts ist Abgabenordnung
• Hauptaufgabe:
- Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Rechten des Steuerpflichtigen und Rechten
der Finanzverwaltung
• Bedeutung:
- Regelung von Sachverhalten und Begriffen, die für mehrere oder sogar für alle
Steuerarten gelten
• AO regelt:
- Ermittlung der Besteuerungsgrundlage
- Steuerfestsetzung
- Steuererhebung
- Vollstreckung
- Außergerichtliche Rechtsbehelfe
- Ergänzend: Bestimmung zu Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeit
-> Folge: Entlastung der Einzelsteuergesetze
• Beteiligte am Besteuerungsverfahren
- Steuerpflichtiger, Steuerberater
- Gesetzgeber (Legislative), Finanzverwaltung (Exekutive)
- Finanzgerichtsbarkeit (Judikative), Finanzgerichte, Bundesfinanzhof
Steuerarten § 3 Abs. 1 AO
• Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für besondere Leistungen darstellen und von
einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen
der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht anknüpft; Die Erzielung von Einnahmen
kann Nebeneffekt sein
• Steuerliche Nebenleistungen sind keine Steuer. Sie können aber im Zusammenhang mit der Besteuerung
und der Steuererhebung auftreten.
Bsp: Verzögerungsgelder, Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge,..
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, Steuerlehre 3. Semester
Einkommensteuer
Steuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht
-> Welteinkommensprinzip: alle Einkünfte, unabhängig davon, ob sie aus dem Inland oder
Ausland stammen, müssen steuerlich erfasst werden
§ 1 Abs. 1 EStG
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, sind unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig
- Natürliche Person: beginnt mit Geburt, endet mit Tod
- Wohnsitz im Inland: § 8 AO
- Gewöhnlicher Aufenthalt:
- § 9 AO - zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten
- Nicht in DE gemeldet; ab 180 Tagen in DE auf das Jahr verteilt, nicht am Stück
§ 1 Abs. 2 EStG
Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen
Aufenthalt haben, aber ein Dienstverhältnis zur juristischen Person des öffentlichen Rechts
habe und dafür Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen beziehen
-> Beamte (Lehrer, Polizisten etc.), Botschafter, die bsp. in Frankreich leben und in DE arbeiten
§ 1 Abs. 3 EStG
Auf Antrag auch natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen
Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben
Gründe:
- Sonst beschränkt Steuerpflichtig -> keine Kinderfreibeträge,..
Beschränkt Steuerpflichtig
§ 1 Abs. 4 EStG
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische
Einkünfte im Sinne des § 49 haben
-> immer prüfen, ob Steuerpflicht gegeben ist
Beispiel-Nehmen Sie
Stellung zur
Einkommenssteuerpflicht
1 Marlies & ihren Eltern Sie besucht dort technisches und erzielt kein Einkommen
.
,
20 Jahre alt wohnt bei in Bonn .
ein
Gymnasium eigenes .
Marlies 31 ihr Deutschland-Bonn
ist
gemäß Abs .
1 EStG unbeschränkt
steuerpflichtig ,
da sie eine natürliche Person ist und Wohnsitz in ist .
2 .
Peter wohnt in Wien und hat inländische Einkünfte gemäp 549 EStG .
51
-Peter ist gemäp Abs .
4 EStG beschränkt
steuerpflichtig ,
da er keinen Wohnsitz im Inland hat I keinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hat .
3 Gordon Wohnsitz 19 . 11 .2021 arbeitete Düsseldorf d dort einem Hotel
ist
Angestellter einer Londoner Bank auch sein ist Vom 12 . 01 .2021 er in wohnte
-
.
wo . in .
,
· Gordon ist
gemäß 31 Abs 1.
EStG unbeschränkt
steuerpflichtig ,
da er mehr als 6 Monate in DE ist d somit sein gewöhnlicher Aufenthalt gemäp 59 A0 in DE ist
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