Dies ist Kap. 6.1.1. meines Überblicks zur Geschichtsdidaktik.
Dieser kurze Zweiseiter beinhaltet Schlagwörter, Zitation und (m)einen Definitionsversuch zum geschichtsdidaktischen Begriff der Multiperspektivität.
Aus den Schlagwörtern lässt sich auch zur Eigenübung für das eigene Staatse...
Multiperspektivität
Schlagwörter für die Definition in (Bergmann, 2008, pp. 25-45),
Gesch.-did. Prinzip = Methode des GU
Erkenntnis der Perspektivität bei allem historischen Erkennen und Darstellens
Ereignisse unterschiedlich erfahren
Mannigfaltigkeit bei der Wahrnehmung darstellen
Beruht immer auf sozialem Standort
o Natürliche Standorte (wirtschaftlich, politisch, sozial, ideologisch o.ä.)
o Situativer Standort (bspw. Kläger und Ankläger, Täter und Opfer)
Zuordnung heutiger Perspektive auf Menschen der Vergangenheit
Befriedung des heutigen Orientierungsbedürfnisses
Trennung der Begriffe unter Bergmann!!
o Multiperspektivität: Zeugnisse der Beteiligten
o Kontroversität: Ebene der Deutung
o Pluralität: Ebene der Orientierung
Forderung nach
o differenten, ambivalenten Quellen,
o Verwendung von Fach- und Sekundärtexten,
o Berücksichtigung der Ebene der Auseinandersetzung mit Geschichte in
gegenwärtigen Gruppen
Definitionsversuch:
(Multi-)Perspektivität ist ein geschichtsdidaktisches Prinzip. Es bedeutet die Erkenntnis der
Perspektivität bei allem historischen Erkennen und Darstellen in den Mittelpunkt zu setzen.
Da Ereignisse der jeweiligen Zeitepoche von jedem Beteiligten unterschiedlich erfahren
werden, ergibt sich daraus eine Mannigfaltigkeit der Wahrnehmungen von just desselben
Ereignisses. Ebenso berührt die Perspektive auch immer auf dem gesellschaftlichen Standort
des Erlebenden.
„Die Perspektive, die ihrer Wahrnehmung zugrunde lag, beruhte auf unterschiedlichen
Faktoren -vor allem auf sozialer Herkunft und Zugehörigkeit, auf der Zugehörigkeit
zum männlichen oder weiblichen Geschlecht, auf Erziehung und lebensgeschichtlichen
Erfahrungen sowie auf Interessen, die ihr Denken und Handeln bestimmten.“
(Bergmann, 2008, p. 25).
Der Standort kann natürlicher Art sein, heißt, dass bspw. die sozioökonomische Stellung
hierdurch hervortritt, der soziale Standort unfreiwillig erworben wurde. Alternativ kann auch
ein situativer Standort eingenommen werden, der durch Entscheidung der Positionierung
induziert ist. Beispielsweise sind Kläger und Ankläger nicht immer in ihrer Stellung gefangen,
sondern nur in dem zugehörigen Prozess vor Gericht. Diese Formen der Perspektive zu
kennen, dient zur Vermeidung falscher Zuordnungen heutiger Sichtweisen auf Menschen der
Vergangenheit, die aus dem Bedürfnis einer Orientierung nach gegenwartlichen Maßstäben
erwächst.
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