Geschichte Terror im Nationalsozialismus 21.10.2020
Quelle: Terror im Nationalsozialismus | Geschichte – MrWissen2go Geschichte:
https://www.youtube.com/watch?v=Cmo6OUo1rvw&list=PLAo_j4319gfyc0AaibC7yO
HX_Ar1gCdAz&index=5
Gleich nachdem die Nazis an die Macht kommen, errichten sie in Deutschland eine
Diktatur. Um die Macht dauerhaft zu sichern, die Menschen unter Kontrolle zu
bekommen, setzen sie, wie alle Diktatoren, auf Einschüchterung und Terror.
Die 1. Terrorwelle:
Dieser Terror richtet sich am Anfang gegen politische Gegner und Juden. In der 1.
Terrorwelle werden viele Menschen in „Schutzhaft“ genommen. Sie werden also
eingesperrt, ohne dass ein Richter prüft ob das rechtmäßig ist. Die Nazis können so
mehr oder weniger einsperren, wen sie wollen. Schon im Juli 1933 sitzen mehr als
25.000 Menschen in Schutzhaft, auch schon in provisorischen Lagern, aus denen
schnell die Konzentrationslager werden. Dass man ohne Vorwarnung und Grund
verhaftet werden kann, verängstigte die Bevölkerung. Zehntausende Gegner der
Nazis verlassen deshalb das Land. Diese willkürlichen Verhaftungen bleiben ein
wichtiges Machtmittel der Nazis. Und der Kreis der Personen, die befürchten
müssen, in Schutzhaft genommen zu werden, wächst. Sinti & Roma,
Homosexuelle, Menschen mit Erbkrankheiten, Pfarrer, Mönche, Mitglieder von
Sekten, einfach alle, die für die Nazis Asoziale sind. Immer mehr „Feinde der
Volksgemeinschaft“, wie die Nazis es ausdrücken, werden verfolgt.
Das Spitzelsystem:
Mit der Zeit organisieren die Nationalsozialisten ein engmaschiges Spitzelsystem.
Die Partei baut ihre Organisation bis auf die unterste Ebene aus. Manche sind nur für
ein paar Hausblöcke zuständig. In Ihrer Nachbarschaft verteilen diese Blockleiter
oder Blockwarte z.B. Propagandamaterialien. Aber sie melden auch
Judenfreunde, also Leute, die Umgang mit jüdischen Nachbarn pflegen. Sie
melden, wer nicht wie befohlen Hakenkreuzfahnen aus dem Fenster hängt. Und sie
melden, wenn sich jemand kritisch über die Regierung äußert. Wozu führt das?
Dazu, dass man sich nicht mehr offen äußern kann. Jede unbedachte Äußerung
kann zur Folge führen, dass man verhaftet wird.
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Der Volksgerichthof:
Aber die Nationalsozialisten nutzen auch die Staatsorgane für ihren Terror. Schon
im Jahr 1934, also ein Jahr nach Hitlers Machtergreifung, nimmt ein neues Gericht
seine Arbeit auf: der Volksgerichtshof. Er soll sich um Landesverräter kümmern.
In den Senaten, also Gremien, die das Urteil fällen, sitzen zwei Richter und drei
Laien. Natürlich 100% überzeugte Nazis. Die komplette Rechtsprechung im dritten
Reich läuft nach dem Grundsatz: Recht ist, was dem Volke nützt. Aber was dem
Volke nützt, das ist nicht klar und nicht eindeutig. Völlig willkürliche Urteile werden
gesprochen. Denn was dem Volke nützt, kann man eben einmal so und dann wieder
anders auslegen. Es gibt in Deutschland keine Rechtssicherheit mehr. Das
verunsichert die Menschen. Wenn niemand weiß, was Recht und Unrecht ist, steht
man immer mit einem Bein im Gefängnis. Damit einem nicht passiert, gehorcht man
lieber. Insgesamt spricht der Volksgerichthof rund 18.000 Urteile, davon 5200
Todesurteile. Es kann wirklich jeden treffen der nur irgendwie den Eindruck macht,
er könnte ein Nazi-Gegner sein.
Die Juden:
Am härtesten trifft es die Juden. Sie werden gezielt aus der Gesellschaft gedrängt.
- Sie dürfen bestimmte Berufe nicht mehr ausüben
- Sie verlieren ihre Rechte
- Der Staat kassiert Teile des Vermögens ein
- Der Staat nimmt ihre Wohnungen weg
- Juden müssen Zwangsnamen wie Sara oder Israel tragen
- Sie dürfen nicht mehr in Schwimmbäder gehen
- Sie werden zur Ausreise gezwungen
- Werden in die KZs verschleppt und ermordet
Das alles rechtfertigen die Nazis damit, dass die Juden zu Feinden der Deutschen,
zu Volksfeinden erklären. Diese Feinde müssen erledigt werden. Damit die
Volksgemeinschaft blühen und gedeihen kann, so die Nazis.
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