Bestandteile des Rechnungswesens
Kostenartenrechnung:
systematische Erfassung aller Kosten, die bei der Erstellung und Verwertung der Leistungen
(=Kostenträger) entstehen.
Kostenstellenrechnung:
Nicht den Leistungen (=Kostenträgern) direkt zuordenbaren Kosten werden auf Betriebsbereiche
verteilt und anschließend den Kostenstellen gemäß der Inanspruchnahme der Kostenstelle
belastet.
Kostenträgerrechnung:
Ermittlung der Kosten für eine Einheit/Periode der Leistungserstellung
Adressaten der BuFü
interne Adressaten:
Unternehmensleitung:
Rechenschaftsbericht, Planungsgrundlage für strategische und operative
Entscheidungen
EK-Geber:
Überblick über den Stand des eingesetzten Kapitals und der
(Eigen-)Kapitalverzinsung
Arbeitnehmer:
Arbeitsplatzsicherheit, Zahlung Löhnen und sonstigen Zusagen (Sozialleistungen)
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Bundesfinanzhof, 2Europäischer Finanzgerichtshof, 3Reichsfinanzhof
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International Accounting Standards, 5International Financial Reporting Standards
,externe Adressaten:
Banken/Kreditinstitute:
Rechenschaftsbericht gegenüber Bank als Kapitalgeber, Prüfung der
Kreditwürdigkeit
sonstige Gläubiger:
Zustand der Geschäftsverbindungen, Sicherung ihrer Forderungen
Kunden:
Lage der Unternehmung, Ersatzteilstabilität, Gewährleistungsansprüche
Behörden (Finanzamt, Aufsichtsbehörden, etc.).
Feststellung des Gewinns als Grundlage der Besteuerung, Einhaltung von
Sicherheitsvorschriften
Gerichte:
Beweisgrundlage (Insolvenz, Konkurs, etc.), Einhaltung von Auflagen,
Haftungsverhältnisse
Öffentlichkeit:
Unternehmen agiert im sozialen RaumBeschäftigungsgarant,
Subventionsempfänger, Umweltschutzauflagen
Gewerbesteuerzahler, Standortentscheidung
Potentielle Anleger/Kapitalmarkt:
Ermittlung der Renditeerwartung, Einschätzung der Kapitalsicherheit, Überblick
über die Angemessenheit des Börsenkurses
Konkurrenz/Mitbewerber:
Benchmarking, Aussagen über R+D, Kostenarten etc., Fusionsabsichten
Je nach Blickwinkel kann es zu Zielkonflikten zwischen den Interessengruppen kommen
EK-Geber wollen hohe Gewinnausschüttung <-> Manager/Arbeitnehmer wollen, dass keine
Liquidität abfließt.
Finanzamt/Öffentlichkeit wolle Steuern aus Gewinn <-> Unternehmen will möglichst wenig
Steuern zahlen, um die Liquidität zu erhalten.
Gläubiger möchten wahren Wert des Unternehmens kennen <-> Unternehmen will die
tatsächliche Lage eher verschleiern, um z.B. Kreditwürdigkeit zu erhalten.
Merke:
Um den Interessen der Adressaten gerecht zu werden und diese zu schützen, ist die normierte
verlässliche Darstellung der Vermögens-/ Ertrags- und Liquiditätslage von entscheidender
Bedeutung. Die guten kaufmännischen Sitten und die gesetzliche Normierung zielen daher darauf
ab, dass das Unternehmen
(1) keine Entscheidungen treffen kann, die die Rechte einzelner Interessengruppen zugunsten
anderer beeinträchtigt
(2) die Bilanzdaten keine falschen oder unvollständigen Informationen geben kann, auf Grund
derer die Interessengruppen Fehlentscheidungen treffen, die bei ihnen Vermögensverluste zur
Folge haben
Die Schwierigkeit dabei ist, dass nicht jeder Bewertungstatbestand eindeutig zu normieren ist und
dass die Normierung die Unternehmensentscheidungen nicht zu stark einschränkt.
