Die Abgrenzung zwischen § 249 / §§ 253, 255 StGB richtig verstehen. Hier findet sich eine Veranschaulichung des Problems mit einer Gegenüberstellung der Lösungen von Rspr. und Lit.
09. Mai 2022
(Räuberische) Erpressung – §§ 253, 255 StGB
I. Objektiver Tatbestand
1. Nötigungsmittel
a) §253: entspricht §240 (einfache Nötigungsmittel)
– erfasst Sachgewalt
b) §§ 253, 255 : entspricht §249 (qualifizierte Nötigungsmittel)
– Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Leibes-/Lebensgefahr
2. Nötigungserfolg (bezweckte Opferreaktion)
J
– Handlung, Duldung oder Unterlassung
• Rspr.: jede Opferreaktion ist ausreichend, somit auch die Duldung der Wegnahme (WL!)
– stärkstes Arg.: erfasst vis absoluta! Gleicher Gewaltbegriff wie in §240!
Folge: in jedem Raub steckt ein Erpressungserfolg; Zuordnung über äußeres Erscheinungsbild
• hL: fordert eine Vermögensverfügung (wie §263): jedes freiwillige Handeln, Dulden oder
Unterlassen, welches sich unmittelbar Vermögensminderung auswirkt (= Def. iSv. §263)
- Kriterium: innere Willensrichtung des Opfers
- (P) der „Freiwilligkeit“ der Vvfg. wird durch eine Modifikation gelöst: hält seine Mitwirkung
für erforderlich oder sieht eine durchhaltbare Verhaltensalternative: dann Vvfg. (+)
Contra: Annahme von Freiwilligkeit ist lebensfremd; Vvfg schließt vis absoluta aus
- (P) der Unmittelbarkeit der Vermögensverfügung wird dadurch gelöst, dass zT einfach auf
dieses Kriterium verzichtet wird oder aber eine konkrete schadensgleiche Gefährdung für
ausreichend erachtet wird
Folge: Abgrenzung wie §§242/ 263
3. Vermögensnachteil (wie §263) : unter Berücksichtigung der Zu- und Abflüsse im Rahmen
einer Gesamtsaldierung, ein negatives Saldo beim Opfer (beachte: keine Kompensation)
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz, §15 StGB
2. Bereicherungsabsicht
= Absicht stoffgleicher Selbst- oder Drittbereicherung
– Obj Rechtswidrigkeit der Bereicherung & entsprechender Vorsatz diesbezüglich, (-), wenn
Täter sich Umstände vorstellt, die einen Anspruch begründen (dann nur §240)
III. Rechtswidrigkeit
• allgemeine Regeln, beachte bei nur bei § 253 (pur): Abs.2 – iVm §255 stets verwerflich
IV. Schuld
V. Strafzumessung: beachte für §253 Regelbeispiele in Abs.4 S.2
Alle Vorteile der Zusammenfassungen von Stuvia auf einen Blick:
Garantiert gute Qualität durch Reviews
Stuvia Verkäufer haben mehr als 700.000 Zusammenfassungen beurteilt. Deshalb weißt du dass du das beste Dokument kaufst.
Schnell und einfach kaufen
Man bezahlt schnell und einfach mit iDeal, Kreditkarte oder Stuvia-Kredit für die Zusammenfassungen. Man braucht keine Mitgliedschaft.
Konzentration auf den Kern der Sache
Deine Mitstudenten schreiben die Zusammenfassungen. Deshalb enthalten die Zusammenfassungen immer aktuelle, zuverlässige und up-to-date Informationen. Damit kommst du schnell zum Kern der Sache.
Häufig gestellte Fragen
Was bekomme ich, wenn ich dieses Dokument kaufe?
Du erhältst eine PDF-Datei, die sofort nach dem Kauf verfügbar ist. Das gekaufte Dokument ist jederzeit, überall und unbegrenzt über dein Profil zugänglich.
Zufriedenheitsgarantie: Wie funktioniert das?
Unsere Zufriedenheitsgarantie sorgt dafür, dass du immer eine Lernunterlage findest, die zu dir passt. Du füllst ein Formular aus und unser Kundendienstteam kümmert sich um den Rest.
Wem kaufe ich diese Zusammenfassung ab?
Stuvia ist ein Marktplatz, du kaufst dieses Dokument also nicht von uns, sondern vom Verkäufer madlen_gajic. Stuvia erleichtert die Zahlung an den Verkäufer.
Werde ich an ein Abonnement gebunden sein?
Nein, du kaufst diese Zusammenfassung nur für 10,16 €. Du bist nach deinem Kauf an nichts gebunden.