· .
FA BB .
Grundzügen des Privatrechts
Recht-Rechtsordnung-Gesamtheit aller Rechtsvorschriften
-.
-
-.
-
-.
-
Regelung des Verhältnisses Regelung des Verhältnisses Regelung des Verhältnisses der
der Menschen unterein- der unterein Menschen zu
übergeordneten
Hoheitsträger
-
ander , d h Zwischen
. .
ander zB
.
.
Gebietsänderungs- Organen Hoheitsträger & .
zB .
& Finanzamt
Privatpersonen
vertrag zwischen 2 Steuerpflichtiger
>
Prinzip der
Gleichordnung
>
Prinzip der Über- und
-
Gemeinden
-
bzw
Gleichberechtigung Unterordnung
# Bitte
Ordnungs-/Erziehungsfunktion Rechtsfortbildung durch Richterrecht
=
Aufstellung/ Überwachung
-
Regeln die das Zusammenleben
ermöglichen sollen Obergerichte legen sich auf bestimmte
Auslegungen
·
von
,
Schutzt Sicherheitsfunktion von
Rechtsfragen fest (weil z .
B die
.
Neufassung eines
Festsetzung verhängung von Sanktionsmaßnahmen bei Verletzung der
aufgestellten Regeln Gesetzes
auf einige Rechtsfragen keine Antwort bietet
Ausgleichs-/Friedensfunktion >
-
die
Auslegungen erhalten quasi Gesetzescharakter
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die Opfer von Verletzungen
Featu eines Gesetz
bildet sich der bietet dem
Bürger ein
hohes Maß an Sicherheit in rechtlichen Fragen da sich informieren kann
,
·
aus er
·
,
gefestigten Anwendung welche Vorschriften es
gibt und wie diese für ihn gelten
festge- Gesetze gesetzgebenden Körperschaften
schriftlich nicht allgemein gültige Regeln und Vorschriften
~ -
sind ,
die von den
haltener Verhaltensweisen beschlossen werden Über Gesetze beschließen :
Bundestag -rat , Landtag & Senate
,
.
der
Mitglied einer Gesell- Bsp StGB , StVG EStG
·
:
,
schaft ohne Widerspruch Verordnungen sind abgeleitete Rechtsnormen und können von der Bundesregierung ,
einem Bundesminister
zum
geschriebenen oder
Landesregierung erlassen werden
Gesetz ·
Bsp StPO , StVO
:
,
EstDV
Satzungen sind Rechtsvorschriften, die staatlichen Verbänden, Körperschaften , Stiftungen etc erlassen
-
von
werden Zur .
Erfüllung ihrer Aufgaben können diese Institutionen Satzungen erlassen
Erlaubnis ergibt sich ihrer
aus
gesetzlichen Autonomie
·
Bsp :
Jatzung der IHK
, Haushaltssatzung ,
Kirchenrecht
Rechtsgebiete v
-.
-
-.
-
-.
-
Zwingendes Recht
Privatrecht Öffentliches Recht
Rechtsvorschriften ,
deren
Rechtsbeziehungen zwischen Privat-
von
Rechtsbeziehungen Abänderung im Rechtsverkehr
Personen untereinander, die hoheitlicher
personen & Trägern gesetzlich verboten ist
sich als Gewalt sowie zwischen
gleichberechtigte , Trägern Bsp :
notarielle Beurkundung
Partner gegenübertreten hoheitlicher Gewalt untereinander
eines Grundstückskaufvertrages
Bsp BGB , HGB
:
Bsp Steuerrecht , Strafrecht
, -
-. -.
-
-.
-
Dispositives Recht Formelles Recht Materielles Recht
Geltende allgemeine Rechtsvor- Verfahrensrechtliche Regelungen zur Rechtsvorschriften , die die
Entstehung
schriften dürfen durch die gerichtlichen Durchführung & von Rechtsverhältnissen
begründen &
Rechten durch
Beteiligten abgeändert oder Durchsetzung materiellrechtlicher die den Erwerb von
Personen & daraus entstehende
ausgeschlossen werden Ansprüche Verpflicht-
Bsp . [PO
ungen & Ansprüche regeln
-
-. -.