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Bundesfinanzhof, 2Europäischer Finanzgerichtshof, 3Reichsfinanzhof
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International Accounting Standards, 5International Financial Reporting Standards
,Klärung und Definition von Wertgrößen
Einzahlung
Zugang an liquiden Mitteln
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
Auszahlung
Abgang von liquiden Mitteln
Einnahme
Einzahlung + Forderungszugänge – Abgang von Verbindlichkeiten/Schulden(=Minderung
des Verbindlichkeitenstandes)
Ausgabe
Auszahlung +Verbindlichkeiten-/Schuldzugänge (Erhöhung des
Verbindlichkeitenstandes) – Abgang von Forderungen (Minderung des
Forderungsbestandes)
Erträge
jeder Wertezuwachs (des Vermögens) innerhalb einer Periode
Aufwand
jeder Werteverzehr (des Vermögens) innerhalb einer Periode/Umformung von Werten
Leistungen
Wertzuwächse aufgrund normaler betriebsbedingter Tätigkeit
Kosten
Wertminderungen aufgrund normaler betriebsbedingter Tätigkeit
Strömungsgrößen
Bestandsgrößen
Zunahme (Bestandserhöhung) Abnahme (Bestandsminderung)
Zahlungsmittelbestand Einzahlung Auszahlung
Geldvermögen Einnahme Ausgabe
Reinvermögen Ertrag (erfolgswirksam) Aufwand (erfolgswirksam)
(Eigenkapital Einlage (erfolgsunwirksam) Entnahme (erfolgsunwirksam)
Zahlungsmittelbestand = Kassenbestände + jederzeit verfügbares Bankvermögen
Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + sonst. Geldforderungen – Geldschulden
Reinvermögen = Geldvermögen + übriges Vermögen – Sachlieferungsverpflichtungen
(Sachvermögen) (Schulden)
Kosten= Werteverzehr bei der Erstellung der Betriebsleistung
Leistung/Erlös= Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (Güter/Dienstleistungen)
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Bundesfinanzhof, 2Europäischer Finanzgerichtshof, 3Reichsfinanzhof
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International Accounting Standards, 5International Financial Reporting Standards
, Einfache Buchführung
nur zeitl. Ordnung
Buchungen nur im Soll oder im Haben
nur Bestandskonten
nur zahlungswirksame Vorgänge werden erfasst
Erfolgsermittlung nur durch Betriebsvermögensvergleich (nach vorheriger Inventur):
o Erfolg = Endvermögen – Anfangsvermögen – Einlagen + Entnahmen
Doppelte Buchführung
zeitlichen und sachliche Ordnung der Geschäftsvorfälle
Buchung aller Geschäftsvorfälle im Soll und im Haben
Bestands- und Erfolgskonten
alle betrieblichen Vorgänge werden gebucht
Erfolgsermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
und durch
Gewinn und Verlustrechnung
o Erträge – Aufwendungen = Erfolg
Von wirtschaftlicher Bedeutung sind alle Veränderungen in der Höhe oder Zusammensetzung des
Vermögens oder/und Kapitals
Vollständig/Planmäßig
Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls
Bezeichnung (Inhalt) des Geschäftsvorfalls
Betrag der durch das Ereignis ausgelösten wertmäßigen Veränderung/Verschiebung
interne Wertbewegungen
entstehen im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung
externe Wertbewegungen
ergeben sich aus der Beziehung des Unternehmens zur Außenwelt
(z.B. Rechnungszahlung, Kreditaufnahme, Zahlung der Steuerschuld)
Wertbewegungen aufgrund schuldrechtlicher Verträge sind erst dann buchführungsrelevant/
werden erst dann gebucht, wenn eine Partei ihre Schuld erfüllt hat (z.B. Lieferung, Anzahlung)
! Schwebende Geschäfte werden nicht gebucht !
„Ergebnis“ des Realisationsprinzips/ NiederstwertprinzipErgebnis“ des Realisationsprinzips/ Niederstwertprinzip
Hintergrund der
kaufmännischen
Vorsicht
aber Achtung: Imparitätsprinzip
wenn ein schwebendes Geschäft Verluste erwarten lässt, müssen
diese im Rahmen einer Droh-Verlust-Rückstellung gezeigt/gebucht
werden Hintergrund: kaufmännische Vorsicht
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Bundesfinanzhof, 2Europäischer Finanzgerichtshof, 3Reichsfinanzhof
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International Accounting Standards, 5International Financial Reporting Standards