Grundpositionen der Ethik
I. Kant (Prinzipien-/Gesinnungs-/Vernunftethik)
Begründer der Aufklärung und Wegbereiter des Humanismus
Mensch = Vernunftswesen mit natürlicher Veranlagung zum Guten aber einem Hang zum Egoismus
(soll durch Vernunft überwunden werden)
sich den eigenen Grundlagen des Denkens bewusst werden
In der „Kritik der reinen Vernunft“ (1788) entwirft Kant eine Ethik, die auf Autonomie und
Willensfreiheit des Individuums basiert
Gegen Utilitarismus, da dieser seinem Anspruch ein Prinzip zu liefern, das als
Orientierung für alle denkbaren Entscheidungssituationen dienen kann nicht gerecht
werde (empirische Grundlagen)
Kants ethisches Prinzip ist a priori gültig und soll den Menschen nicht Gerechtigkeit
verschaffen, sondern seine moralische Pflicht mittels des guten Willens bestimmen
Grundlage: freiwillige Unterwerfung unter das Sittengesetz, das dem Menschen durch
seine Vernunft als kategorischer Imperativ gegeben ist
Deontologische Ethik, die ausschließlich nach der Gesinnung des Handelnden fragt
Guter Wille: Das einzige was ohne Einschränkung für gut gehalten werden kann bezüglich der
Gesinnung
Ist nicht durch seine Erreichung eines vorausgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen
gut (allein durch Pflicht bestimmt, ohne Vorteilsdenken)
Selbst wenn es diesem guten Willen unter Auferbietung aller in der Gewalt stehenden Mittel
nicht gelingt seine Absichten durchzusetzen, hat er seinen Wert in sich selbst (Folgen sind
gleichgültig, auch im Falle einer Katastrophe)
Talente/Eigenschaften (Sekundärtugenden):
z.B. Mut, Urteilskraft etc. können auch mit böser Absicht verwendet werden, den guten Willen
jedoch auch fördern haben keinen moralischen Wert, da der gute Wille vorausgesetzt ist
Eine allgemeine Gesetzmäßigkeit der Handlung bleibt übrig, die dem Willen als Prinzip dienen soll:
Kategorischer Imperativ = Sittengesetz/ „Gesetz in mir“/ „oberste Voraussetzung“
a priori gültig (voraussetzungslos; ohne Erfahrungswert)
Die Forderung ist unbedingt, ausnahmslos, allgemein verpflichtend und notwendig, weil der
Mensch kein reines Vernunftswesen ist, sondern auch durch Neigungen/Gefühle bestimmt
(Wille kann gut und böse sein)
Bezieht sich nicht direkt auf die Handlungen, sondern überprüft Handlungsmaximen auf ihre
Verallgemeinbarkeit
, „Handle so, dass du wollen kannst, dass deine Maxime allgemeines Gesetz werde.“
Bzw.: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden
anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“
Vernunft ist das Instrument, mit dem man überprüft ob eine Handlung dem guten Willen
entspricht (Autorität der Vernunft)
Eine Erweiterung des kategorischen Imperatives in Ansehung einer begehrten Wirkung =
hypothetisch
1) Handlungen werden einer individuellen Selbstprüfung mittels der Vernunft unterzogen
2) Handlungen werden aus der Perspektive aller anderen Menschen betrachtet
Bsp.: Etwas Versprechen mit der Absicht es nicht einzuhalten
1) Kann ich es selbst wollen? Ja
2) Kann ich wollen, dass jeder es tut? Nein, denn dann würde es keine Versprechen mehr geben
Nein, die Maxime kann kein allgemeines Gesetz werden
Maximen:
Müssen kategorisch sein (ohne Einschränkung)
Müssen allgemeingültig und Handlungen aus Pflicht sein
Andere Menschen müssen immer als Zweck, nicht als Mittel angesehen werden
(Bspw. Einen Menschen wegen des Menschens retten; nicht zur Selbstdarstellung)
Guter Wille (Absicht zählt; nicht die Folgen)
Pflichtwidrig: neigungsgeleitet; gegen gesellschaftlich anerkannte Normen
Pflichtgemäß: gemäß gesellschaftlich anerkannter Normen Kein moralischer
Direkt (unmittelbar) neigungsgeleitet Wert
Aber
Indirekt (mittelbar) neigungsgeleitet mit Taktik
Aus Pflicht: Aus Achtung vor dem inneren (Sitten-)gesetz ohne jede Neigung Moralischer Wert
Maximen auf ihre Tauglichkeit als Naturgesetz überprüfen:
1) Unvollkommene Pflichten sich selbst/anderen gegenüber (Tugendpflichten)
Ein Wille sie zum Naturgesetz zu erheben würde sich selbst widersprechen, aber ein
gewisser Ermessensspielraum/eine gewisse Optionalität ist vorhanden
Bsp.: Ausbildung von Talenten, Pflicht zur Wohltätigkeit
2) Vollkommene Pflicht sich selbst/anderen gegenüber (Rechtspflichten)
Maxime der Handlung kann ohne Widerspruch kein Naturgesetz werden, da das
menschliche Zusammenleben gefährdet werden würde
Bsp.: Selbsterhaltung/Arterhaltung, Verbot der Lüge, der Selbstversklavung, des
Suizid