-
Internationales Recht Nationales Recht
Rechtsvorschriften , die in Staaten Rechtsvorschriften ,
die für
gelten ,
die dieses Recht durch ein
Staatsgebiet gelten
Staatsvertrag anerkannt Bsp Grundgesetz
.
der
haben Bundesrepublik DE
Bsp UNO Bundesrecht )
(Landesverfassung
:
,
.
Gemeinderecht (Gewerbesteuerhebesatz , -) -
Rechtsobjekte Vertretbare Sachen (vertrauliche & nicht verbrauchbar)
Sachen (Möbel , etc)
bewegliche
SACHEN
>
- -
>
nicht vertretbare Sachen (Einzelstück)
-
Körperliche Dinge
↓
unbewegliche Sachen (Häuser etc)
TIERE -
Die für Sachen
geltene Rechtsvorschriften
Absolute Rechte (Lizenzen, Bezugsrecht, .. Schutzrechte)
RECHTE nicht körperliche
Dinge
>
-
*
relative Rechte/Ansprüche aus
Verträgen!
Rechtssubjekte
Natürliche Personen -
alle Menschen
Juristische Personen-Vereinigungen die wie Personen behandelt werden -
handels durch natürliche Personen die
·
, ,
Organe bezeichnet werden
L Y als
öffentlichen Rechts des Privatrechts
des ·
tragen einen Namen (Firma) & können
unterliegen staatlicher Aufsicht eingetragene Vereine im
eigenen Namen Klagen/verklagt werden
· ·
·
Anstalten (Sparkassen)
·
Aktiengesellschaften
·
hatten begrenzt mit eigenem Vermögen
Körperschaften (Bund Länder) GmbH's können als Erbe
eingesetzt werden
·
· ·
,
staat Genossenschaften
Stiftungen eingetragene
· ·
.
Stiftungen
·
Rechtsfähigkeit des Privatrechts
Natürliche Juristiche -
des Öffentlichen Rechts
Fähigkeit Träger Beginn Vollendung der Geburt mit
Eintragung jeweilige Register
ins staatliche Verleihung-Gesetz
·
:
,
Rechten Tod
vor & Ende
Löschung der
Einträge Auflösung
:
Pflichten zu sein
,Geschäftsfähigkeit
CH FTSUNG
GESCHÄFTSFÄHIGKE ,x
GESCHÄFTSFÄHIGKE
REITE
·
E 57064
S
IS
· unter 7 Jahre z 7 bis U18 Jahren
on G Es
dauernd Geisteskranke W Rechtsgeschäfte sind ab dem vollendeten Gig
B
·
bis
·
·
i 18 Lebensjahr
des
ges
Zustimmung wiß
.
nichtig
zur
.
Rechtsgeschäfte sind
>
B alle juristischen Person
-
·
Vertreters schwebend
S105 BEB
unwirksam
>
Rechtsgeschäfte sind
-
· Wirksam :
Taschengeld SMOBGB, vollwirksam ( =
gültig
Ausnahme :
<
Botengänge mit ges.
Schenkung 107BGB ,
Vertreter SM3 BGB
Bis zur
Zustimmung
schwebend unwirksam
, Rechtsgeschäft
Willenserklärung
die mit der
solche
Äußerung bzw
Handlungen einer Person
=
,
Absicht vorgenommen , eine rechtliche
werden
Wirkung herbei zu führen
Willenselemente Erklärungsbewusstsein
-
Der Erklärende muss sich
Geschäftswille darüber bewusst sein , das durch
Handlungswille Der Erklärende muss
Erklärung Rechtsfolgen
-
rechtsverbindliche seine
-
Die
Erklärung muss eine
gewollt sein
Wirkung beabsichtigt sein
eintreten