Q1.1 Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insbesondere Art. 1, 20, 79 GG)
Grundrechte
enthält die wichtigsten Regeln für den Staat & für das Zusammenleben der Menschen in DE
an diese Regeln müssen sich alle halten
• 146 Artikel: erster Abschnitt -> wichtigste Artikel: Grundrechte Entstehung:
• Würde des Menschen ist unantastbar Vater & Mütter des GG à wollten DE vor
• Freiheit der Person = unverletzlich Nationalismus bewahren (welche Freiheitsrechte der
• alle Menschen = vor dem Gesetz gleich Verfassung außer Kraft gesetzt haben)
• Glaubensfreiheit à Freiheit Demokratie und die föderative Staatsform
• Presse, Meinungsfreiheit sind unveränderbar
• Freiheitsrechte
• Abwehrrechte markieren den für den Staat unantastbaren Bereich
• Mitwirkungsrechte bilden Grundlage für Beteiligung und Gestaltung der Bürger an Politik
• Gleichheitsrechte sichern die Chancengleichheit und rechtliche Gleichheit der Bürger
• Soziale Grundrechte sichern Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit und Wohnraum
• Pflicht zur Verfassungstreue von Beamten und Pflicht von Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder
Rechtsstaatlichkeit
- Ein Rechtsstaat ist ein Staat in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen
- Grundrechte sind garantiert
- Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Vorrang des Gesetzes (staatliches Handeln darf geltendem Recht nicht
widersprechen)
- Vorbehalt des Gesetzes: Staat darf nicht ohne Rechtsprinzip handeln
- Gewährleistung von Grundrechten und Bindung des Staates daran
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Eine Maßnahme des Staates des Staates muss geeignet, erforderlich
und angemessen sein
- Grundsatz der Rechtssicherheit: Rechtsnormen müssen klar und beständig sein, sodass sich die Bürger
darauf verlassen können
- Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte und Garantie der Justizgrundrechte (Art. 101-104 GG)
- Widerstandsrecht: Das Grundgesetz ist als “wahrhafte Demokratie” ausgestaltet, in der jeder ein
Widerstandsrecht gegen die Feinde der freiheitlich- demokratischen Grundordnung hat, sofern sie nicht bekämpft werden
können.
Versagen des Rechtsstaates
zB Terrororganisation NSU und deren
Probleme bei der Aufklärung →
staatliche Organe gerieten in Kritik →
es entstand ein Vertrauensverlust
Art. 1
-die Menschenwürde ist unantastbar à Staatsfundamentalnorm
→ Würde verletzt wenn: - Mensch zum
reinen Objekt staatlicher Maßnahmen
(der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte)
wird
-Achtung der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte
-innere Freiheit des Menschen
-Wahrung der Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht in allen Bereichen
angetastet wird (zB Nacktscanner)
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und
der Rechtsprechung ausgeübt.
à 5 Staatsstrukturprinzipien:
Demokratieprinzip (Staatsgewalt vom Volk, kein Königreich, Republik)
= Gewalt vom Volk aus (der Souverän)
= repräsentative Demokratie -> Interessen der Bürger/innen werden durch gewählte Vertreter (Parlament) wahrgenommen
(Mehrheitsprinzip)
, Bundesstaatprinzip ( = Bundesländer sind ein „Muss“)
= viele Befugnisse des föderalen Systems -> enger Zusammenschluss von Staaten
= Sicherung gegen eine erneute Machtkonzentration
= Aufgabenverteilung zwischen Bund & Ländern (16)
= Bundestag verabschiedet Gesetze -> Zustimmung der Vertreter der Länder = Bundesrat
Rechtsstaatsprinzip ( = alle Staatsgewalt ist an das Recht Sozialstaatsprinzip ( = soziale Sicherheit & sozialer Ausgleich)
gebunden) = Würde des Menschen ist unantastbar
= Gesetzgebung ist an Verfassung gebunden = Diskriminierungsverbot -> soziale Gerechtigkeit
= Schutz der Bürger vor Willkürtaten, garantiert Gleichheit = gleiche Lebenschancen -> bst. Gruppen, mehr Schutz
= unabhängige Richter prüfen Einhaltung
Art. 79
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der
Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Ewigkeitsklausel
-> Bestimmungen, die im Grundgesetz festgelegt sind
& niemals „aufgehoben“ werden können
-> sie sind „ewig“, sie sind wirksam, solange das
Grundgesetz für die BRD gilt
Beispiel:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
oder
BRD ist ein „föderaler Staat“
-> Zusammenschluss mehrerer Staaten
->Bundesländer bilden BRD (ARTIKEL 79)
Bürgerrechte & Menschenrechte
• Menschenrechte sind angeboren und
gelten gleichermaßen für alle
Menschen
• Bürgerrechte gelten nur für
Staatsangehörige
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