Sozialwirtschaft
Lektion 1: Sozialwirtschaft als Wirtschaftswissenschaft
Inhalt
1.1 Betriebswirtschaftslehre und Sozialwirtschaft .................................................................................. 2
1.1.1 Gegenstandsbestimmung der Betriebswirtschaftslehre und der Sozialwirtschaft .................... 2
1.1.1.1 Gegenstand der Betriebswirtschaft .................................................................................... 2
1.1.1.2 Gegenstand der Sozialwirtschaft (nach Wendt 2019)......................................................... 2
1.1.2 Sozialwirtschaft als Bedarfswirtschaft........................................................................................ 3
1.2 Volkswirtschaftslehre und Sozialwirtschaft ...................................................................................... 4
1.2.1 Die Wirtschaftseinheiten der Sozialwirtschaft aus ökonomischer Perspektive ......................... 4
1.2.1.1 Private Haushalte und Leistungsempfänger ....................................................................... 4
1.2.1.2 Staat als Finanzier und Anbieter.......................................................................................... 5
1.2.1.3 Sozialunternehmen ............................................................................................................. 5
1.2.1.4 Entscheidungshelfer ............................................................................................................ 6
1.2.2 Ökonomische Analyse der Sozialwirtschaft ............................................................................... 6
1.2.2.1 Wohlfahrtsökonomie .......................................................................................................... 6
1.2.2.2 Kosten-Nutzen-Analyse ....................................................................................................... 6
1.2.2.3 Neue Institutionenökonomik .............................................................................................. 7
Bis Beginn 1990er-Jahre:
Vollständige Refinanzierung der Kosten für Erbringer sozialer Dienstleistungen
durch Kostenträger
Wohlfahrtsverbände als privilegierte Erbringer sozialer Dienstleistungen
Geringer Druck bezüglich Betriebsführung und Effizienz
Ab Beginn der 1990er-Jahre:
New Public Management: Reform und Modernisierungstendenzen von Staat und
Verwaltung
o Einführung Kontraktmanagement Verträge zwischen Kostenträger
und Leistungserbringer mit Spezifizierung der Leistungen
o Öffnung des Marktes sozialer Dienstleistungen für privat-gewerbliche
Leistungserbringer mehr Wettbewerb und Effizienz
Ökonomisierung Effizienzdruck für Erbringer sozialer Dienstleistungen
1
, 1.1 Betriebswirtschaftslehre und Sozialwirtschaft
1.1.1 Gegenstandsbestimmung der Betriebswirtschaftslehre und der Sozialwirtschaft
1.1.1.1 Gegenstand der Betriebswirtschaft
Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre ist die „Untersuchung unternehmerischen Handelns, also
der Entscheidungsprozess in einem privaten Betrieb im marktwirtschaftlichen Wettbewerb“ (Wöhe
2013). Die Aufgabe des Betriebs ist die Erstellung der von Menschen zu ihrer Bedürfnisbefriedigung
nachgefragten Güter und Dienstleistungen.
Maximierung des Gewinns (Formalziel)
Private Betriebe (Profit-Betriebe)
erwerbswirtschaftlich orientierte Stehen in marktwirtschaftlichem Wettbewerb
Betriebswirtschaftslehre
Refinanzieren sich selbst Existenzrisiko
Arbeiten kostendeckend oder finanzieren sich
über Zuschüsse
Öffentliche Betriebe (Non-Profit-Betriebe) Verfolgen kulturelle, ökologische oder soziale Ziele
Betriebswirtschaftslehre für öffentliche (Sachziele)
Unternehmen
Sind nicht dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb
ausgesetzt und müssen sich nicht selbst
refinanzieren kein Existenzrisiko
1.1.1.2 Gegenstand der Sozialwirtschaft (nach Wendt 2019)
Institutionell: Anbieter sozialer Dienstleistungen, die den Zweck der
sozialen und gesundheitlichen Versorgung mit ihrer Unternehmung
verfolgen
Extensionale Definition:
Sozialwirtschaft als
Funktional: Art und Weise, wie eine soziale Organisation ihre
Institution und Funktion
vorhandenen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Zweckbestimmungen
einsetzt Spannungsverhältnis Versorgung von Menschen
und Wirtschaftlichkeit
Intensionale Definition: Versorgung der Menschen mit gesundheitlichen und sozialen
Erfüllung des Sachziels Dienstleistungen entsprechend ihrem Bedarf in organisierter Form
Die Betriebswirtschaftslehre stellt Instrumente zur Erfüllung des Formalziels (z.B. Rechnungswesen,
Marketing oder Controlling) bereit, um die Organisationsabläufe zu verbessern und den Einsatz der
Mittel effizienter und effektiver zu machen. Der effiziente und effektive Einsatz der Mittel dient der
Erfüllung der Sachziele der Sozialwirtschaft.
