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Zusammenfassung

Zusammenfassung Arbitsvertragsrecht (55105) - Definitionen

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Sammlung von wichtigen Definitionen im Arbeitsrecht

vorschau 2 aus 6   Seiten

  • 29. januar 2024
  • 6
  • 2022/2023
  • Zusammenfassung
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angieschneider2602
Arbeitsvertragsrecht Definition

Arbeitsvertrag AN verpflichtet sich, die vereinbarte Arbeit zu leisten § der AG
verpflichtet sich, das vereinbarte Arbeitsentgelt zu entrichten.

Arbeitgeber Arbeitgeber ist derjenige, der die Dienstleistungen von AN
kraft des Arbeitsvertrages fordern kann & zur Zahlung der
Vergütung verpflichtet ist

Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen
Vertrages in den Diensten eines anderen zur fremden
bestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit.

Angestellte Angestellte sind diejenigen AN, die Kaufmännische Tätigkeiten
& Büroarbeiten ausführen, während alle anderen AN Arbeiter
sind.

Arbeitnehmerähnliche Arbeitnehmerähnliche Personen sind persönlich unabhängig &
Personen deshalb keine AN sondern selbständige.

Wirtschaftlich abhängig Wirtschaftlich abhängig von einem Unternehmen ist, wer auf
die Verwertung seiner Arbeitskraft & die Einkünfte aus der
Dienstleistung angewiesen ist.

Betrieb Ein Betrieb ist, eine organisatorische Einheit innerhalb derer
der Unternehmer allein o. zusammen mit seiner Mitarbeiterin
best. arbeitstechnische Zwecke mit Hilfe sachlicher o.
immaterieller Mittel fortgesetzt verfolgt.

Unternehmer Ein Unternehmen wird definiert als organisatorische Einheit,
die aus einem o. mehreren Betrieben bestehen kann & die
durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen o. ideellen Zweck
verbunden ist

Konzern Ein Konzern liegt gem. § 18 AktG vor, wenn mehrere
verbundene Unternehmen bestehen von denen eines
herrschend ist & eines o. mehreren abhängig sind, & die
Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des
herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind.

Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem AG
bzw. einem Arbeitgeberverband & einer Gewerkschaft § 3 I
TVG.

Betriebsvereinbarung Ist ein privatrechtlicher Normenvertrag der unmittelbar
Rechte & Pflichten zwischen dem AG & den AN begründet.

Einheitsregelungen Sind allg. Arbeitsbedingungen, die nicht individuell mit dem
einzelnen An ausgehnadelt, sondern einseitig vom AG
festgelegt wurden

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, Arbeitsvertragsrecht Definition

Gesamtzusage Liegt vor, wenn der AG einseitig bekannt gibt, dass er allen AN
eines Betriebs bzw. einem nach abstrakten Merkmalen
bestimmten Anteil der Belegschaft unter bestimmten
Voraussetzungen bestimmte Leistungen gewähren wird

Betriebliche Übung Regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des
AG, aus denen die AN schließen dürfen, dass ihnen eine
Leistung o. eine Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll

Annahmeverzug Der AG gerät in Annahmeverzug, wenn er den AN während des
Arbeitsverhältnisses nicht beschäftigt, obwohl dieser seine
Arbeitsleistung angeboten hat o. der AG eine nach dem
Kalender bestimmte Leistung nicht abgerufen hat § 293 BGB

Tatsächliches Angebot Das Angebot ist ordnungsgemäß, wenn der An dem AG seine
Arbeitskraft in eigener Person, zur rechten Zeit, am rechten
Ort & in der rechten Art und Weise anbietet.

Betriebsrisiko Der AG trägt damit auch das Risiko, die Vergütung trotz nicht
Erhalt der Arbeitsleistung erbringen zu müssen, wenn die nicht
Arbeit auf Gründen beruht, die aus der betrieblichen Sphäre
herrühren

Betriebliche Sphäre Alles wofür der AG zu Sorgen hat

Wirtschaftsrisiko Das Wirtschaftsrisiko greift ein, wenn die Ausführung der
Arbeit zwar betriebstechnisch möglich, aber für ein
Unternehmen wirtschaftlich sinnlos wird

Rufbereitschaft Ist gegeben, wenn der AN dazu verpflichtet ist sich auf Abruf
zur Arbeitsleistung bereitzuhalten, sich aber an einem selbst
bestimmten Ort aufhalten darf

Arbeitsbereitschaft Liegt vor, wenn der AN an der Arbeitsstelle anwesend sein und
sich jederzeit bereithalten muss, um im Bedarfsfall von sich
aus tätig zu werden zu können.

Bereitschaftsdienst Liegt vor, wenn der An sich an einer vom AG bestimmten Stelle
innerhalb o. außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, um seine
Arbeit ggfs. Auf Anforderung des AG sofort aufnehmen zu
können.

Überstunden Jede Arbeit, die die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet (Kein
Anspruch auf Vergütung, eher Ausgleich durch
Freizeitgewährung)

Mehrarbeit Arbeitszeit, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit
hinausgeht

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