1 Rechnungswesen
Betriebliches Geschehen in Zahlen
Rechnungswesen ist das Kerninstrument der Geschäftsführung zur Überwachung, Steuerung &
Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses.
Unternehmensgeschehen wird zahlenmäßig in Mengen- & Wertgrößen erfasst, verrechnet &
ausgewertet.
Dokumentation
Rechenschaftslegung & Information über Vermögens-, Finanz- & Ertragslage des Unternehmens
Planung/Disposition
Bereitstellung von Unterlagen für Geschäftsleitung als Grundlage für Planung & Disposition
Kontrolle der Wirtschaftlichkeit & Rentabilität
Vergleich von Ist- & Soll-Größen sowie Abweichungsanalyse.
Ausrichtung lässt sich nach unterschiedlichen Kriterien gliedern:
Informationszielgruppe extern/intern
Wiederholungscharakter laufend/fallweise
Zeitbezug Zeitraum/Zeitpunkt
Sachbezug Gesamtunternehmen/Teilbereiche/Produktebene
Erfasste Wertkategorien Einzahlung/Auszahlung, Einnahmen/Ausgaben, Ertrag/Aufwand,
Leistung/Kosten
Externes Rechnungswesen -> Buchhaltung
Internes Rechnungswesen -> Kosten- & Leistungsrechnung, Planung, Statistik
Die Übergänge sind aufgrund des Datenaustauschs ießend und die Teilbereiche sind sehr stark
miteinander verbunden.
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,1.1 Buchhaltung
Externes Rechnungswesen
-Grundlage für die abzuführenden Steuern oder anzufertigenden Jahresabschluss
-ist Datenlieferant für Teile des betrieblichen Rechnungswesens, um zB bei Festsetzung der
Marktpreise die realen Kosten zu berücksichtigen
Finanzbuchhaltung
-> dient der Dokumentation der nanziellen Beziehungen zur Außenwelt
-> reine Vergangenheitsrechung, die über Geschäftsvorfälle eines abgelaufenen Geschäftsjahres
informiert
-> pagatorische Rechnung, d.h. wird nur an geleistete, empfangene oder antizipierte
Zahlungsvorgänge angeknüpft
Informationsadressaten sind Anteilseigner, Gläubiger, Fiskus.
Aufwendungen & Erträge sind in einer externen Erfolgsrechnung nichts anderes als abgeleitete
Ausgaben/Einnahmen.
Elemente der Finanzbuchhaltung sind
-die laufende Buchführung über Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres
-Erstellung eines Jahresabschlusses
Geschäftsvorfall
=jeden Vorgang, der die Höhe des Vermögens oder der Schulden bzw. Die Vermögens- oder
Schuldenstruktur einer Unternehmung verändert.
Jeder Vorfall wird durch zweimalige Verbuchung des selben Betrages erfasst, und die
Buchführung muss alle Geschäftsvorfälle in chronologisch richtiger Reihenfolge, lückenlos &
sachlich geordnet erfassen.
Jahresabschluss informiert über
-Vermögens- & Erfolgslage des Unternehmens zu einem best. Zeitpunkt (Bilanzstichtag)
-fasst die Ergebnisse der laufenden Buchführung eines Geschäftsjahres zusammen
-Grundform: besteht aus der Bilanz und der Gewinn- & Verlustrechnung
Bilanz
= stellt Vermögenswerte & Schulden gegenüber
Vermögensüberschuss bezeichnet das Reinvermögen, also das Eigenkapital & ist Teil der Bilanz.
Das Einkommensteuergesetz de niert auf diese
Weise den Gewinn.
Der durch Betriebs- oder Reinvermögensvergleich
ermittelte Gewinn ist wenig Informativ, da jede
Aussage über Herkunft von Gewinn oder Verlust
fehlt.
Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss
besteht deshalb aus einer Gewinn- &
Verlustrechnung (GVR), welche die Komponenten
des Erfolgs, die einzelnen Aufwendungen & Erträge
eines Geschäftsjahres gegenüberstellt.
„Die Jahresrechnung der Finanzbuchhaltung ist
gemäß Gesetz nach allgemeinen anerkannten
kaufmännischen Grundsätzen zu erstellen und muss
den Beteiligten einen möglichst sicheren Einblick in
die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
vermitteln.“
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, 1.1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung
Grundsatz der Vollständigkeit
Die Bilanz muss alle Vermögenswerte & Verbindlichkeiten bzw. Alle Erträge & Aufwendungen
benennen. Die Jahresrechnung darf nichts wesentliches verschweigen.
Grundsatz der Klarheit
Für die Darstellung & Aufgliederung gilt die Forderung der Übersichtlichkeit. Alle Abschlussposten
müssen eindeutig, zutre end & verständlich sein.
Es dürfen Nut gleichartige Aktiva und Passiva sowie Aufwendungen & Erträge in einem
Abschlussposten zusammengefasst werden.
Grundsatz der Wesentlichkeit
Verp ichtend sind nur Informationen, die die wirtschaftliche Gesamtlage des Unternehmens
betre en.
Grundsatz der Vorsicht
Jahresrechnung darf keine zu optimistische wirtschaftliche Lage zeigen. Nutzungsdauer &
Werthaltigkeit von Vermögenswerten dürfen nicht übermäßig, Wertberichtigung nicht zu knapp &
Risiken nicht zu gering bemessen werden.
- Niederstwertprinzip
Wenn für die Bewertung eines Vermögenswertes zwei mögliche Werte infrage kommen, ist der
geringere der beiden Werte anzusetzen.
Für Kapitalgesellschaften sind die Bewertungsvorschriften als Höchstbewertungsvorschriften
ausgestaltet. Vorräte & angefangene Arbeiten dürfen höchstens zu den Anscha ungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu, gegebenenfalls reiferen Marktpreis am Bilanzstichtag bilanziert
werden.
Die Positionen des Anlagevermögens sind höchstens mit den Anscha ungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich notwendiger Abschreibungen zu bewerten.
- Mindestwertprinzip
Verbindlichkeiten müssen mindestens zum Nominalwert bewertet werden. Ungewisse
Verbindlichkeiten, deren Höhe noch unsicher ist, sind in Form von Rückstellungen zu erfassen,
wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von einem zukünftigen Mittelab uss ausgegangen
werden muss.
Die Höhe der Rückstellung muss am Bilanzstichtag unter Einbeziehung des aktuellen
Kenntnisstandes geschätzt werden.
- Imparitätsprinzip
Erträge und Aufwendungen sind ungleich zu behandeln, d.h. Erträge dürfen erst als solche erfasst
werden, wenn sie realisiert sind (Realisationsprinzip), also der zugrunde liegende Sachverhalt
auch eingetragen ist.
Demgegenüber müssen drohende Verluste & Risiken als tatsächliche Aufwendungen des
laufenden Geschäftsjahres erfasst werden (Verlustantizipation), sofern die Ursachen im laufenden
oder in vergangenen Geschäftsjahren liegen & die Risiken zum Zeitpunkt der Rechnungslegung
erkannt sind.
Der Gesetzgeber verp ichtet Kapitalgesellschaften zur Vornahme der notwendigen
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen, die sich in p ichtbewusster
Anwendung der kaufmännischen Vorsicht ergeben. Erlaubt sind darüber hinausgehende
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen zwecks Bildung stiller Reserven. Diese
sind an gewisse Bedingungen geknüpft.
Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Sollte infolge von Illiquidität, Konkurs, Liefersperren oder ähnlichen Ursachen die
Unternehmensfortführung unmöglich sein, so muss die Bewertung von Vermögenswerden &
Verbindlichkeiten auf die entsprechenden Veräußerungswerte umgestellt werden.
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