2
,1.1.2 Sozialwirtschaft als Bedarfswirtschaft
Einrichtungen und Dienste der Sozialwirtschaft bieten ihre Dienstleistungen
Bedarfswirtschaft
zur Deckung rechtlich anerkannten Hilfebedarfs an
Individuelles Verlangen, das keiner Legitimation bedarf und durch Produkte
Bedürfnis
der Erwerbswirtschaft mit entsprechender Kaufkraft befriedigt werden kann
Mangel im persönlichen oder lebensgemeinschaftlichen Zurechtkommen
Bedarf
(Wendt 2019)
Kaufkraft Erwerbbare Gütermenge einer bestimmten Geldmenge
Bedarfswirtschaft konstituiert sich durch sozial anerkannten Bedarf, der sich aus
gesellschaftlichen Wertvorstellungen, per gesetzlicher Definition oder aus
Menschenrechtsübereinkommen ergibt Betriebswirtschaftslehre erklärt ebenfalls
menschlichen Bedarf zum Ausgangspunkt des Handelns, jedoch handelt es sich nicht um
sozial anerkannten Bedarf, sondern um kaufkräftigen Bedarf
Bedarf muss durch Hilfebedarfsbemessungsinstrumente bemessen werden,
sodass Maßnahmen des individuellen Bedarfs durch Beauftragung eines Dienstleisters
eingeleitet werden können soll Lebenssituation der Hilfebedürftigen Menschen
verbessern
o Entstehende Kosten für erbrachte Leistungen werden mit der Verwaltung
abgerechnet, d.h. Bedarf wird unabhängig von der Kaufkraft des Hilfebedürftigen
gedeckt
Wesentliche Aufgabe der Sozialwirtschaft: Aufbau eines Hilfesystems, um Bedarfe zu
decken
3
,4
, 1.2 Volkswirtschaftslehre und Sozialwirtschaft
Unterscheidung zwischen drei Wirtschaftseinheiten:
Haushalte Sind konsumorientiert und erzeugen oder beziehen Güter selbst
Betriebe im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem, die zur Deckung des
Unternehmen
Fremdbedarfs Güter und Dienstleistungen herstellen
Stellt öffentliche Güter (z.B. Bibliotheken oder Schwimmbäder) und meritorische
Staat Güter (z.B. soziales Sicherungssystem oder Bildungseinrichtungen) bereit und
bekleidet Ordnungsfunktion (z.B. Erlass von Gesetzen und Regelung des Marktes)
Meritorische Güter (nach Musgrave): „Grundsätzlich private Güter, deren Bereitstellung durch den
Staat damit gerechtfertigt wird, dass auf Grund verzerrter Präferenzen der Bürger/Konsumenten
deren am Markt geäußerte Nachfragewünsche zu einer nach Art und Umfang – gemessen am
gesellschaftlich wünschenswerten Versorgungsgrad – suboptimalen Allokation dieser Güter führen“
(Eggert/Minter 2013). Güter, die auf Grund eines politischen Entscheidungsprozesses als für die
Bevölkerung wichtig angesehen werden und deren Konsum als regulierungsbedürftig gilt.
1.2.1 Die Wirtschaftseinheiten der Sozialwirtschaft aus ökonomischer Perspektive
1.2.1.1 Private Haushalte und Leistungsempfänger
Steuer- und Finanzieren durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die sie über
Beitragszahler Lohnnebenkosten abführen, das System der Sozialleistungen
Spender Finanzieren Sozialleistungen über Spenden an soziale Organisationen
Leistungsempfänger Beziehen Sozialleistungen
Unterscheidung der Leistungsempfänger nach Art und Umfang der Inanspruchnahme von
Leistungen:
Kundenverhältnis
Leistungsempfänger kommt größtenteils selbst für entstandene Kosten
der sozialen Dienstleistung (z.B. Inanspruchnahme eines Kitaplatzes
Selbstzahler oder Essen auf Rädern) auf
Steuer- bzw. Beitragszahler und Leistungsempfänger unterscheiden
sich nicht Kosten-Nutzen-Abwägung direkt beim
Leistungsempfänger
Personen, die durch Einzahlung von Steuern und Beiträgen in eine
Versicherung eine Sozialleistung zurückerhalten (z.B.
Reziproke Inanspruchnahme der Krankenkassen- oder Pflegeleistungen)
Leistungsempfänger Steuer- und Beitragszahlungen werden im Schadensfall als
Versicherung wahrgenommen, die die Kosten der Leistung abdeckt
Abwägung von Interessen beim Leistungsempfänger
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