Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen
Grundlagen der BWL
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Name: Florian Pfänder Modul: ABWL
Matrikelnummer: 70949 Dozent: Prof. Dr. Renz
Klausurfrage 27 Datum: 16.11.2017
Erklären Sie die Rechtsform der AG mithilfe eines Beispiels
Wie wurde diese Frage im Unterricht behandelt?
Vergangene Vorlesung thematisierten wir unteranderem die Rechtsform der
Kapitalgesellschaft, zu der auch die Aktiengesellschaft gehört. Ähnlich wie andere
Rechtsformen, hat auch die AG bestimmte Vor- und Nachteile zu denen folgende
gehören:
Vorteile Nachteile
- Haftungsbeschränkung - Mindestkapital von 50.000€
- Eigene Rechtspersönlichkeit - Publizitätspflicht interner
(juristische Person) Vorgänge gegenüber Aktionären
- Leichtere Beschaffung von - Langwierige Gründungsphase
zusätzlichem Eigenkapital durch (Eintragung ins Handelsregister
Ausgabe neuer Aktien und notarielle Beurkundung der
Satzung)
Was steht in der Literatur darüber?
Bevor man verstehen kann was eine Aktiengesellschaft ausmacht, muss man
zunächst nachvollziehen können was eine Aktie überhaupt ist. Laut Definition ist eine
Aktie eine Art Wertpapier, die dem Aktionär mit dem Erwerb einen Anteil am
Vermögen und eine Mitgliedschaft innerhalb der Aktiengesellschaft verspricht.
Allerdings gibt es unterschiedliche Aktienarten, die sich sowohl bei der Dividende,
der Stimmrechte und der Übergabe an einen Dritten unterscheiden. Somit wird
unterschieden zwischen:
a) Stammaktien = Dividenden- und Bezugsrecht (bei neuen Aktien) sowie
Teilnahme-, Stimm- und Auskunftsrecht an der Hauptversammlung.
b) Vorzugsaktien = Vorzugsbehandlung bei Dividenden, allerdings kein
Stimmrecht an der Hauptversammlung.
c) Inhaberaktien = Übertragung durch Einigung und Übergabe.
d) Namensaktie = Übertragung durch Einigung, Indossierung1, Übergabe der
indossierten Urkunde sowie Eintragung in das Aktienbuch der AG.
e) Vinkulierte Namensaktie = Übertragung durch Einigung, Indossierung,
Übergabe der indossierten Urkunde nur mit Zustimmung der AG.
f) Nennwertaktien = In der Satzung festgelegter, fester Anteil der Aktie am
Grundkapital in der Höhe des Nennwerts.
g) Stückaktien = Kein in der Satzung festgelegter Nennwert. Lediglich die
Anzahl der ausgegebenen Aktien ist in der Satzung bestimmt.
Weiterhin unterscheidet man zwischen Alten Aktien, Jungen Aktien und
Belegschaftsaktien.
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Weitergabevermerk auf der Rückseite einer Urkunde
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