körperliche Misshandlung: Jede üble und unangemessene Behandlung, durch die die
körperliche Unversehrtheit/ das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich
beeinträchtigt wird
Gesundheitsschädigung: Hervorrufen/ Steigern eines pathologischen Zustands (= vom
Normalzustand nachteilig abweichend -> Heilungsbedürftigkeit)
Einwilligung (6 Merkmale):
• Disponibles Rechtsgut: nicht RG Leben/ Delikte die der Allgemeinheit dienen
• Dispositionsbefugnis: Rechtsinhaber
• natürliche Einsichtsfähigkeit (auch Kleinkinder!)
• Einwilligungserklärung (ausdr./ konkludent)
• keine Willensmängel
• keine Sittenwidrigkeit der KV:
- kein ethisch anstößiger Zweck;
- keine konkrete Lebensgefahr;
- Keine unkontrollierbare Handlung
Angriff (§ 32 StGB): jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich
geschützter Interessen
• gegenwärtig: unmittelbar bevorstehend/ findet gerade statt/ dauert noch an
(
Heimtücke: das bewusste Ausnutzen der
I auf der Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des
Opfers in feindseliger Willensrichtung
Sonstige niedrige Beweggründe: Tatantriebe, die nach rechtlich-moralischer Wertung auf
tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt & deshalb besonders
verachtenswert sind („im Zweifel nicht“ – BVerfG)
Unmittelbares Ansetzen: (+), wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum jz gehts los
überschritten hat, objektiv eine konkrete RG-Gefährdung vorliegt und es keiner wesentlichen
Zwischenschritte zum Erfolg mehr bedarf
Waffe: körperlicher Gegenstand, der seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt und geeignet
ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
• Waffen im technischen Sinne (Hieb-, Schuss-, Stich-, Stoßwaffen) i.S.v. § 1 WaffG iVm
Anlage 1 (nach Hauck!)
hinterlistiger Überfall:
• Überfall: jeder plötzliche und unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen
• Hinterlist: wahre Absichten werden planmäßig verdeckt, um dem Opfer die Abwehr zu
erschweren
Str.: Bezugspunkt der Hinterlist? Hauck: Körperverletzung als solche, nicht
das Leben gefährdende Behandlung: solche, die ihrer Art nach und bei Berücksichtigung
der Umstände des Einzelfalls generell geeignet sind, das Leben zu gefährden
• abstraktes Gefährdungsdelikt, daher nach st.Rspr. keine konkrete Lebensgefahr erforderlich
Vorsatz: Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller
seiner objektiven Tatbestandsmerkmale
dolus eventualis: der Täter hält die die Tatbestandverwirklichung für möglich und nimmt
diese trotz Erkennens billigend in Kauf
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